Grafikkarte kaufen: Krypto-Crash führt zu Preissinkflug bei Gebrauchten

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Grafikkarte kaufen: Krypto-Crash führt zu Preissinkflug bei Gebrauchten
Quelle: PC Games Hardware

Der aktuelle Einbruch von Kryptowährungen führt zu rückläufigem Mining und damit zu einer Schwemme auf dem Gebrauchtmarkt für Grafikkarten mit entsprechend sinkenden Preisen. Doch während die Preislage attraktiver wird, sind viele gebrauchte Mining-Grafikkarten in schlechtem Zustand.

Während sich zuletzt bereits die Preise für Grafikkartenneuware zusehends erholten, machen die aktuellen Einbrüche bei den Kryptowährungen Ethereum und Bitcoin das GPU-Mining immer unattraktiver, weswegen derzeit viele Schürfer ihre Grafikkarten bekanntlich zum Wiederverkauf in den Gebrauchtmarkt drücken. Laut einem Bericht von Bloomberg ist der Gebrauchtmarkt mit Verweis auf die selbst erhobene Datenlage dabei speziell im Hinblick auf Nvidia-Modelle in den letzten Monaten bereits um bis zu 50 Prozent eingebrochen.

Eine zitierte Schätzung geht davon aus, dass mehr als ein Drittel des Marktes für Consumer-Grafikkarten mit dem Verlust der Krypto-Mining-Basis verschwinden könnte, wobei schätzungsweise 35 Prozent der Consumer-GPUs vor dem Anstieg von Minern aufgekauft wurden. Gebrauchte GPUs würden derzeit für 50 Prozent weniger Wert verkauft als noch vor ein paar Monaten und mit dem Verlust eines Drittels des GPU-Marktes ist ein weiterer Preisverfall zu erwarten.

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Gebrauchtkauf lohnt wieder mehr, doch Vorsicht

Darüber hinaus sei eine Erholung am Kryptowährungsmarkt auch nicht so bald zu erwarten, zumal die anstehende "Proof of Stake"-Umstellung von Ethereum das GPU-Mining hier obsolet macht. Entsprechend können Endkunden auf dem Gebrauchtmarkt wieder lohnendere Angebote finden und der Preisunterschied zur Neuware wird markanter. Doch angesichts der Abnutzungserscheinungen Mining-geplagter Grafikkarten sollten Käufer bei den Angeboten genauestens hinschauen und hinterfragen, um letztlich möglichst kein alsbald dahinscheidendes Exemplar zu erstehen.

Quelle: via Tomshardware.com

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    • Kommentare (71)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von KremitTheFrag Freizeitschrauber(in)
        Zitat von Pu244
        Ich frage mich, ob du wirklich Jurist bist.

        Sagen wir mal so, die Zulassungsurkunde als Rechtsanwalt finde ich recht überzeugend, dass ich mich als Juristen bezeichnen darf. Das Alter der Zulassungsurkunde lässt zudem darauf schließen, dass auch schon etwas mehr Berufserfahrung gesammelt habe.

        Es macht mir auch Spaß über juristische Themen zu schreiben, die mit Hardware in Verbindung stehen. Zu diesem Thema in Bezug auf Mininggrafikkarten habe ich meine Sicht der Dinge geschildert, wie ich einen solchen Fall angehen würde. Aber da gibt es auch je nach Charakter unterschiedliche Schwepunktsetzungen bzw Herangehensweisen.

        Ich erkenne bei dir/Ihnen eine doch eher verhärtete Ansicht zum Thema Beweislast, die sich nicht mit meinen praktischen Erfahrungen deckt. Deswegen muss diese nicht zwingend falsch sein, sie kann z.B. auf anderen wohl negativen Erfahrungen beruhen, auch wenn sie eher eine prozessunerfahrene Person vermuten lässt.

        Von daher soll es dass von meiner Seite gewesen sein.
      • Von KremitTheFrag Freizeitschrauber(in)
        Zitat von Pu244
        Ich frage mich, ob du wirklich Jurist bist.

        Sagen wir mal so, die Zulassungsurkunde als Rechtsanwalt finde ich recht überzeugend, dass ich mich als Juristen bezeichnen darf. Das Alter der Zulassungsurkunde lässt zudem darauf schließen, dass auch schon etwas mehr Berufserfahrung gesammelt habe.

        Es macht mir auch Spaß über juristische Themen zu schreiben, die mit Hardware in Verbindung stehen. Zu diesem Thema in Bezug auf Mininggrafikkarten habe ich meine Sicht der Dinge geschildert, wie ich einen solchen Fall angehen würde. Aber da gibt es auch je nach Charakter unterschiedliche Schwepunktsetzungen bzw Herangehensweisen.

        Ich erkenne bei dir/Ihnen eine doch eher verhärtete Ansicht zum Thema Beweislast, die sich nicht mit meinen praktischen Erfahrungen deckt. Deswegen muss diese nicht zwingend falsch sein, sie kann z.B. auf anderen wohl negativen Erfahrungen beruhen, auch wenn sie eher eine prozessunerfahrene Person vermuten lässt.

        Von daher soll es dass von meiner Seite gewesen sein.
      • Von Schori Volt-Modder(in)
        Passend hierzu:

        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]

        Kauft euch keinen defekten Schrott.
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von KremitTheFrag
        Die einfachere Methode ist es jedoch, substantiiert vorzutragen, die Grafikkarte ist kaputt, das habe ich an Punkt xyz erst nach Inbetriebnahme Merken können. Das war schon vor Gefahrübergang so und hat seine Ursache in exzessiven Nutzen durch Mining, worüber der Verkäufer nicht aufgeklärt hat. Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens.
        Wenn der Vortrag Plausibel ist und der Verkäufer den Vortrag bestreitet wird das Gericht ein Gutachten einholen.
        Wenn der Vortrag plausibel ist. Wenn der Vortrag der Gegenseite plausibel ist, dann hast du ein Problem. Der Vortrag der Gegenseite ist da um einiges einfach. Du kann nur sagen, dass die Graka kaputt ist und dass du glaubst, dass es am Mining gelegen haben könnte. Die Gegenseite kann einfach behaupten, dass dem nicht so ist. Der Verkäufer ist ein ehrenwerter Gamer, der damit nichts zu tun hat. Es hat schon seinen Grund, warum nicht bei jedem Furz ein Gutachten eingeholt wird.

        Zitat von KremitTheFrag
        Behauptet der Verkäufer zudem, der Zustand der Grafikkarte läge rein am Spielen, dann hat der Verkäufer seine Behauptung selber zu beweisen.
        Nein, hat er nicht.

        Du hast es behauptet, du mußt es beweisen. Ein echtes Problem, im deutschen Recht, in den USA ist das einfacher.

        Frag mal die ganzen Asbestopfer, die nur wenige Jahre in asbestverseuchter Umgebung gearbeitet haben. Die dürfen beweisen, dass ihr Krebs nicht natürlichen Ursprungs ist. Aber in dem Fall gibt es eine spezielle Regelung: nach 25 Asbestjahren geht man einfach davon aus, dass der Krebs wohl durch das Asbest verursacht wurde.

        Zitat von KremitTheFrag
        Muss also seinerseits ein Gutachten anbieten und einen Teil der Gutachterkosten als Vorschuss bezahlen.
        ;uß er eben nicht.

        Zitat von KremitTheFrag
        Macht er dies nicht, wird seine Behauptung nicht überprüft(sollte zumindest nicht mit überprüft werden, manche Gerichte unterscheiden aber nicht ganz so streng) durch den Gutachter und der Verkäufer bliebe beweisfällig.
        Nein, in Deutschland muß üblicherweise die Schuld bewiesen werden. Du mußt beweisen, dass der Typ dich übers Ohr gehauen hat, nicht umgekehrt.

        Zitat von KremitTheFrag
        Beweisfällig heißt dann, seine Behauptung, es läge nur am Spielen kann bzw. muss bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.
        Nein, da bin ich mir recht sicher. In dem Fall wird dann wohl abgewogen, ob das ganze nicht andere Ursachen haben könnte, etwa einem normalen Ausfall. Dann stehst du mit deinem Verdacht da, den du nicht beweisen kannst und er mit seiner Aussage, dass es nicht daran gelegen haben kann, da er ja niemals Mining darauf betrieben hat.

        Ich frage mich, ob du wirklich Jurist bist.

        Zitat von KremitTheFrag
        Grundsätzlich gilt jede Partei hat die ihr günstigen Tatsachen zu Beweisen.
        Du hast als Kläger zu beweisen, dass das so ist, wie du es dargestellt hat.

        Zitat von KremitTheFrag
        Wenn im Gutachten also rauskäme, die Grafikkarte hat einen unüblichen Verschleiß durch exzessive Nutzung, ist der Beweis für den Kläger/Käufer gelungen
        Jetzt kommt das Problem mit dem unüblichem Verschleiß. Ist Mining denn unüblich? Nicht wirklich, man kann es machen, es spricht nichts dagegen. Dass das die Karte zerstört müßtest du auch noch beweisen und dann würdest du wohl dennoch auf deinen Gutachterkosten sitzen bleiben, da du lediglich der üblichen Beweispflicht nachgekommen ist.

        Die große Sache war ja, dass der Verkäufer gesagt hat, dass damit kein Mining betrieben wurde. Nur so hätte man damit wohl eine Chance.

        Etwas anderes OC oder eine aufgebackene Graka.

        Zitat von KremitTheFrag
        Jetzt erst würde der Verkäufer beweisen müssen, dass er Hardcorezocker ist.
        1: muß er nicht
        2: kann er auch einfach irgend einen Kumpel oder seine Mutter als Zeugen anführen, die das bestätigen.
        3: wußtest du, dass eine Aussage ein Beweis ist und als solcher behandelt wird? Es ist kein Indiz mehr.

        Zitat von KremitTheFrag
        Wobei ich selbst dann in Abrede Stellen würde, dass der konkrete Verschleiß durch bloßes Gaming möglich bzw. entstanden ist.
        Stell in Abrede was du willst, du mußt es beweisen. Dann ist das Problem, dass auch nichts gegen Folding und Mining spricht. Die Sachen sind legal und die Karte wird in den Spezifikationen betrieben. Bei Autos kann man auch nicht einfordern, dass der Vorbesitzer vorsichtig damit gefahren ist. Der kann das Ding auf der Autobahn geprügelt haben, wie er will.

        Zitat von KremitTheFrag
        Der Weg über das plausible Behaupten und Vortragen mit anschließendem erstmaligen Gutachten über das Gericht ist der übliche und weiter verbreitete.
        Nicht bei jedem Furz wird ein Gutachten eingeholt.

        Zitat von KremitTheFrag
        Privatgutachten als Gegenbeweis zum gerichtlichen Gutachten eingeholt, was dann komplett selbst zu zahlen wäre.
        Wenn es wirklich um etwas geht, dann ist es sinnvoll das zu machen. Hier nicht.

        Zitat von KremitTheFrag
        Zudem fällt der Vortrag, ich bin nur Spieler vor Gericht wohl dann in sich zusammen, wenn der Verkäufer mehr als zwei Grafikkarten innerhalb eines kurzen Zeitraumes verkauft hat.
        Dann behauptet er einfach, dass er die zweite Karte für den Kumpel/Bruder/Vater/Sohn/das Meerschweinchen verkauft hat. Zur Not kann er auch einfach sagen, dass er sich zwei für SLI gekauft hat und erkannt hat, dass das nichts bringt.

        Da stehst du dann recht dumm da.

        Zitat von KremitTheFrag
        Den Beweis, dass das immer noch rein privat ist, muss der Verkäufer erstmal erbringen.
        Du bist der Kläger, damit bist du der Typ, der die Beweise erbringen muß.

        Wenn es ungewiss ist, dann gilt in dubio pro Reo.

        Zitat von KremitTheFrag
        Wenn ihm dies nicht gelänge, kann man sich zusätzlich mit dem Mandanten über eine Strafanzeige wegen Betruges unterhalten.
        Die kannst du natürlich immer stellen, wenn du den Verdacht hast. In dem Fall wäre es aber sinnvoller das ganze vorher zu machen, da die Polizei dann ermittelt und du deinen Fall auf deren Ergebnisse stützen kannst. Aber das Verfahren wird wohl eingestellt, dann weißt du, dass du vor Gericht keine Chance hast. Es hat schon seinen Grund, warum zivilrechtliche Forderungen meist geltend gemacht werden, wenn der strafrechtliche Teil abgearbeitet ist.

        Solange der Typ nicht zugibt, dass er gemint hat, du eine Karte mit Miningbios bekommst oder er irgendwo noch ein Miningrig u.a. einstellt, hast du wohl schlechte Karten.
      • Von KremitTheFrag Freizeitschrauber(in)
        Zitat von Pu244
        Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber im Gewährleistungsrecht liegt die Beweislast bei dir (als Käufer von einem nicht gewerblichem Händler). D.h. der Gutachter wird nicht vom Gericht bestellt, sondern von dir und zwar bevor du deine Klage erhebst.
        Das Schadensgutachten wird oft bei Verkehrsunfällen im Voraus erstellt. Hier ist die Anspruchgrundlage jedoch im Deliktsrecht, was dafür sorgt, dass im Nachhinein auch diese Kosten als Teil des Schadenersatzes verlangt werden können.

        Im Kaufrecht ist das anders. Da kann man, so wie von Dir/Ihnen geschildert selbst ein Gutachten erstellen lassen, was in der Tat komplett selbst zu bezahlen wäre und wenn das Gutachten für einen selbst schlecht ausgeht, hat man gutes Geld dem Schlechten hinterher geworfen. Ginge das Gutachten gut aus, könnten die Kosten dafür als Schadenersatz mit eingeklagt werden.

        Die einfachere Methode ist es jedoch, substantiiert vorzutragen, die Grafikkarte ist kaputt, das habe ich an Punkt xyz erst nach Inbetriebnahme Merken können. Das war schon vor Gefahrübergang so und hat seine Ursache in exzessiven Nutzen durch Mining, worüber der Verkäufer nicht aufgeklärt hat. Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens.
        Wenn der Vortrag Plausibel ist und der Verkäufer den Vortrag bestreitet wird das Gericht ein Gutachten einholen.

        Behauptet der Verkäufer zudem, der Zustand der Grafikkarte läge rein am Spielen, dann hat der Verkäufer seine Behauptung selber zu beweisen. Muss also seinerseits ein Gutachten anbieten und einen Teil der Gutachterkosten als Vorschuss bezahlen. Macht er dies nicht, wird seine Behauptung nicht überprüft(sollte zumindest nicht mit überprüft werden, manche Gerichte unterscheiden aber nicht ganz so streng) durch den Gutachter und der Verkäufer bliebe beweisfällig. Beweisfällig heißt dann, seine Behauptung, es läge nur am Spielen kann bzw. muss bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.

        Grundsätzlich gilt jede Partei hat die ihr günstigen Tatsachen zu Beweisen. Wenn im Gutachten also rauskäme, die Grafikkarte hat einen unüblichen Verschleiß durch exzessive Nutzung, ist der Beweis für den Kläger/Käufer gelungen. Jetzt erst würde der Verkäufer beweisen müssen, dass er Hardcorezocker ist. Wobei ich selbst dann in Abrede Stellen würde, dass der konkrete Verschleiß durch bloßes Gaming möglich bzw. entstanden ist.

        Der Weg über das plausible Behaupten und Vortragen mit anschließendem erstmaligen Gutachten über das Gericht ist der übliche und weiter verbreitete. Da spielt auch immer die Finanzstärke des Mandanten eine Rolle. Es ist mir auch schon untergekommen, da wurde dann ein Privatgutachten als Gegenbeweis zum gerichtlichen Gutachten eingeholt, was dann komplett selbst zu zahlen wäre. Im konkreten Fall konnte sogar bewiesen werden, dass der gerichtlich bestellte (verteidigte und öffentlich bestellter) Gutachter nur Murks gemacht hat. Da konnten die Kosten des Privatgutachtens bei der Kostenanmeldung mit berücksichtigt werden und die Gegenseite hatte sogar 2 Gutachten zu bezahlen. Ist aber eher ein Ausnahmefall. Zudem fällt der Vortrag, ich bin nur Spieler vor Gericht wohl dann in sich zusammen, wenn der Verkäufer mehr als zwei Grafikkarten innerhalb eines kurzen Zeitraumes verkauft hat. Den Beweis, dass das immer noch rein privat ist, muss der Verkäufer erstmal erbringen. Wenn ihm dies nicht gelänge, kann man sich zusätzlich mit dem Mandanten über eine Strafanzeige wegen Betruges unterhalten.
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von KremitTheFrag
        Der Sachverständige wird vom Gericht bestellt.
        Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber im Gewährleistungsrecht liegt die Beweislast bei dir (als Käufer von einem nicht gewerblichem Händler). D.h. der Gutachter wird nicht vom Gericht bestellt, sondern von dir und zwar bevor du deine Klage erhebst.

        Damit hättest du den Spaß auf deiner Seite.

        Wenn du Pech hast, dann findet dein Gutachter nichts (relativ wahrscheinlich) kann es nicht mit Bestimmtheit sagen oder der andere behauptet einfach es wäre Folding@Home gewesen oder er hätte sehr viel gezockt (auch möglich).
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