Wegen Garantiefall: Kopfhörer müssen mit dem Hammer zerstört werden

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Wegen Garantiefall: Kopfhörer müssen mit dem Hammer zerstört werden
Quelle: 7Hz

Die Kollegen von Golem berichten von einem recht absurden Garantiefall. Um Ersatz für einen In-Ear-Kopfhörer zu erhalten, musste dieser mit einem Hammer zerstört und das Geschehen auch noch gefilmt werden.

Von einem sehr kuriosen Garantiefall berichten derzeit die Kollegen von Golem. Tobias Költzsch hatte sich In-Ear-Kopfhörer gekauft, von denen einer nach einiger Zeit jedoch den Geist aufgab. Der zuständige Händler war gewillt, ein Ersatzteil zu schicken - jedoch nur, wenn das Gerät auch wirklich defekt wäre. Um dies eindeutig zu belegen, sollte der Autor selbst Hand anlegen und den Kopfhörer eiskalt mit einem Hammer zerlegen.

Händler forderte wahnwitzigen Beweis

Nachdem sich der Kollege davon überzeugt hatte, dass einer der neuen Kopfhörer-Stöpsel wirklich ein für alle Mal den Geist aufgegeben hatte, wurde der Kundenservice des verantwortlichen Händlers Linsoul kontaktiert. Auch der Händler forderte einen Beweis und bat darum, Videos von verschiedenen Methoden der Hilfestellung aufzunehmen, um sicherzustellen, dass der defekte Ohrstöpsel wirklich nicht mehr zu retten ist.

Linsoul gab sich mit dem Ergebnis zufrieden und kündigte an, einen Ersatz für den kaputten linken Hörer zu schicken - jedoch nachdem der Kunde ein letztes Ritual durchführte, um wirklich alle Zweifel an dem Defekt zu zerstreuen. Der Ohrstöpsel sollte zerstört und das gesamte Geschehen erneut gefilmt werden. Der Händler gab sogar praktische Hinweise, mit welchen Werkzeugen zur Tat geschritten werden könnte. Empfohlen wurden ein Hammer oder ein Stein.

Nachdem sich der Hörer zuerst noch tapfer gewehrt hatte, musste sich das Objekt doch noch dem gewählten Hammer geschlagen geben. Auch der Händler zeigte sich mit dem zugesandten Video des gewaltsamen Untergangs des In-Ear-Kopfhörers zufrieden. Eine Woche später hielt der Kollege bereits einen neuen linken Ohrstöpsel in den Händen.

Quelle: Golem

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    • Kommentare (47)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Cuddleman BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von Pu244
        Dann würdest du mit deiner Klage scheitern.
        Tja, wenn man es gemäß der Anweisungen des Händler so machen soll und man setzt eventuell damit durch mittelbare, oder zeitlich verzögerte Nachreaktion des defekt gemachten Akku, wegen eines unkontrollierten brandes seine Wohnung, sein Ein-, bzw. sein Mehrfamilienhaus auf diese Weise in brand, dann ist eine solche Klage sehr erfolgreich!
        Allein der Einsatz von Rettungskräften, wird so manches Konto anschließend massiv beanspruchen, so das allein dieser Folgeaspekt, ein sehr gewichtiges Arrgument sein wird.
        Wer es so macht und es entstehen solche Folgen, darf auch vom Verlust einer Haftpflichtversicherung, bzw. anderer Versicherungen, wegen grobfahrlässiger, bis vorsätzlicher Vorgehensweise ausgehen, außer es ist solches Vorgehen mit abgesichert!
        Da ist das sehr Kleingedruckte in der Police sehr sehr wichtig!
        Ausreichend beweismaterial wurde ja geliefert.

        (Sorry, aber die ...... Tastatur schreibt schon wieder kein großes b)
        Zitat von pizzazz
        "Kopfhörer müssen mit dem Hammer zerstört werden!"
        Das ist aber erst Regel Nr. 2.
        Vor dem Loskloppen bitte immer Regel Nr. 1 beachten:
        "Untergründe müssen verfestigt werden!"
        Regel 1 ist in der Reihenfolge erst Regel 3, denn Regel 1 beinhaltet grundsätzlich und ausnahmslos " Vor Tatausführung, erst das eigene Gehirn Einschalten!"
      • Von Cuddleman BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von Pu244
        Dann würdest du mit deiner Klage scheitern.
        Tja, wenn man es gemäß der Anweisungen des Händler so machen soll und man setzt eventuell damit durch mittelbare, oder zeitlich verzögerte Nachreaktion des defekt gemachten Akku, wegen eines unkontrollierten brandes seine Wohnung, sein Ein-, bzw. sein Mehrfamilienhaus auf diese Weise in brand, dann ist eine solche Klage sehr erfolgreich!
        Allein der Einsatz von Rettungskräften, wird so manches Konto anschließend massiv beanspruchen, so das allein dieser Folgeaspekt, ein sehr gewichtiges Arrgument sein wird.
        Wer es so macht und es entstehen solche Folgen, darf auch vom Verlust einer Haftpflichtversicherung, bzw. anderer Versicherungen, wegen grobfahrlässiger, bis vorsätzlicher Vorgehensweise ausgehen, außer es ist solches Vorgehen mit abgesichert!
        Da ist das sehr Kleingedruckte in der Police sehr sehr wichtig!
        Ausreichend beweismaterial wurde ja geliefert.

        (Sorry, aber die ...... Tastatur schreibt schon wieder kein großes b)
        Zitat von pizzazz
        "Kopfhörer müssen mit dem Hammer zerstört werden!"
        Das ist aber erst Regel Nr. 2.
        Vor dem Loskloppen bitte immer Regel Nr. 1 beachten:
        "Untergründe müssen verfestigt werden!"
        Regel 1 ist in der Reihenfolge erst Regel 3, denn Regel 1 beinhaltet grundsätzlich und ausnahmslos " Vor Tatausführung, erst das eigene Gehirn Einschalten!"
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Cuddleman
        Ich würde den auf Rücknahme verklagen und nie mehr was bei dem Kaufen.
        Dann würdest du mit deiner Klage scheitern.
      • Von pizzazz Software-Overclocker(in)
        "Kopfhörer müssen mit dem Hammer zerstört werden!"
        Das ist aber erst Regel Nr. 2.
        Vor dem Loskloppen bitte immer Regel Nr. 1 beachten:
        "Untergründe müssen verfestigt werden!"
      • Von keinnick Lötkolbengott/-göttin
        Zitat von Cuddleman
        Ich würde den auf Rücknahme verklagen und nie mehr was bei dem Kaufen.
        Im Grund hast Du Recht. Nur wie stellst Du Dir vor, einen Händler in China auf Rücknahme zu verklagen?
      • Von Cuddleman BIOS-Overclocker(in)
        Ein In Ear hat einen Akku im Gehäuse!
        Wenn man nach der Artikelbeschreibung geht kabellos und mit bluetooth.
        In diesem Fall entledigt sich der Händler seiner Verantwortung zum verantwortungsbewußten Entsorgen seiner Ware.
        Je nach Akkutyp, hätte sich auch der Akku selbst entzünden können, nach, bzw. während den Zerstörungsversuchen.
        Ich würde den auf Rücknahme verklagen und nie mehr was bei dem Kaufen.
      Direkt zum Diskussionsende
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