Error 53: Drittanbieter-Reparaturen können iPhones und iPads zerstören
Momentan macht der Error 53 bei Apples iPhone- und iPad-Geräten die Runde. Verursacht wird er durch Reparaturen von Drittanbietern, die den Home-Button und damit den Touch-ID-Sensor betreffen. Das Smartphone oder Tablet wird daraufhin unwiderruflich gesperrt, die Daten gehen verloren. Laut Apple seien das Sicherheitsmaßnahmen für den Nutzer.
Wenn der Home-Button eines iPhones oder iPads kaputt geht, beispielsweise wenn das Gerät auf den Boden fällt, das Display bricht und dabei die Elektronik hinter dem Home-Button mit in den Hardware-Tod reißt, kann man das bei Apple selbst oder einer freien Werkstatt reparieren lassen. Letzterer Weg ist dabei meistens deutlich günstiger, als das iPhone oder iPad zu einem Apple-Store zu bringen. Ab dem iPhone 5s, iPad Air 2, Mini 3 und Pro kann das allerdings zu Problemen führen, wie der britische Guardian ausführt.
Demnach kommt es aktuell vermehrt zu Error-53-Meldungen, die durch eine solche Drittanbieter-Reparatur verursacht werden. Ab iOS 9 prüft Apple nämlich den Touch-ID-Sensor. Ist der nicht mit dem iPhone "gepaart", wird das Gerät mit dem Error 53 blockiert. Laut eigenen Angaben wolle man so sicherstellen, dass Diebe nicht den Touch-ID-Sensor umgehen und an private Daten gelangen. In der Praxis wird damit nur eine Reparatur durch offizielle Apple-Stores möglich, die gerne mehrere 100 Euro kostet. Nur dort kann ein neuer Sensor wieder "gepaart" werden. Laut dem Betreiber von ifixit.com sei aktuell kein Weg bekannt, den Error 53 wieder zu beheben. Apple selbst rät in einem solchen Fall zu einem Neukauf.
Problematisch ist das Ganze, wenn man ein iPhone oder iPad vor Monaten oder Jahren hat reparieren lassen (das iPhone 5s erschien im September 2013). Entsprechende Nutzer haben ganz normal das Update auf iOS 9 angeboten bekommen ohne Meldung, dass das Gerät danach unbrauchbar werden könnte. Ist die Installation durchgeführt, erscheint nur noch der Error 53.
Dem deutschen Verbraucherschutz ist das Problem bereits bekannt. Grundsätzlich finde man eine solche Sicherung gut, allerdings müsse es Maßnahmen geben, um das Smartphone beziehungsweise Tablet wieder freischalten zu können. Als Beispiel wird das Vorzeigen einer Rechnung genannt - eigentlich würde sich dafür schon die iTunes-ID eignen. Da es aber keinerlei Möglichkeit gibt, den Error 53 zu beheben, sorgt Apple aktuell für viel Frust.
Quelle: theguardian.com
Patch zur Fehlerbehebung ist draußen.
iOS 9.2.1: Apple repariert durch Error 53 unbrauchbar gemachte iPhones - Golem.de
Lies einfach mal das BGB, bevor du irgendwelche Sachen aus dem Bauch entscheidest.
Bei einem Sachmangel in einem Kaufvertrag (was der Kauf eines Gerätes in einem Apple Store ist) hat der Käufer das Wahlrecht auf Neulieferung oder Nachbesserung. (nachzulesen im BGB § 439 Nacherfüllung)
Bei einem Sachmangel in einem Werkvertrag (z.B. Einbau einer Steckdose durch einen Handwerker) hat der Handwerker das Recht nachzubessern.
...und ja man kann von Apple verlangen das man nach 23 Monaten ein neuen Handy bekommt, wenn der Homebutton defekt ist. Begründet dann Apple das die Neulieferung von den Kosten her unverhältnismäßig ist, dürfen sie das Gerät auch reparieren.
Es bestimmt genug Leute die das erfahren durften. Ich habe selber Kumpels, die ihre Gewährleistungsansprüche gegen Apple nur per Gericht durch bekommen haben.
Übrigens steht auf der Seite genau, was ich gesagt habe. Die Gesätzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, die freiwillige Garantie von Apple nur 1 Jahr. Nur weil Apple nur 1 Jahr Garantie gibt, bedeutet das noch lange nicht das man seine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen kann.
Nochmal:
Garantie = Freiwillige Leistung der Herstellers für einen Mangel einzustehen
Gewährleistung = Gesetzliche Pflicht für einen Mangel einzustehen
Die gesetzliche Pflicht kann nicht gekürzt werden, egal was man schreibt. Es ist dann schlichtweg ungültig.
Ich habe auch nie behauptet, dass das ein das andere in irgendeiner Art beeinträchtigt ich weiß nciht warum du auch das gebetsmühlenartig wiederholst. Und es kürzt auch niemand irgendwas, es werden einfach verschiedene Dinge geregelt.
Aus dem Bauch heraus entscheide ich das nicht. Ich habe bewusst RechtsAUSLEGUNG geschrieben. Es ist das eine einen Text zu lesen, dass andere ihn rechtlich auszulegen. Hier ließt du einen Text und erachtest deine Interpretation als eindeutig, ist sie aber nicht.
Allein der Begriff "mangelfreie Sache" ist nicht gleichbedeuten mit Lieferung einer Neuware. In sofern kannst du zwar bei deinem Händler viel verlangen, machen muss er aber trotzdem nicht.
Ich verstehe auch dich nicht so ganz: Du bist dir über den Knackpunkt der Gewählreistung bei Gefahrenübergang im Klaren, sagt aber, dass ein Homebutton nach 23 Monaten ordentlicher benutzung zu reparieren ist. Das ist er aber nciht das wäre ein Garantie fall, die jagarnatiert das über den Zeitraum X das Gerät heil bleibt, was die Gewägrelsitung nur für einen ZeitPUNKT X tut.
Das der Verbraucher dne Beweis in der Regel nicht führen kann stimmt. Das heißt aber nicht der er Ihn nicht zu erbringen hat. Viele Händler verzichten aus Kulanz darauf.
Aber ich möchte dich gerne mal sehen wenn du mit deinem Acer Notebook nach 1,5 Jahren zu Saturn gehst und sagst:"Der Akku ist kaputt geben Sie mir bitte sofort ein neues Notebook!" Der nette Verkäufer/Verkäuferin wird dich einmal nett anlächel dich ggf. zum Servicepoint schicken und die schicken dann deine Notebook ein. Da es aber auf den Akku keine Garantie mehr hat wird auch wahrscheinlich nicht mehr viel passieren, außer die sind kulant.
Wenn du einen Händler hast der dein Wunschkonzert an Forderungen erfüllt dann bleib bei diesen, dort kannst du dann auch beruhigt Apple Geräte kaufen.
Das alles ist der Grund warum für mich die Gewährleistung ein zahnloser Papiertieger ist der durch Lobbyarbeit ausgehöhlt wurde. Das einzig spannenden was ich selbst leider schon zur Anwendung bringen musste ist §440 bzgl. des auserordentliches Rücktrittsrechts.
Ich denke wir können uns auf noch ein paar Dinge einigen:
Wir werden uns nicht einig,
du wirst keine Apple Produkte kaufen (auch wenn es in diesme Punkt eher um den Händler als den Hersteller geht),
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe,
den Präzedenzfall in dem Apple als Händler agierte und eine nachgewiesen Fall von Gewährleistung verweigert hat bist du mir noch schuldig,
wir drehen uns im Kreis
Ich in kein Jurist aber Rechtsauslegung ist aber nie eindeutig.
Für heißt es jetzt dager BTT.
Für solche Anschuldigungen sollte man verdammt stichhaltige Belege haben.
Nochmal:
Garantie = Freiwillige Leistung der Herstellers für einen Mangel einzustehen
Gewährleistung = Gesetzliche Pflicht für einen Mangel einzustehen
Die gesetzliche Pflicht kann nicht gekürzt werden, egal was man schreibt. Es ist dann schlichtweg ungültig.
"Gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen können Verbraucher für Waren, die Mängel aufweisen oder nicht dem Kaufvertrag entsprechen, vom Verkäufer unentgeltlich die Reparatur, den Ersatz, einen Preisnachlass oder die Kaufpreisrückerstattung verlangen. Diese Rechte gelten ZWEI JAHRE ab Übergang der Waren. Für Apple-Hardwareprodukte gilt ferner AUCH die Abdeckung durch die auf ein Jahr beschränkte Garantie von Apple. Diese Abdeckung gilt UNABHÄNGIG UND ZUSÄTZLICH zu Ihren gesetzlichen Rechten gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen"
"Ihre Verbraucherrechte gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen gelten NEBEN UND ZUSÄTZLICH zu Ihren Rechten aus der auf ein Jahr beschränkten Garantie von Apple sowie der optionalen Zusatzgarantien AppleCare Protection Plan oder AppleCare+."
Apple tut also genau das, was der Gesetzgeber vorschreibt. Und die einjährige ZUSÄTZLICH gewährte Garantie ersetzt, genau wie bei allen anderen Herstellern, auch bei Apple logischerweise nicht die gesetzliche Gewährleistung.
PS: Du brauchst mich übrigens nicht über Garantie und Gewährleistung aufzuklären. Da weiß ich sehr genau selber drüber Bescheid. Ich armer Kerl muss bei üblichen Werkverträgen gemäß VOB sogar 5 Jahre Gewährleistung über mich ergehen lassen
Wenn dein homebutton bei normaler Nutzung mach 23 Monaten kaputt geht ist das zwar doof und vielleicht schlechtes Material oder ein schlechtes Prodult aber kein Fall oder unter die Gewährleistung fällt. Somit hast du auch kein Anspruch.
Du kanns auch keine Neulieferung verlangen, der Händler hat das Recht zwei mal Nachzubesserung bzw. Nacherfüllung zu leisten. Wie er das macht liegt in seinem Gusto.
Mal so ne kleine Korrektur der Rechtsauslegung zu deinen Rechten
Lies einfach mal das BGB, bevor du irgendwelche Sachen aus dem Bauch entscheidest.
Bei einem Sachmangel in einem Kaufvertrag (was der Kauf eines Gerätes in einem Apple Store ist) hat der Käufer das Wahlrecht auf Neulieferung oder Nachbesserung. (nachzulesen im BGB § 439 Nacherfüllung)
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
...und ja man kann von Apple verlangen das man nach 23 Monaten ein neuen Handy bekommt, wenn der Homebutton defekt ist. Begründet dann Apple das die Neulieferung von den Kosten her unverhältnismäßig ist, dürfen sie das Gerät auch reparieren.
Das sagt jedenfalls Apple dazu:
Apple – Rechtliche Hinweise – Apple-Produkte und deutsche Verbraucherschutzgesetze
Du verwechselt also selber Gewährleistung und Garantie.
Übrigens steht auf der Seite genau, was ich gesagt habe. Die Gesätzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre, die freiwillige Garantie von Apple nur 1 Jahr. Nur weil Apple nur 1 Jahr Garantie gibt, bedeutet das noch lange nicht das man seine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen kann.
Nochmal:
Garantie = Freiwillige Leistung der Herstellers für einen Mangel einzustehen
Gewährleistung = Gesetzliche Pflicht für einen Mangel einzustehen
Die gesetzliche Pflicht kann nicht gekürzt werden, egal was man schreibt. Es ist dann schlichtweg ungültig.
Gewährleistung (ab BGB § 437) = Gesetzliche Pflicht das der Verkäufer für die Sach- und Rechtsmägel an seinem Produkt einsteht. Diese ist bei neuen Elektronikprodukten 2 Jahre(§ 438 Verjährung der Mängelansprüche) und kann bei einem Verkauf von Unternehmer->Privat nicht gekürzt oder ausgeschlossen werden.
Garantie (BGB § 443) = Freiwillige Leistung des Herstellers über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, bindend bei gültigem Vertragsabschluss.
Beweislastumkehr = Die ersten 6 Monate muss der Hersteller beweisen, das die Sache bei Gefahrübergang mängelfrei war. Danach tritt die Beweislastumkehr ein.
Nur weil ein Fehler bei Gefahrübergang nicht sichtbar ist, bedeutet das nicht, dass er dort nicht vorhanden war. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass dieser Fehler schon vorhanden war bei Gefahrübergang, wenn das Produkt nachweislich innerhalb seiner vorgegebenen Spezifikationen betreiben wurde. Für dich ist es nur wichtig zu beweisen, dass du dein Produkt ordnungsgemäß bedient/gelagert/gewartet/... hast. So sehen das auch die Gerichte.
Wenn nach 23 Monaten dein Homebutton unter ordnungsgemäßer Benutzung defekt ist, muss dein Verkäufer das beheben. Du als Käufer kannst dir sogar aussuchen, ob du eine Neulieferung oder eine Nachbesserung deines Gerätes wünscht. Dein Verkäufer kann dir die Neulieferung nur verweigern, wenn die Kosten für die Nachbesserung in keinem gesunden Verhältnis zur Neulieferung stehen.(§439 Nacherfüllung)
Beispiel: Du kaufst eine Maschine für 30000€, wo ein Aufkleber im Wert von 1€ fehlt. -> Hersteller kann die Neulieferung verweigern und von seinem Nachbesserungsrecht gebrauch machen.
Kleine Aufklärung zu deinen Rechten!
Ohne Jailbreak kann ich nur Apps aus dem Store installieren. Kein direkter Zugriff auf Hardware(z.B. kein WLAN Monitor usw...) Absolutes No-Go.
Wenn dein homebutton bei normaler Nutzung mach 23 Monaten kaputt geht ist das zwar doof und vielleicht schlechtes Material oder ein schlechtes Prodult aber kein Fall oder unter die Gewährleistung fällt. Somit hast du auch kein Anspruch.
Du kanns auch keine Neulieferung verlangen, der Händler hat das Recht zwei mal Nachzubesserung bzw. Nacherfüllung zu leisten. Wie er das macht liegt in seinem Gusto.
Mal so ne kleine Korrektur der Rechtsauslegung zu deinen Rechten