Grafikkarte kaufen: Krypto-Crash führt zu Preissinkflug bei Gebrauchten
Der aktuelle Einbruch von Kryptowährungen führt zu rückläufigem Mining und damit zu einer Schwemme auf dem Gebrauchtmarkt für Grafikkarten mit entsprechend sinkenden Preisen. Doch während die Preislage attraktiver wird, sind viele gebrauchte Mining-Grafikkarten in schlechtem Zustand.
Während sich zuletzt bereits die Preise für Grafikkartenneuware zusehends erholten, machen die aktuellen Einbrüche bei den Kryptowährungen Ethereum und Bitcoin das GPU-Mining immer unattraktiver, weswegen derzeit viele Schürfer ihre Grafikkarten bekanntlich zum Wiederverkauf in den Gebrauchtmarkt drücken. Laut einem Bericht von Bloomberg ist der Gebrauchtmarkt mit Verweis auf die selbst erhobene Datenlage dabei speziell im Hinblick auf Nvidia-Modelle in den letzten Monaten bereits um bis zu 50 Prozent eingebrochen.
Eine zitierte Schätzung geht davon aus, dass mehr als ein Drittel des Marktes für Consumer-Grafikkarten mit dem Verlust der Krypto-Mining-Basis verschwinden könnte, wobei schätzungsweise 35 Prozent der Consumer-GPUs vor dem Anstieg von Minern aufgekauft wurden. Gebrauchte GPUs würden derzeit für 50 Prozent weniger Wert verkauft als noch vor ein paar Monaten und mit dem Verlust eines Drittels des GPU-Marktes ist ein weiterer Preisverfall zu erwarten.
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Gebrauchtkauf lohnt wieder mehr, doch Vorsicht
Darüber hinaus sei eine Erholung am Kryptowährungsmarkt auch nicht so bald zu erwarten, zumal die anstehende "Proof of Stake"-Umstellung von Ethereum das GPU-Mining hier obsolet macht. Entsprechend können Endkunden auf dem Gebrauchtmarkt wieder lohnendere Angebote finden und der Preisunterschied zur Neuware wird markanter. Doch angesichts der Abnutzungserscheinungen Mining-geplagter Grafikkarten sollten Käufer bei den Angeboten genauestens hinschauen und hinterfragen, um letztlich möglichst kein alsbald dahinscheidendes Exemplar zu erstehen.
Quelle: via Tomshardware.com

Es macht mir auch Spaß über juristische Themen zu schreiben, die mit Hardware in Verbindung stehen. Zu diesem Thema in Bezug auf Mininggrafikkarten habe ich meine Sicht der Dinge geschildert, wie ich einen solchen Fall angehen würde. Aber da gibt es auch je nach Charakter unterschiedliche Schwepunktsetzungen bzw Herangehensweisen.
Ich erkenne bei dir/Ihnen eine doch eher verhärtete Ansicht zum Thema Beweislast, die sich nicht mit meinen praktischen Erfahrungen deckt. Deswegen muss diese nicht zwingend falsch sein, sie kann z.B. auf anderen wohl negativen Erfahrungen beruhen, auch wenn sie eher eine prozessunerfahrene Person vermuten lässt.
Von daher soll es dass von meiner Seite gewesen sein.
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Kauft euch keinen defekten Schrott.
Wenn der Vortrag Plausibel ist und der Verkäufer den Vortrag bestreitet wird das Gericht ein Gutachten einholen.
Du hast es behauptet, du mußt es beweisen. Ein echtes Problem, im deutschen Recht, in den USA ist das einfacher.
Frag mal die ganzen Asbestopfer, die nur wenige Jahre in asbestverseuchter Umgebung gearbeitet haben. Die dürfen beweisen, dass ihr Krebs nicht natürlichen Ursprungs ist. Aber in dem Fall gibt es eine spezielle Regelung: nach 25 Asbestjahren geht man einfach davon aus, dass der Krebs wohl durch das Asbest verursacht wurde.
Ich frage mich, ob du wirklich Jurist bist.
Die große Sache war ja, dass der Verkäufer gesagt hat, dass damit kein Mining betrieben wurde. Nur so hätte man damit wohl eine Chance.
Etwas anderes OC oder eine aufgebackene Graka.
2: kann er auch einfach irgend einen Kumpel oder seine Mutter als Zeugen anführen, die das bestätigen.
3: wußtest du, dass eine Aussage ein Beweis ist und als solcher behandelt wird? Es ist kein Indiz mehr.
Da stehst du dann recht dumm da.
Wenn es ungewiss ist, dann gilt in dubio pro Reo.
Solange der Typ nicht zugibt, dass er gemint hat, du eine Karte mit Miningbios bekommst oder er irgendwo noch ein Miningrig u.a. einstellt, hast du wohl schlechte Karten.
Im Kaufrecht ist das anders. Da kann man, so wie von Dir/Ihnen geschildert selbst ein Gutachten erstellen lassen, was in der Tat komplett selbst zu bezahlen wäre und wenn das Gutachten für einen selbst schlecht ausgeht, hat man gutes Geld dem Schlechten hinterher geworfen. Ginge das Gutachten gut aus, könnten die Kosten dafür als Schadenersatz mit eingeklagt werden.
Die einfachere Methode ist es jedoch, substantiiert vorzutragen, die Grafikkarte ist kaputt, das habe ich an Punkt xyz erst nach Inbetriebnahme Merken können. Das war schon vor Gefahrübergang so und hat seine Ursache in exzessiven Nutzen durch Mining, worüber der Verkäufer nicht aufgeklärt hat. Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Wenn der Vortrag Plausibel ist und der Verkäufer den Vortrag bestreitet wird das Gericht ein Gutachten einholen.
Behauptet der Verkäufer zudem, der Zustand der Grafikkarte läge rein am Spielen, dann hat der Verkäufer seine Behauptung selber zu beweisen. Muss also seinerseits ein Gutachten anbieten und einen Teil der Gutachterkosten als Vorschuss bezahlen. Macht er dies nicht, wird seine Behauptung nicht überprüft(sollte zumindest nicht mit überprüft werden, manche Gerichte unterscheiden aber nicht ganz so streng) durch den Gutachter und der Verkäufer bliebe beweisfällig. Beweisfällig heißt dann, seine Behauptung, es läge nur am Spielen kann bzw. muss bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.
Grundsätzlich gilt jede Partei hat die ihr günstigen Tatsachen zu Beweisen. Wenn im Gutachten also rauskäme, die Grafikkarte hat einen unüblichen Verschleiß durch exzessive Nutzung, ist der Beweis für den Kläger/Käufer gelungen. Jetzt erst würde der Verkäufer beweisen müssen, dass er Hardcorezocker ist. Wobei ich selbst dann in Abrede Stellen würde, dass der konkrete Verschleiß durch bloßes Gaming möglich bzw. entstanden ist.
Der Weg über das plausible Behaupten und Vortragen mit anschließendem erstmaligen Gutachten über das Gericht ist der übliche und weiter verbreitete. Da spielt auch immer die Finanzstärke des Mandanten eine Rolle. Es ist mir auch schon untergekommen, da wurde dann ein Privatgutachten als Gegenbeweis zum gerichtlichen Gutachten eingeholt, was dann komplett selbst zu zahlen wäre. Im konkreten Fall konnte sogar bewiesen werden, dass der gerichtlich bestellte (verteidigte und öffentlich bestellter) Gutachter nur Murks gemacht hat. Da konnten die Kosten des Privatgutachtens bei der Kostenanmeldung mit berücksichtigt werden und die Gegenseite hatte sogar 2 Gutachten zu bezahlen. Ist aber eher ein Ausnahmefall. Zudem fällt der Vortrag, ich bin nur Spieler vor Gericht wohl dann in sich zusammen, wenn der Verkäufer mehr als zwei Grafikkarten innerhalb eines kurzen Zeitraumes verkauft hat. Den Beweis, dass das immer noch rein privat ist, muss der Verkäufer erstmal erbringen. Wenn ihm dies nicht gelänge, kann man sich zusätzlich mit dem Mandanten über eine Strafanzeige wegen Betruges unterhalten.
Damit hättest du den Spaß auf deiner Seite.
Wenn du Pech hast, dann findet dein Gutachter nichts (relativ wahrscheinlich) kann es nicht mit Bestimmtheit sagen oder der andere behauptet einfach es wäre Folding@Home gewesen oder er hätte sehr viel gezockt (auch möglich).