Teilnahmebedingungen

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Kurz nach dem Kinostart von The Dark Knight Rises verlosen Warner Bros. Pictures Germany und PC Games Hardware drei Fanpakete, welche jeweils zwei Kinokarten sowie ein T-Shirt, ein Basecap und eine Tablet-Tasche enthalten.

Teilnahmebedingungen

1. Gegenstand

1.1 Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel der COMPUTEC MEDIA AG, Redaktion PC Games Hardware, Dr.-Mack-Straße 83, 90762 Fürth (nachfolgend bezeichnet als "Veranstalter") durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.

1.2 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels

2.1 Das Gewinnspiel beginnt am 02.08.2012 und am 09.08.2012.

2.2 Teilnahmeberechtigt sind Personen die ihren Wohnsitz in Deutschland haben sowie älter als 18 Jahre sind. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern (Sponsoren), die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren

2.3 Unter den Teilnehmern werden drei Fanpakete verlost.

2.4 Der Teilnahmebeitrag besteht, wenn Sie eine E-Mail (entweder per Facebook-Formular oder per E-Mail-Dienstprogramm) mit der Antwort auf die Gewinnspielfrage schicken.

2.5 Die Gewinner werden durch das Losverfahren ermittelt.

3. Abwicklung

3.1 Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, sein Tausch oder seine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Der Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.

3.2 Die Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch über die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.

3.3 Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergebe, gehen zulasten der Teilnehmer.

4. Gewährleistungsausschluss

4.1 Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.

4.2 Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.

5. Haftung

5.1 Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

5.2 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadenssache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5.3 Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.5 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönlichen Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

6. Datenschutzhinweise

6.1 Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur so weit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen.

6.2 Folgende Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels: E-Mail-Adresse.

6.3 Die vom Veranstalter im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten der Teilnehmer werden unverzüglich nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels dauerhaft gelöscht.

6.4 Auf schriftliche oder in Textform (E-Mail) mitgeteilte Anforderungen hin können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen.

7. Hinweise und Bedingungen von Facebook

7.1 Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und Facebook durch die Teilnahmebedingungen (siehe https://www.facebook.com/terms.php) und die Datenschutzregeln von Facebook (siehe https://www.facebook.com/privacy) bestimmt.

7.2 Die Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Gewinnspielapplikation oder Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.

7.3 Die Teilnehmer erkennen an, dass sowohl die Gewinnspielapplikation als auch das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert werden bzw. in keiner Verbindung zu Facebook stehen.

7.4 Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung der Gewinnspielapplikation oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook bereitgestellt.

7.5 Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook zu richten.

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    • Kommentare (11)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von batmaan Software-Overclocker(in)
        immerhin finden die meisten hier tdkr auch sehr gut. Wenn man sich mal die "professionellen" Film Kritiker ( oder professionelle Mülleimer ) ansieht, machen sie alle den Film fertig, nur weil sie ihn im Vergleich zu the dark knight schlechter finden.
      • Von batmaan Software-Overclocker(in)
        immerhin finden die meisten hier tdkr auch sehr gut. Wenn man sich mal die "professionellen" Film Kritiker ( oder professionelle Mülleimer ) ansieht, machen sie alle den Film fertig, nur weil sie ihn im Vergleich zu the dark knight schlechter finden.
      • Von Ralle@ BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von Perry
        Ich finde beide Filme sehr gut, denke aber dar Joker der bessere Gegenpart war, die abwechslungsreichere überraschendere Handlung hat definitiv der neue Teil, beide haben ihren Reiz, ich sehe "The Dark Knight Rises" aber knapp hinter "The Dark Knight".


        100% zustimm
      • Von batmaan Software-Overclocker(in)
        Zitat von BigBubby
        Hab ihn im O-Ton gesehen. Mir gefällt er besser als der letzte, aber damit stehe ich relativ allein im Raum
        sehe ich genau so, aber weil sich alle in den Joker "verliebt" haben, sehen sie the dark knight vorne. Tdkr würde bei mir eine 9,0, the dark knight 8,9. Auch wenn es kein Sack hier interessiert^^
      • Von Memphis_83 Software-Overclocker(in)
        ich hab gestern tdkr gesehen,fand der sehr gut,aber es war mehr ruhige action als action action wie in teil 2. die stimme von bane hätte wirklich dunkler sein können und nicht mit einer durchgeknallten hohen stimme manchmal. die längen habe ich nicht so mitbekommen, habe aber irgendwie auf das finale puff paff peng gewarten, was aber eben nicht so aufkam...aber auf alle fälle sehenswert^^
      • Von Perry Software-Overclocker(in)
        Ich finde beide Filme sehr gut, denke aber dar Joker der bessere Gegenpart war, die abwechslungsreichere überraschendere Handlung hat definitiv der neue Teil, beide haben ihren Reiz, ich sehe "The Dark Knight Rises" aber knapp hinter "The Dark Knight".
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