Einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

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Einstweilige Verfügung gegen UseNeXT Die GEMA konnte eine einstweilige Verfügung gegen den Newsgroup-Zugangsanbieter UseNeXT erwirken.
UseNeXT warb in der Vergangenheit mit anonymem Zugang zu über eine Million Musiktitel im MP3-Format.
Das Landgericht Hamburg untersagte dem Anbieter nun den Betrieb mit GEMA-Werken und UseNeXT darf seinen fragwürdigen Dienst nicht mehr bewerben.

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