Geforce GTX 1080 Ti: Verkauf gestartet, nur bei wenigen Händlern verfügbar

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Geforce GTX 1080 Ti: Verkauf gestartet, bisher nur bei wenigen Händlern verfügbar
Quelle: PC Games Hardware

Nvidias Geforce GTX 1080 Ti kann seit Kurzem offiziell erworben werden, wobei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur wenige Händler die neue High-End-Grafikkarte auch in ihrem Angebot haben. Je nach Bordpartner scheint die Liefersituation derweil etwas entspannter zu sein, während der Preis sich derzeit noch an der gesetzten Marke hält. Custom Designs sind noch nicht in Sicht.

Für heute um 19 Uhr hatte Nvidia den offiziellen Verkaufsstart der kürzlich vorgestellten Geforce GTX 1080 Ti ausgerufen und mittlerweile ist die neue High-End-Grafikkarte in der Founders Edition von verschiedenen Boardpartner auch bei einer Handvoll Händler im Preisvergleich gelistet. Diese halten sich dabei aktuell auch strikt an die Preisempfehlung von 819 Euro.

Einige Modelle sind dabei auch in scheinbar ausreichender Menge lieferbar, während für manche Partnerkarten eine Lieferzeit von bis zu drei Wochen angegeben wird. In zwei bis drei Wochen sollen jedoch voraussichtlich bereits erste Custom Designs von Nvidias neuem Topmodell erscheinen, weswegen Interessenten wohl gut damit beraten sind bis dahin noch abzuwarten, auch was die Preisanpassung anbelangt. Hier sind beispielsweise die GTX 1080 Ti Gaming OC von Inno 3D oder die GTX 1080 Ti Twin X2 erwähnenswert, die für 869 bzw 849 Euro gelistet sind, aber erst für Ende April erwartet werden. Andere Custom Designs der GTX 1080 Ti werden noch gar nicht aufgeführt.

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    • Kommentare (58)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Grestorn
        AW: Geforce GTX 1080 Ti: Verkauf gestartet, bisher nur bei wenigen Händlern verfügbar

        Zitat von KennyKiller
        § 477 BGB bezieht sich auf Garantie.
        §477 besagt ja nur, dass eine freiwillige Herstellergarantie die gesetzlichen Rechte, also insbesondere die Gewährleistung nicht einschränken darf. Sonst steht da nichts, was dieses Thema hier berühren würde.

        D.h. der Hersteller darf in seinen Garantie-Bestimmungen sehr wohl reinschreiben, dass er bei einen Lüftertausch keine freiwillige Garantie mehr leistet, das entbinden ihn aber nicht vor der Verpflichung die gesetzliche Gewährleistung zu erfüllen, und da gilt dann wieder das, was ich geschrieben habe - also die bestimmungsgemäße Nutzung, bei der ein Tausch des Lüfters zumindest strittig sein dürfte.
      • Von Grestorn
        AW: Geforce GTX 1080 Ti: Verkauf gestartet, bisher nur bei wenigen Händlern verfügbar

        Zitat von KennyKiller
        § 477 BGB bezieht sich auf Garantie.
        §477 besagt ja nur, dass eine freiwillige Herstellergarantie die gesetzlichen Rechte, also insbesondere die Gewährleistung nicht einschränken darf. Sonst steht da nichts, was dieses Thema hier berühren würde.

        D.h. der Hersteller darf in seinen Garantie-Bestimmungen sehr wohl reinschreiben, dass er bei einen Lüftertausch keine freiwillige Garantie mehr leistet, das entbinden ihn aber nicht vor der Verpflichung die gesetzliche Gewährleistung zu erfüllen, und da gilt dann wieder das, was ich geschrieben habe - also die bestimmungsgemäße Nutzung, bei der ein Tausch des Lüfters zumindest strittig sein dürfte.
      • Von KennyKiller Software-Overclocker(in)
        AW: Geforce GTX 1080 Ti: Verkauf gestartet, bisher nur bei wenigen Händlern verfügbar

        Zitat von Grestorn
        Ihr schmeißt gerade fröhlich "Gewährleistung" und "Garantie" durcheinander.

        Die gesetzlichen Regeln gelten nur für die Gewährleistung. Da steht nichts drin von wegen auseinanderbauen, sondern nur von "bestimmungsgemäßer Nutzung". Und dazu kann(!) es notwendig sein, dass das Gerät auch auseinandergenommen wird (bei einem PC z.B.). Ob das aber für eine Grafikkarte gilt, deren Lüfter man tauscht, steht so natürlich nicht im Gesetz und das müsste im Zweifelsfall ein Richter klären.
        § 477 BGB bezieht sich auf Garantie.

        Mir ist der Unterschied sehr wohl bekannt.
      • Von stimpi2k10 Kabelverknoter(in)
        AW: Geforce GTX 1080 Ti: Verkauf gestartet, bisher nur bei wenigen Händlern verfügbar

        Also ich habe ja meine GTX1080Ti bei Nvidia direkt bestellt und wenn ich den Kühler wechsel z.B. auf H2O, dann habe ich da immer noch Garantie drauf, wenn ein defekt vorliegt, der nicht durch den Wechsel aufgetreten ist. Die Karte muss aber mit im Original Zustand zur RMA geschickt werden. Kenny Killer hat da Recht. Hatte damals mit der 8800GTX bei ASUS keine Probleme gehabt,musste halt nur der alte Kühler wieder drauf. Das Gleiche hatte ein Freund auch. War glaube ich bei Zotac mit einer 780er.
        Da muss man sich wirklich keine Sorgen machen.
      • Von Bluefire PC-Selbstbauer(in)
        AW: Geforce GTX 1080 Ti: Verkauf gestartet, bisher nur bei wenigen Händlern verfügbar

        Zitat von matty2580
        ...Die einzige Überraschung waren bei der 1080ti, dass sie weniger ROPs hat als die Titan, und etwas weniger VRAM.
        Trotzdem ist sie etwas schneller als die Titan....
        Ich versteh immer noch nicht ganz wo das Leistungsplus bei der Ti herkommen soll???
        Wenn ich die Titan und Ti vergleichen will dann selbstverständlich nur mit gleichen Taktraten... alles andere macht doch gar keinen Sinn da es GP 102 vs GP 102 steht. Leider habe ich dazu noch keine Benchmarks gefunden. Hoffe da kommen mal noch iwelche Benchmarks die hier etwas genauer drauf achten... Mich interessiert immer noch ob diese mysteriösen 8 ROPs iwas bringen.
      • Von Grestorn
        AW: Geforce GTX 1080 Ti: Verkauf gestartet, bisher nur bei wenigen Händlern verfügbar

        Ihr schmeißt gerade fröhlich "Gewährleistung" und "Garantie" durcheinander.

        Die gesetzlichen Regeln gelten nur für die Gewährleistung. Da steht nichts drin von wegen auseinanderbauen, sondern nur von "bestimmungsgemäßer Nutzung". Und dazu kann(!) es notwendig sein, dass das Gerät auch auseinandergenommen wird (bei einem PC z.B.). Ob das aber für eine Grafikkarte gilt, deren Lüfter man tauscht, steht so natürlich nicht im Gesetz und das müsste im Zweifelsfall ein Richter klären.
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