Windows 10: Unterlassungserklärung für Zwangs-Downloads
Microsoft hat mit der aggressiven Upgrade-Politik bei Windows 10 viele Nutzer verärgert, unter anderem mit ungefragt heruntergeladenen Installationsdateien für das neue Betriebssystem. Nun haben Verbraucherschützer nach langer Zeit dahingehend einen Erfolg errungen und Microsoft will zumindest diese Praxis künftig unterlassen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte Microsoft bereits im Dezember 2015 wegen des Zwangs-Downloads von bis zu 6 GByte Installationsdateien abgemahnt, der auch stattfand, wenn Nutzer dem Upgrade auf Windows 10 nicht zustimmten. Nachdem zunächst keine Unterlassungserklärung seitens des Konzerns abgegeben wurde und eine Klage über mehrere Instanzen ging, hat Microsoft nun ohne gerichtlichen Entscheid eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, künftig "keine Installationsdateien für neue Betriebssysteme mehr ohne Zustimmung auf die Festplatte von Windows-Nutzern aufzuspielen", so die Verbraucherzentrale.
Laut den Verbraucherschützern habe sich Microsoft "mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung viel Zeit gelassen und damit eine schnelle gerichtliche Klärung unnötig verhindert". Die seinerzeit von den unerwünschten Downloads betroffenen Nutzer haben durch die nun erfolgte Unterlassungserklärung zwar keine direkte Entschädigung, jedoch geht Cornelia Tausch als Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg davon aus, "dass Microsoft und andere Software¬hersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zu¬lässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte gehört sicher nicht dazu".



Das hast du dir doch auch nur erzählen lassen.^^
Ob dein Satz dann wirklich mit "Wahr"heit im Zusammenhang steht weißt du auch nicht
WARUM hat das so lange gedauert???!!
Für mich wars zwei Klicks gewesen damals
P:S Ihr seid selbst schuld wenn der Staat in euren Leben stark eingreift
Gesendet von meinem P8000 6.0 mit Tapatalk
- also beim aktuellen Windows nichts ausgeschlossen ("neue Betriebssysteme")
- Wenn das neue Betriebssystem nicht Windows sondern einen anderen Namen trägt, sind die Nutzer ja auch keine "Windows-Nutzern" und somit greift hier die Erklärung ebenfalls nicht
- Gibt es einen unterschied von "Installationsdateien" und Updates
- Wenn MS in dem EULA reinschreibt das der User mit akzeptieren der EULA Zustimmt das MS "Installationsdateien" nach belieben aufspielen darf.Naja, sie werden sich wohl kaum die Mühe machen für die alten Windows die EULA zu ändern und jeder der es bereits installiert hat, wäre davon sowieso nicht betroffen, sondern nur neue Installationen und da alles älter als Win10 nicht mehr "neu produziert" wird, wäre es relativ egal. Aber hier hast du ein Alu Hüttchen
Solche Aussagen sind, wenn so schwammig gehalten, eben rechtlich nix wert!
Das lass ich mir ja noch eingehen, weil ich hier einen Nutzen für alle sehe. Aber Sicherheitsupdates sind mehrere KB und nicht mehrere GB groß.
Was MS da manchmal für Downloads hat, da möcht ich nicht wissen was in den zig MB / GB alles sonst noch mit drin ist...
@Zur News
Schön, dass MS dort entgegen kommt. Natürlich hätte es früher passieren können oder noch weitergehen. Aber zu meckern gibts immer was. Microsoft hätte es sich auch leisten können das Thema bis Win1x weiter laufen zu lassen. Aber stattdessen sind sie entgegen gekommen (sicherlich auch, das MS weiß, dass aktuell kaum einer noch den Wechsel machen wird, wenn er das nicht bereits getan hat).