Bericht: Apple entfernt Jailbreak-Erkennung aus iOS 4.2
Apple versucht das geschlossene iOS-System mit verschiedenen Techniken gegen Jailbreak abzusichern, in der neuen iOS-Version 4.2.1 wurde einer der Mechanismen zur Erkennung allerdings wieder entfernt.
Mit iOS 4.0 hat Apple vor rund einem Jahr eine Anti-Jailbreak-API im Rahmen des MDM-Bundles (Mobile Device Management) veröffentlicht. Die Funktionen dieser Schnittstellen sind für den Firmeneinsatz gedacht, sodass man über geeignete Apps Funktionen und Features der Apple-Geräte überwachen und steuern kann. Eine spezielle API hatte dabei die Aufgabe das Betriebssystem zu überwachen, und im Falle eines Jailbreaks den zuständigen Server zu benachrichtigen. So können beispielsweise Firmen einem iPhone mit Jailbreak den Zugang zum Netzwerk verweigern.
Apple selbst spricht im Zusammenhang mit Jailbreaks, insbesondere im Firmenumfeld, von einer gesteigerten Gefahr durch nicht geprüfte Apps. Der Hintergrund: Ein Gerät mit Jailbreak kann im Prinzip mit beliebiger App-Software bespielt werden. Laut Apple kann man durch die Umgehung der App Store-Qualitätssicherung nicht mehr gewährleisten, dass über diesen Umweg Firmenserver mit Schädlingen infiziert oder sensible Daten aus den Geräten ausgelesen werden. Warum gerade Jailbreak-iPhones eine besondere Gefahr darstellen, ist allerdings unbekannt - jeder Mitarbeiter der einen ungeprüften USB-Stick oder ein privates Notebook in das Firmennetzwerk hängt, setzt das Netzwerk theoretisch einer größeren Gefahr aus.
Anscheinend ist der Ansatz der API-Überprüfung nicht ganz so einfach, wie Apple es sich vorgestellt hat. Im Prinzip fragt ein Programm die Schnittstelle, ob das iOS-Betriebssystem verändert wurde. Die API prüft dann die verschiedenen Parameter und gibt eine Statusmeldung zurück. Natürlich sind sich auch Jailbreak-Programmierer dieser Schutzmechanismen bewusst und haben anscheinend die API oder das iOS so verändert, dass es bei der Anfrage im Falle eines Jailbreaks schlichtweg lügt. Insider vermuten, dass Apple die Abfrage zukünftig hardwareseitig umsetzen will, da die API-Variante zu viele Schwachstellen besitzt. Bis auf weiteres sind die Anti-Jailbreak-Funktionen deaktiviert.
Quelle: Networld


Bestimmte Veränderungen sind vom Rechteinhaber gerne gesehen, wie z.B. Grafik-Mods. Durch die öffentliche Unterstützung kann man zumindest von einem konkludenten Einverständnis ausgehen. Das ist der Unterschied zum Apple-JB und auch PS3-JB. Die tun alles Mögliche, um das zu verhindern.
Im Urheberrechtlichen Sinne stellt der JB eine Bearbeitung eines Computerprogramms (Firmware) dar ohne Einwilligung des Rechtsinhabers (§69c Nr.2 UrhG). Das führt unter anderem zu Vernichtungsansprüchen (heißt du musst die JB-Firmware entfernen) des Rechtsinhabers für die JB-Firmware (§§69f I, 97, 98 UrhG) und wenn der JB (gewerblich oder nicht zu privaten Zwecken) unter Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen durchgeführt wird, kann dies auch gemäß §108b UrhG zu Geld- und Freiheitsstrafen führen. Die erwirbst nur eine Nutzungslizenz für die Software, kein Eigentum. In dieser Hinsicht ist dies anders zu sehen, als beispielsweise bei dinglichen Sachen im Sinne des Sachenrechts.