EUGH-Urteil: Vorinstallierte Software auf Komplettsystemen ist erlaubt - auch Bloatware

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EUGH-Urteil: Vorinstallierte Software auf Komplettsystemen ist erlaubt
Quelle: Dell

Der EUGH hat entschieden, dass vorinstallierte Software auf Komplettsystemen erlaubt ist. Neben Betriebssystemen gilt das auch für sogenannte Bloatware und Softwarepakete, die der Kunde nicht braucht, aber mitkauft. Das sei in der Branche so üblich und der Kunde werde in der Regel auch ausreichend darüber informiert, was bei einem Produkt dabei ist, so die Begründung.

Wer sich ein Komplettsystem kauft, der muss damit leben, dass der Hersteller möglicherweise ein Betriebssystem und weitere Software installiert - darunter auch die sogenannte Bloatware. Das hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden, nachdem ein Franzose gegen Sony vorgegangen war. Der hatte sich einst einen Laptop von Sony gekauft (mittlerweile haben die Japaner die Sparte verkauft) und wollte damals den Lizenzbestimmungen von Windows Vista nicht zustimmen.

Da er den Lizenzvertrag nicht akzeptieren wollte, meldete sich der Franzose bei Sony und forderte die Kosten anteilig für die installierte Software zurück. Sony weigerte sich und bot eine komplette Rücknahme des Gerätes an, was der Franzose wiederum nicht wollte. Und so landete der Fall vor Gericht. Der Franzose wollte beim französischen Kassationshof Entschädigung und Schadensersatz gegen Sony durchsetzen.

Der Kassationshof wiederum wand sich an den Europäischen Gerichtshof und bat um eine Prüfung des Falls. Dort entschied man nun, wie bereits eingangs erwähnt, dass eine Kopplung von Software und Hardware durchaus legitim sei. Zumal der Kunde vor dem Kauf ausreichend darüber informiert werde, welche Software er nach dem Kauf zu erwarten hat.

Bei Betriebssystemen und Office mag das den meisten Kunden auch noch klar und egal sein. Viele hatten aber sicher gehofft, dass der EUGH gegen Bloatware vorgeht, welche die Anbieter immer installieren. Darunter Brennprogramme, Multimediaplayer, Virenscanner, Test-Software und Dergleichen, die zum Kauf animieren sollen. Selbst Office ist mittlerweile in den meisten Fällen Bloatware und soll dazu verlocken, ein Office-365-Abo abzuschließen. Manch ein Kunde hätte sich gewiss auch darüber gefreut, wenn die vorinstallierten und vom Kunden mitbezahlten Multimediapakete verschwinden würden, die am Ende eh niemand nutzt.

Hätte der EUGH die Mitlieferung von Software untersagt, könnten die Anbieter auch keine eigenen Programme mehr mitliefern. Die sind mittlerweile gerade bei Notebooks üblich und sollen den Umgang für weniger versierte Anwender erleichtern. Die Vergangenheit zeigte aber auch, dass solche Software durchaus ein Sicherheitsrisiko ist.

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    • Kommentare (22)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von h_tobi Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Research
        Joa,
        muss man halt bei seriösen Firmen kaufen.
        ..........................................
        Mein XMG habe ich sogar OHNE Aufpreis ohne OS bekommen. Was bei anderen Herstellern EXTRA kostet.
        Genau wie ich und der läuft seit Jahren OHNE Probleme mit den HW Standardtreibern von Intel, NV und Co.

        Für mich der beste HW Kauf seit Jahren, wenn ich sehe, was bei meinen Bekannten mit Dell, Medion & Co. abgeht, könnte ich nur noch

        Auf jeden Fall werde ich dadurch nicht arbeitslos...

        Nur komisch, dass der IE damals nicht mitgeliefert werden durfte, jetzt kann M$ installieren, was sie wollen, man muss mit leben. Soviel zur EU
      • Von h_tobi Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Research
        Joa,
        muss man halt bei seriösen Firmen kaufen.
        ..........................................
        Mein XMG habe ich sogar OHNE Aufpreis ohne OS bekommen. Was bei anderen Herstellern EXTRA kostet.
        Genau wie ich und der läuft seit Jahren OHNE Probleme mit den HW Standardtreibern von Intel, NV und Co.

        Für mich der beste HW Kauf seit Jahren, wenn ich sehe, was bei meinen Bekannten mit Dell, Medion & Co. abgeht, könnte ich nur noch

        Auf jeden Fall werde ich dadurch nicht arbeitslos...

        Nur komisch, dass der IE damals nicht mitgeliefert werden durfte, jetzt kann M$ installieren, was sie wollen, man muss mit leben. Soviel zur EU
      • Von pizzazz Software-Overclocker(in)
        mal sehen, was könnte man alles als komplettsystem mit unerwünschter software vollmüllen abgesehen von pc:
        - handy (is ja schon)
        - TV (ebenso)
        - weisse und braune ware (teilweise auch schon)
        - haus
        - auto
        - implantate (mal sehen, was da alles der nächsten generation so zugemutet wird, fliesskommaupgrade und gramattikeinheit, google datenbank zu allgemeinwissen (alles schön zensiert), dann ein moralchip, der wird pflicht... und endlich kommt die werbung mal ganz nah an den kunden drann, also ihn ihn rein)
      • Von Quat BIOS-Overclocker(in)
        Ach komm schon, Europa einig Vaterland ...
        Ach nee, hat schon mal nicht funktioniert!
      • Von DKK007 Trockeneisprofi (m/w)
        Dafür werden kommerzielle Links zu Urheberrechtsverletzungen verboten. EuGH verbietet kommerzielle Links auf Urheberrechtsverletzungen | heise online

        Da sieht man mal wieder, das der EUGH der eigentliche Chef in Europa ist. EuGH - Die Anstalt - ZDFmediathek - ZDF Mediathek
        Die ganze Anstalt gibt es hier: "Die Anstalt" vom 6. September 2016 - Die Anstalt - ZDFmediathek - ZDF Mediathek

        Hier gibt es den Faktencheck mit den Quellen: http://www.zdf.de/ZDF/zdf...

        Zitat von Vapor028
        "Der hatte sich einst einen Laptop von Sony gekauft (mittlerweile haben die Japaner die Sparte verkauft) und wollte damals den Lizenzbestimmungen von Windows Vista nicht zustimmen."

        Windows Vista? Wie alt ist bitteschön dieser Fall, dass er nun erst gelöst wurde?
        Bis man sich durch alle Instanzen geklagt hat dauert das eben. Man muss ja vorher erstmal bis zum Bundesgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht kommen.
      • Von Quat BIOS-Overclocker(in)
        AW: Wo ist das Problem?

        Zitat von sonny1606
        Verstehe auch das Problem des Klägers nicht. Es ist seit Jahren normal das diese Software bei "Schlüsselfertig-PC" dabei ist. Wer dies nicht will kauft free OS oder Linux-Lappi.
        Immer dieses alles und jeden verklagen Mentalität. Der Kunde ist König und kann doch selber entscheiden was er kauft und was nicht.
        Heute mag das gelten, zu Vista-Zeiten konnte man Notebooks ohne OS oder mit Free-DOS an zwei Händen abzählen.
        Zudem, die Vista-Lizenzbedingungen sah man normalerweise erst nach dem Kaufen.
        Heute könnte man sie vorher einsehen, eine Pflicht dazu würd ich allerdings heftigst negieren.
        Und siehe da, selbst Heute steht man vor ähnlichem Proble. Die Lizenzbedingungen von W10 erklärt sich erst durch weiterführende Links oder Erklärungen, irgendwo bei M$ auf den Servern, dito meist nur "Wischiwaschi". Erst Zugriff auf einen Browser klären das ganze Ausmaß. Nur wie hinkommen ohne Akzeptanz? Zweitgerät kaufen, dann, logisch, auch mit W10? Tablett wieder mit W10, mit iOS oder gar Android? Da rennt man doch im Kreis!

        Die wenigsten Käufer würden ein Notebook oder PC akzeptieren, den man nicht benutzen kann.
        Dessen bewusst, ist das Urteil zwar immernoch schade aber verständlich.
      Direkt zum Diskussionsende
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