Atemalkohol-Sperre: Jedes neue EU-Auto wird ab Juli sperrfähig
Ab dem 7. Juli 2026 schreibt die EU im Rahmen ihrer General Safety Regulation 2 (GSR II) jedem neu zugelassenen Fahrzeug eine standardisierte Schnittstelle für Atemalkohol-Sperren (Alcolocks) vor - Teil der Vision-Zero-Strategie.
Mit dem Inkrafttreten der dritten und letzten Stufe der EU-Verordnung 2019/2144 - besser bekannt als General Safety Regulation 2 oder kurz GSR II - muss ab dem 1. Juli jedes innerhalb der Europäischen Union verkaufte Fahrzeug eine standardisierte, beim Kauf bereits vorinstallierte Schnittstelle besitzen, über welche sich später einmal eine Atemalkohol-Wegfahrsperre ((Alcolocks) an das Zündsystem anschließen lässt.
Alcolocks: EU macht Schnittstelle ab 7. Juli 2026 Pflicht
Konkret greift die Pflicht laut EU-Amtsblatt am 7. Juli 2026 und gilt damit nicht nur - wie bislang seit Juli 2024 - für neu typgenehmigte Baureihen, sondern für jedes Auto, das ab diesem Stichtag erstmals in der EU zugelassen wird, einschließlich bereits seit Jahren am Markt befindlicher Modelle, heißt es vonseiten der Europäischen Union.
Wichtig für alle Neuwagenkäufer: Pflicht ist ausschließlich die Vorinstallation der Schnittstelle, nicht das eigentliche Atemalkohol-Messgerät. Niemand muss also ab Juli vor dem Anlassen seines neuen Wagens in ein Röhrchen pusten - die Hardware-Vorbereitung werde lediglich sicherstellen, dass ein nach EN 50436 zertifiziertes Alcolock-Gerät, ein sogenanntes Alkohol-Interlock, jederzeit nachgerüstet werden kann, beispielsweise gerichtlich angeordnet bei Wiederholungstätern oder bei Berufskraftfahrern. Es handelt sich somit noch um eine reine Vorrüstung.
Atemalkohol-Sperre: Was die EU-Verordnung vorschreibt
Das neue EU-Pflichtpaket umfasst eine elektrische Anschlussstelle plus reservierten Bauraum in der Fahrerkabine. Das nachgerüstete Gerät selbst muss der europäischen Norm für Alkohol-Zündsperren entsprechen sowie von einer akkreditierten Prüfstelle zertifiziert sein. Diese seit 2013 vom CENELEC-Komitee BTTF 116-2 entwickelte Normenreihe legt "Testmethoden und Leistungsanforderungen" für Atemalkohol-Sperren fest - sie ist also kein Hersteller-Wildwuchs, sondern ein verbindlicher europäischer Standard. Die Dräger Safety AG & Co. KGaA aus Lübeck hat entsprechende Sicherheitslösungen beispielsweise im Angebot.
Quelle: Dräger Deutschland
Ein fest installierter Alcohol Interlock 7500 der Dräger Safety AG & Co. KGaA aus Lübeck.
Damit folgt die EU einem Stufenplan, der bereits 2019 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Phase 1 (ab Juli 2022) betraf neue Fahrzeugtypen, Phase 2 (ab Juli 2024) alle neu zugelassenen Modelle dieser Typen - und Phase 3 (ab dem 7. Juli 2026) schließt nun die letzte Lücke, indem sie auch ältere, weiter produzierte Baureihen einbezieht.
Alcolock nach EN 50436: So funktioniert die Atemalkohol-Sperre
Technisch besteht ein Alcolock aus zwei Hauptkomponenten: einem Mundstück mit elektrochemischem Sensor und einer Steuereinheit, die typischerweise unter dem Armaturenbrett verbaut wird und den Strom zum Starter-Relais kontrolliert.
Der Fahrer pustet vor dem Start in das Gerät, das den Atemalkoholgehalt misst. Übersteigt das Ergebnis den eingestellten Grenzwert, blockiert die Wegfahrsperre den Zündvorgang automatisch und das Fahrzeug kann nicht gestartet werden.
Vision Zero: Wie die Atemalkohol-Sperre Verkehrstote senken soll
Die GSR II ist Teil der Vision-Zero-Strategie, mit der die EU die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis zum Jahr 2050 auf nahezu null senken will. Adoptiert wurde der EU-Politikrahmen für die Verkehrssicherheit 2021-2030 Ende 2021; ein erstes Zwischenziel ist die Halbierung der Toten und Schwerverletzten bis 2030.
Die Atemalkohol-Sperre soll dabei helfen, die Zahl der alkoholbedingten Verkehrstoten und -verletzungen bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 Prozent zu reduzieren. Die Website der EU Road Safety: Towards "Vision Zero" liefert weitere Details.
Der Hebel ist beträchtlich: Alkoholbedingte Verkehrsunfälle forderten allein 2023 in der Europäischen Union rund 5.000 Menschenleben - das entspricht etwa 25 Prozent aller Verkehrstoten. In mehreren EU-Staaten - Finnland, Frankreich, Schweden - sind die Alcolocks bereits weitverbreitet, Spanien und Italien setzen sie für rückfällige Trunkenheitsfahrer ein. In Deutschland fehlt bislang ein gesetzlicher Rahmen.
GSR II Phase 3: Diese Pflichten gelten zusätzlich ab Juli 2026
Die Atemalkohol-Schnittstelle ist nur einer von mehreren neuen Hardware-Standards, die der 7. Juli 2026 mit sich bringt. Zur Pflichtausstattung jedes EU-Neuwagens gehören dann zusätzlich:
- Autonome Notbremssysteme (AEB) der neuesten Generation, die Fußgänger und Radfahrer auch bei Abbiegevorgängen erkennen.
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner (ADDW), die per Innenkamera Augenbewegungen, Lenkverhalten und Anzeichen von Smartphone-Nutzung überwachen.
- Notbremslicht (Emergency Stop Signal), das bei Vollbremsungen oberhalb 50 km/h automatisch blinkt.
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA) mit Verkehrszeichenerkennung und GPS-Kartendatenabgleich.
- Notruf-System eCall NG auf LTE/5G-Basis, das die abgekündigten 2G-/3G-Netze als Übertragungsweg ablöst.
- Ereignisdatenspeicher (EDR), die in der Sekunden vor und nach einem Unfall sämtliche Fahrzeugparameter aufzeichnen - eine Art "Black Box" für Pkw.
In Summe verändert sich damit die Hardware-Plattform jedes EU-Neuwagens spürbar: Innenkameras, GPS-Empfänger, Mobilfunkmodule und elektronische Schnittstellen werden ab Juli zum gesetzlich verankerten Pflichtprogramm.
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der 2er vollgestopft mit allen möglichen geschizzel, der Z3 nur fahrer und beifahrer airbag + nen paar fahrassistenten, fertig.
Halt einfach meine Gedanken was sein könnte. Wir werden sehen was tatsächlich eventuell kommt.
Geht eventuell schnell wenn Deutschland bei der WM im Halbfinale steht und gleichzeitig BT Sitzung ist.
Eine sachliche Contra Argumentation ist doch immer viel zielführender um das Gegenüber zu überzeugen. Abfällige Beleidigungen führen in den meisten Fällen nicht zum Ziel, was mich vermuten lässt, dass Du an einer Diskussion gar nicht interessiert bist.
Daher stellt sich mir die Frage, inwieweit die Schnittstelle die Autofahrenden denn jetzt eigentlich einschränkt? Kann die Schnittstelle ohne Endgerät irgendwas?
Bisher ist die Argumentation von Andreas nachvollziehbarer und überzeugender.
In dem Bericht steht ja nicht viel nur das der Einbau vorbereitet sein soll.