Nicht mehr "im besten Netz": Telekom verliert ikonische Marketingaussage
Die Telekom muss die Änderung der Netzkennung von Smartphones auf "Im besten Netz" zurücknehmen. Das haben die Anwälte von 1&1 per einstweiliger Verfügung erwirkt.
Das ging nach hinten los: Die Deutsche Telekom hatte im Rahmen einer Werbeaktion die technische Netzkennung auf den Smartphones ihrer Kunden von "Telekom.de" auf "Im besten Netz" geändert. Doch damit ist jetzt Schluss, denn der Konkurrent 1&1 hat per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf erwirkt, dass diese Änderung zurückgenommen werden muss.
Telekom-Kunden finden Werbeaktion gar nicht lustig
Zuvor hatte die Telekom am 22. Januar 2026 eine Werbekampagne gestartet und den Displaynamen der Netzkennung verändert. Dazu passte man per Over-the-Air-Update die Datei "EF_PNN (PLMN Network Name)" an, sodass das Smartphone statt "Telekom.de" nun "Im besten Netz" anzeigte. Die Telekom selbst liegt aktuell bei einer 5G-Netzabdeckung von fast 90 Prozent.
Gegen die Aktion, die die Deutsche Telekom als "besonderes Extra" der Werbekampagne "Im besten Netz" hatte, hat die Kanzlei Graf von Westphalen im Auftrag von 1&1 einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Die Begründung: Die Maßnahme verstoße gegen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht. Das LG Düsseldorf gab dem Antrag vorläufig statt und spricht von "unlauterem Marktverhalten durch Datenschutzverletzung".
Parallel hatte auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Oberlandesgericht Köln einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung eingereicht. Eine Entscheidung steht noch aus. Zuvor hatten sich Telekom-Kunden unter dem Werbeclip auf Youtube sowie im offiziellen Telekom-Forum über die geänderte Netzkennung beschwert. Ein Beitrag von Telekom-CEO Tim Höttges zur einstweiligen Verfügung wurde ebenfalls eher gemischt aufgenommen.
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Quelle: Telekom auf Youtube, GvW, Telekom-Forum, Tim Höttges auf LinkedIn (via Golem)


Das war einer der Punkte die in dem Verfahren genannt wurden.
Dann ging es also doch um Opt-In und unerlaubte Werbung
und nicht "Datenschutz" im eigentlichen Sinne.
Der Artikel hätte dann sogar wesentlich interessanter
aufgebaut sein können mit dieser wesentlichen Info.
Weil, wo fängt "Werbung" an, wo hört sie auf.
MCC und MCN sind fix, aber mal ganz plump formuliert,
die Telekom kann und darf ihre Netzkennung bezeichnen
wie sie lustig ist...
Hätte sie auch "Telekom, disconnecting People" nennen können.
Weil, da steht doch auch so schon der Name des Unternehmens
den ganzen Tag: TELEKOM.
Wo ist denn da jetzt Werbung oder "mehr" Werbung?
Wie gesagt, da starrt einen den ganzen Tag das Wort
TELEKOM an.
An genau der gleiche Stelle.