Hacker: Untethered iOS-6-Jailbreak soll bald kommen

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Auf der "Hack in the Box"-Konferenz in Kuala Lumpur tauschten sich bekannte Hacker-Größen über das Thema Jailbreak beim iPhone 5 und für iOS 6 aus. Es scheint als hätten die Hacker eine harte Nuss zu knacken, es sei aber dennoch nur eine Frage der Zeit und des Glücks.

Kaum kommen neue Geräte oder ein neues Betriebssystem von Apple heraus, startet das Wettrennen um den ersten erfolgreichen Hack, auch Jailbreak genannt. Der Jailbreak soll das Ziel haben die von Apple implementierten Sicherungsmechanismen zu umgehen und so weitergehende Zugriffrechte zu ermöglichen. Seit Erscheinen von iOS 6 arbeiteten einige bekannte Hacker an einem untethered Jailbreak für iOS 6 und das iPhone 5. Auf einer Konferenz in Kuala Lumpur tauschten sie Meinungen und Erfahrungen aus. Machten aber auch deutlich, dass es nicht einfach wäre einen jederzeit nutzbaren Jailbreak durchzuführen.

Anfang der Woche wurden erste Bilder eines iPhone 5 mit installiertem Cydia gezeigt, allerdings sei man noch weit entfernt von einem "fertigen Jailbreak". Auf der Konferenz wurde zudem beispielhaft gezeigt, wie man einen Kernel-Exploit für die Installation von Cydia verwenden könne. Einer der Hacker äußerte sich frustriert, aber auch zugleich hoffnungsvoll: "Im Moment stockt es etwas (…) aber es kann sich von Woche zu Woche ändern, es ist Glück, denke ich". Eine weiterer Hacker wurde konkreter: "Wir denken wir haben etwas, dass unter bestimmten Bedingungen funktionieren kann, aber bevor ein finaler Jailbreak veröffentlicht werden kann, stehen noch viele technische und langwierige Schritte an, bevor eine anwendungsfreundlichere Nutzung möglich ist". Bisherige Techniken seien erfolglos geblieben, so dass sich die Hacker etwas Neues ausdenken müssen.

Beachten Sie, dass nicht nur das Durchführen eines Jailbreaks zu vertraglichen und rechtlichen Konsequenzen führen kann. Anknüpfungspunkt kann auch der bloße Besitz eines veränderten Geräts sein (§69f UrhG). Das betrifft vor allem Gebrauchtkäufer. Insbesondere in Deutschland ist die Rechtslage ungeklärt. Im Raum stehen Urheberrechtsverletzungen beim Durchführen eines Jailbreaks (§69c Nr.2, §69f UrhG).

Quelle: Macworld

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