Windows-Lizenzen von Edeka: Laut Recherchen legal

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Windows-Lizenzen von Edeka: Laut Recherchen legal (1)
Quelle: Microsoft

Edeka bietet seit einigen Wochen Lizenzen für Windows und Office an, die sie selbst nicht von Microsoft, sondern dem Anbieter Lizengo als unverbrauchte Volumenlizenzen beziehen und dadurch deutlich günstiger verkaufen können. Vielen erscheint das illegal oder zumindest fragwürdig. Einem Bericht nach geht aber tatsächlich alles mit rechten Dingen zu.

Als im August bekannt wurde, dass die Supermarktkette Edeka Lizenzen für Windows 7 und 10, aber auch Office 2016, zu deutlich günstigeren Konditionen als Microsoft selbst anbietet, zeigten sich viele Leser argwöhnisch. Weiterverkaufte Codes aus ungenutzten Volumenlizenzen also, das kann doch nicht legal sein - so oder so ähnlich las man es in verschiedenen Leserkommentaren. Antworten liefern nun die Kollegen von Heise. Im Rahmen einer intensiven Recherche haben sie das System hinterfragt und können am Ende weitgehend grünes Licht geben.

Microsoft selbst zeigte sich, wie vermutlich auch erwartet, nicht besonders kooperationsfreudig. Erst als man den Product Identification Service (PID) bemühte, kam es zu einer größeren Reaktion. Das allerdings erst beim zweiten Anlauf, als man über den Postweg mit allerhand Belegen und Kopien hantierte. Zufriedenstellend fiel die Antwort aber nicht aus, da Microsoft mit Standardtexten auf gebrauchte Softwarelizenzen verwies, um die es sich bei den Codes, die Edeka von Lizengo erhält, ja ausdrücklich nicht handeln soll.

Legal, aber mit Tücken

Über eine englischsprachige Hotline habe man schließlich die Antwort erhalten, dass es sich bei dem eigenen Key um einen mehrfach nutzbaren MAK (Multiple Activation Key) handelt. Der Herr am Telefon habe aber nicht sagen könne, ob Privatanwender den überhaupt nutzen dürfen. 45 von ursprünglich 50 Aktivierungen sollen laut Prüfprogramm noch vorhanden gewesen sein. Anschließend bat man Leser mit entsprechenden Lizenzen, ihre Codes in Hashes auszugeben und diese Heise zur weiteren Auswertung zu überlassen. So fanden die Kollegen heraus, dass zumindest die MAKs für Office mehrfach ausgeliefert werden. So reduzierte sich mit der Zeit auch die Zahl der verfügbaren Aktivierungen des eigenen Keys von 45 auf 35.

Mehr zum Thema: Windows-Lizenzen: Edeka mit günstigen Codes für Windows und Office

Dass dieses Prozedere für den Endverbraucher illegal wäre, ließ sich aber nicht nachweisen. Man könnte allerdings durchaus in Sippenhaft genommen werden, wenn beispielsweise einer von denen, die einen mehrfach ausgelieferten MAK nutzen, damit Schindluder treibt. Außerdem werde der bei Volumenlizenzen eigentlich über den Admin vorgesehene Weg des Vertragsabschlusses ausgehebelt. Die komplette Geschichte, inklusive viele interessanter Details, lesen Sie bei den Kollegen von Heise.

Quelle: Heise

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    • Kommentare (34)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Master_Bytez PC-Selbstbauer(in)
        Wenn man das mit dem weiterverkaufen auch macht, also Mehrfachlizenzen weiter verkaufen, dann wird einem ganz schnell der gar aus gemacht. Sowas bekommen wohl nur große Firmen mit vielen Anwälten hin....
      • Von Master_Bytez PC-Selbstbauer(in)
        Wenn man das mit dem weiterverkaufen auch macht, also Mehrfachlizenzen weiter verkaufen, dann wird einem ganz schnell der gar aus gemacht. Sowas bekommen wohl nur große Firmen mit vielen Anwälten hin....
      • Von Master_Bytez PC-Selbstbauer(in)
        Zitat von empy
        Nach der Definition aus dem Duden würde ich sagen, dass ich es nicht für rechtens halte, es aber durchaus rechtens sein kann. Zwischen etwas für rechtens halten oder rechtens finden und rechtens sein besteht nach der Definition nach meiner Interpretation ein Unterschied.
        Ja Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar verschiedene Schuhe (eigene Erfahrung)
      • Von empy Lötkolbengott/-göttin
        Zitat von Grestorn
        Oder haltet ihr das Steinigen von Frauen, die außerhalb der Ehe Sex hatten, für rechtens?
        Nach der Definition aus dem Duden würde ich sagen, dass ich es nicht für rechtens halte, es aber durchaus rechtens sein kann. Zwischen etwas für rechtens halten oder rechtens finden und rechtens sein besteht nach der Definition nach meiner Interpretation ein Unterschied.
      • Von Khabarak Volt-Modder(in)
        Zitat von PolyOnePolymer
        Ich halte dieses Gebaren für schlicht illegal, ala Richtung PC Fritz.
        Mal schauen was sich noch so ergibt.
        Die Rechtsprechung des BGH erlaubt aufspalten von Volumenlizenzen:

        BGH-Urteil: Software aus Volumenlizenzen darf einzeln verkauft werden - Golem.de
        Daher seh ich da kein Problem
      • Von HardwareHighlander
        Ich halte dieses Gebaren für schlicht illegal, ala Richtung PC Fritz.
        Mal schauen was sich noch so ergibt. Was Heise sagt ist irrelevant.
      Direkt zum Diskussionsende
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