Weitere Verschärfung des bestehenden Jugendschutzgesetzes geplant
Quelle: PCGames
Um Kinder und Jugendliche vor "gewaltbeherrschten Filmen und Computerspielen" noch wirksamer zu schützen, hat das Bundeskabinett heute einen ersten Gesetzesentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes verabschiedet.
Im Grunde enthält das neue Gesetz die folgenden drei wesentlichen Punkte:
1. Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen" enthalten, landen auf dem Index.
2. "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" gelten als jugendgefährdend und sind von der Bundesprüfstelle auf den Index zu setzen.
3. Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) werden gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."
In Kraft treten soll die Gesetzesänderung, nachdem das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2008 abgeschlossen ist.
