Deutschland sicher im Netz: Tipps zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen auf Facebook und Co
Der Verein Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) gab im Rahmen einer Pressemitteilung verschiedene Informationen zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen auf Blogs und in sozialen Netzwerken bekannt. Betroffen ist aber nicht das Urheberrecht, sondern auch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei unerlaubter Verwendung von Fotos.
Unter Juristen gilt Facebook als Goldgrube für Abmahnanwälte. Der durchschnittliche Abmahnwert eines Facebook-Profils wird stellenweise auf über 10.000 Euro geschätzt. Nicht umsonst warnen daher Verbraucherschutzportale und andere Vereine vor der Verwendung von fremden Bildern oder dem allzu freizügigen Zeigen von Fotos des letzten Disko-Besuchs. Der Verein Deutschland sicher im Netz e.V. gibt einige gute Ratschläge mit auf dem Weg, wie man seine eigene Webseite oder das Facebook-Profil möglichst rechtssicher gestaltet.
So sollten Sie fremde Texte und Bilder nur mit vorheriger Einwilligung des Rechteinhabers (Autor, Fotograf) benutzen. Sind auf den eigenen Fotos auch fremde Personen deutlich sichtbar, dann machen Sie diese unkenntlich oder holen Sie auch dort zuvor eine Einwilligung ein. Im Zweifel verzichten Sie auf die Benutzung derartiger Fotos. Setzen Sie eher einen Link auf die Fundstelle des Fotos, aber auch das nur, wenn Sie nicht von möglichen Rechtsverletzungen dort Kenntnis haben. Fotos von gewerblichen Webseiten sollten nicht kopiert oder auf die eigene Webseite eingestellt werden. Jene Unternehmen greifen eher zum Mittel einer Abmahnung. Achten Sie auf Bilder und Fotos, die unter einer Open-Content-Lizenz (Creative Commons, CC) stehen. Jene sind für private Zwecke kostenfrei nutzbar.
Die Google-Bildersuche zeigt zwar unzählige Bilder an, doch kopieren Sie diese nicht gedankenlos. Es sind schon einige Fälle vorgekommen, in dem bestimmte Webseiten-Betreiber auf ein hohes Google-Ranking setzen und dann nach Urheberrechtsverletzungen Ausschau halten. Das betrifft selbst augenscheinlich einfache Bilder (der berühmte Butterkeks). Vermeiden die eine musikalische Untermalung, wenn die Musik von Dritten stammt. Viele Youtube-Videos werden deswegen gesperrt. Haben Sie Zweifel, ob Sie ein Werk benutzen dürfen, schreiben Sie den Webseiten-Betreiber oder besser noch den Urheber direkt an. Sind mehrere Personen in Ihrem Haushalt und sind Sie der Anschlussinhaber, denken Sie daran, dass Sie unter Umständen für deren Rechtsverletzungen haften, die über Ihren Anschluss erfolgten. Das gilt insbesondere für Eltern und ihre Kinder. Einige Gerichte lassen nicht viel Spielraum für das Bestreiten des Begehens der Rechtsverletzung.
Quelle: DsiN, Eigene
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Aus meiner Sicht birgt dieses Abmahngewerbe das Potential, mafiöse Strukturen auszubilden. Der Gesetzgeber sollte hier eine andere Lösung finden und die Quasi-Exekutive aus den Händen profitorientierter Institutionen nehmen.
Das ist meine Meinung.
v.a. auf facebook, was zumeist komplett private nutzung ist, ist das unverschämt! als würde man damit geld verdienen... so ists ja eigentlich sogar noch werbung, wenn man denn bilder von marken etc. verwendet.