Radeon RX 7900 XTX: Seltenes Modell auf Gebrauchtmarkt entdeckt

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Auf Reddit ist eine gebrauchte Radeon RX 7900 XTX aufgetaucht, die ursprünglich nur für AMD-interne Tests gedacht war.
Quelle: clumsyhotdog via Reddit

Ein Reddit-Nutzer kauft sich auf dem Gebrauchtmarkt eine ordentlich rabattierte Radeon RX 7900 XTX und muss feststellen, dass es sich bei dem gekauften Modell um ein AMD-internes Testmuster handelt. Wie dieses GPU-Modell genau tickt, wird wohl demnächst getestet.

Ungewöhnlicher Fund auf Reddit: Der Nutzer clumsyhotdog kaufte sich auf dem Gebrauchtmarkt eine AMD Radeon RX 7900 XTX, die er eigenen Angaben zufolge etwa 300 bis 400 US-Dollar günstiger als die eigentliche UVP ergattern konnte. Woher der Rabatt kam, wurde beim genauerem Betrachten der Grafikkarte schnell klar, denn an der Seite der GPU findet sich der Schriftzug "Internal Testing Only". Damit ist die gebrauchte Radeon RX 7900 XTX ein reines Testmuster für interne Zwecke und in der Form nicht für den eigentlichen Handel gedacht gewesen.

Auf die Frage, ob clumsyhotdog auf etwas beim Einbau oder Benutzen des ungewöhnlichen Grafikkarten-Fundes beachten sollte, gibt es nur spekulative Antworten: Grundsätzlich laufen GPUs vor dem Release eine intensive Testprozedur durch - mehr oder weniger erfolgreich, wenn im Falle der Radeon RX 7900 XTX an die Treiber-Probleme zum Verkaufsstart denkt. In einigen Fällen können spezielle Treiber vorausgesetzt werden, um solche Testmuster überhaupt zum Laufen zu bekommen.

Dementsprechend können die internen Review-Modelle auch mit Taktraten ausgestattet sein, die sich nicht mit den endgültigen Werten zum Release decken. Ebenso ist im spezifischen Falle des Radeon RX 7900 XTX Musters denkbar, dass Displayport 2.1 mit UHBR-20-Verbindungsraten für Testzwecke freigeschaltet wurde, ehe die Kompatibilität vor dem finalen Release wieder vom Board genommen wurde. Daraus folgt auch die Empfehlung in den Reddit-Kommentaren, die Grafikkarte gar nicht erst einzubauen und stattdessen an Enthusiasten und Sammler zu verkaufen - ein Bekannter hat sich bereits gemeldet: Das Tech-Portal Gamer's Nexus will das Testmuster der Radeon RX 7900 XTX kaufen und auf Herz und Nieren prüfen, um sich ein Bild von den internen Abläufen bei AMD machen zu können.

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    • Kommentare (8)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Rhetoteles PC-Selbstbauer(in)
        Zitat von Beastnik
        Nö, da müsste man nachweisen , dass der *Käufer
      • Von Rhetoteles PC-Selbstbauer(in)
        Zitat von Beastnik
        Nö, da müsste man nachweisen , dass der *Käufer
      • Von Beastnik Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Nö, da müsste man nachweisen , dass der kaufende offensichtliche Klau/hehlerware gekauft hat. Da man das nicht kann, der preis moderat war/angemessen. gehört die Ware rechtmäßig dem Eigentümer. Da gibt es einen relativ bekannten autotrick bzw kenn ich es von Wohnwagen, die geliehen und dann verkauft werden. da ist der Vertrag auch rechtsgültig. Ich gehe davon aus, dass die Rechtsprechung hier in Deutschland ähnlich wäre .

        hier ein Artikel dazu, das dürfte hier ähnlich sein
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Ganz trivial ist es aber nicht, bei einem Objekt das die nun guten Glaubens nach außen hätte gegeben werden sollen und somit mutmaßlich Diebesgut ist, meinem Wissen nach unmöglich. Und selbst wenn die Erlangung von Eigentum möglich ist, bleibt die Karte bis dahin erstmal Hehlerware. Wer bei der Ermittlung des illegalen Verkäufers nicht mithilft (sich z.B. in sozialen Medien mit dem Objekt brüstet, aber die Quelle geheimhalten möchte, anstatt direkt nach Kentnissnahme zur Polizei zu gehen) oder gar explizit mit dem Wissen um diesen Umstand die Karte z.B. für seinen Youtube-Kanal erwerben möchte, könnte sich zumindest nach deutschem Recht durchaus strafbar machen und mehr als nur seinen neuen Besitz riskieren.
      • Von KremitTheFrag Freizeitschrauber(in)
        Zitat von Pu244
        Kann man und zwar auf mehrere Arten.
        Stimmt, da war ich ziemlich voreilig in der Mittagspause, am Handy. Ich habe meinen Post entsprechend angepasst.
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von KremitTheFrag
        Im deutschen Recht kann man kein Eigentum an abhandengekommenen Sachen (z.B. Diebstahl) erwerben.
        Kann man und zwar auf mehrere Arten.
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