Subnautica 2: Ärger wegen Datenschutz und Nutzungsrechten der EULA
Die Lizenzvereinbarung für Endbenutzer wurde von einigen Spielern genauer durchgelesen und offenbart einige Klauseln, die für Diskussionen im Internet sorgen.
Der Start der Early-Access-Phase von Subnautica 2 auf Steam hat in den Gaming-Communitys für Gesprächsstoff gesorgt. Trotz hoher Spielerzahlen rückt die Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) des Publishers Krafton zunehmend in den Fokus der Kritik. In sozialen Netzwerken wie Reddit sowie in den Steam-Bewertungen weisen vermehrt Nutzer auf spezifische rechtliche Klauseln hin, die Datenschutzbedenken und Einschränkungen bei den Nutzungsrechten aufwerfen.
Ein Aspekt der Diskussion betrifft die Eigentumsrechte und den Zugriff auf das Spiel. Laut der Lizenzbedingungen wird Käufern lediglich eine Lizenz zum Spielen gewährt, während die Eigentumsrechte beim Publisher verbleiben. Die Bestimmungen räumen Krafton zusätzlich das Recht ein, den Zugriff auf das Spiel jederzeit zu sperren. Zudem soll die Nutzung des Titels laut EULA an ein einzelnes Gerät gebunden sein und das Spielen auf mehreren Geräten ohne zusätzliche Lizenzen untersagt werden.
Auch der Datenschutz ist Gegenstand der Debatte. Die Vereinbarung sieht die Erfassung persönlicher Daten wie Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht und IP-Adresse vor. Zudem können Geräteinformationen (einschließlich einer eindeutigen ID) erfasst und an Drittanbieter wie Cloud-Dienste oder Marketing-Agenturen weitergegeben werden. Überdies untersagt die EULA die Nutzung von VPNs zur Verschleierung des Standorts.
Für Content-Creator und Modder enthält die EULA ebenfalls Einschränkungen: Aufnahmen, Screenshots und Fan-Art unterliegen den Nutzungsbedingungen. Die kommerzielle Verwertung von Spielinhalten, beispielsweise durch Streaming, ist ohne explizite Genehmigung von Krafton nicht gestattet. Modifikationen des Spiels werden reguliert und illegale Änderungen gehen laut Text in das Eigentum des Publishers über.
Zudem schränkt die EULA Haftungsansprüche im Schadensfall auf maximal 50 US-Dollar ein. In der Community wird darüber debattiert, inwiefern diese Klauseln mit regionalen Verbraucherschutzgesetzen, wie der europäischen DSGVO, vereinbar sind. Während einige Nutzer finden, dass die Bedingungen zu weit gehen, verweisen andere darauf, dass solche Klauseln in der Spielebranche bei digitalen Plattformen und Early-Access-Titeln heutzutage üblich seien. Die Entwickler selbst haben sich auf Discord bereits dazu geäußert und versprechen, viele der Klauseln nicht anwenden zu wollen, und ermutigen unter anderem weiterhin zum Streamen auf Twitch und Youtube sowie zum Modding.
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Quellen: Mister MeeM, via Steam /StopKillingGames, via Reddit





Falsch in Deutschland und Österreich zahlst du eine Abgabe auf jedes Speichermedium und eine Private Sicherungskopie ist jederzeit erlaubt.
Keinen Plan von irgendwas nur Marketing gewäsch von Unternehmen nach schwätzen auch wenn es gegen dich als Endkunden selbst geht.
Ich verstehe es nicht wie man Unternehmen verteidigen kann wenn es gegen mich selbst als Kunde geht
Ich vergleich das mal mit einem Restaurant:
Kunde ist voll gegessen und möchte den Rest einpacken lassen,
das Restaurant sagt nein das können sie leider nicht machen und müssen es in den Müll werfen.
Aber der volle Betrag ist dennoch zu zahlen.
Da gibt es echt Menschen die finden es toll dass es das Restaurant so macht, da muss man doch irgendwo im Leben angrennt sein.
Zumal es nicht um Sicherungskopien geht und dein Restaurantvergleich hinkt. Eher sowas wie, ich zahle 10€ und darf den Trampolinpark nutzen, das käme der Sache näher, oder?
Wenn das nur Marketinggewäsch ist, dann bist du am Zug mich um die rechtlichen Dinge aufzuklären. Dann kann ich ja sehen ob sich das mit meinem groben Stand deckt und kann nochmal entsprechendes nachgucken.
Halt wie damals mit dem Spielen auf Diskette & Co, wo man formal auch nur eine Nutzungslizenz hatte, aber der Hersteller keinerlei Einflussmöglichkeiten hatte, nachträglich in die Nutzbarkeit des Spiels einzugreifen. Das kam erst mit DRM und Onlinebindung.
Wäre in diesem Fall aber ebenso zu klären, ob da nicht ein Verbraucherschutz oder ähnliches höher wiegt, als solch eine Klausel. Klingt ja schon etwas nach "Verstoß gegen die guten Sitten" (§138 BGB).
Bevor die meisten Menschen das Gefühl bekommen übers Ohr gehauen worden sein, identifizieren sie sich mit dem kundenfeindlichen Gebaren und heißen es gut.
Damit sich keiner als wehrloses Opfer fühlt.
Deshalb klagen auch nur so wenige gegen rechtswidriges Gebaren großer Konzerne:
Sie glauben nichts anrichten zu können; dies impliziert ein Minderwertigkeitsgefühl. Die meisten Menschen wählen die Identifikation mit dem Aggressor.
Ich habe letztes Jahr meinen Vermieter verklagt und super easy gewonnen. Meine Nachbarn aber sehen mich an, als hätte ich mit einem Plastiklöffel bewaffnet einen 20m hohen Drachen erschlagen. Von denen traute sich keiner zu klagen.
Die Bestimmungen räumen Krafton zusätzlich das Recht ein, den Zugriff auf das Spiel jederzeit zu sperren. Zudem soll die Nutzung des Titels laut EULA an ein einzelnes Gerät gebunden sein und das Spielen auf mehreren Geräten ohne zusätzliche Lizenzen untersagt werden
1. Diese Klausel ist sogar Bestandteil von Microsoft-Lizenzen im Geschäftsbereich und üblich. Unüblich ist das Fehlen eines Ankündigungszeitraumes. Ist er nicht angegeben, gilt die gesetzliche Frist. Ist eine angegeben, gilt sie nur, wenn die gesetzliche Mibdestfrist nicht unterschritten wird.
2. Du kaufst schon seit Jahrzehnten nur Lizenzen. Dir gehört keine Software, wenn du eine Lizenz kaufst. Denn dann dürftest du sie kopieren und verkaufen. Du dürftest sie nach Belieben ändern.
Wenn du ein Spiel wirklich kaufen willst, brauchst du einige Millionen Euro.
In Deutschland gilt sowieso: alles, was in einer AGB oder ähnlichem im Widerspruch zu gesetzlichen Regeln steht, ist unwirksam. Wenn in einer AGB bspw. deine Gewährleistung eingeschränkt wird, gilt diese Einschränkung nicht. Darauf musst du nicht hinweisen. Das greift immer. Da kann also niemand kommen und sagen, dass du zugestimmt hast. Wenn eine Regelung dich im Vergleich zur gesetzlichen Regelung benachteiligt, gilt es nicht.