Samsung siegt vor Gericht: TCL darf bestimmte Fernseher nicht mehr als QLED bezeichnen
Im Streit um die Bezeichnung "QLED" hat Samsung einen juristischen Sieg gegen TCL errungen. Das Landgericht München untersagt dem TV-Konkurrenten die Nutzung des Begriffs für bestimmte Modelle.
Ein Rechtsstreit rund um irreführende Werbung zwischen den TV-Herstellern Samsung und TCL endet mit einem Erfolg des südkoreanischen Unternehmens. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Nutzung des "QLED"-Begriffs: TCL hatte mehrere seiner Fernsehserien unter diesem Label beworben.
Samsung sah darin eine unzulässige Täuschung der Konsumenten und reichte Klage ein - das Landgericht München bestätigte nun die Auffassung von Samsung, wie die Anwaltskanzlei Pinsent Masons erklärt. Folglich muss der chinesische Hersteller die entsprechende Werbung anpassen; die betroffenen Fernseher dürfen in Deutschland nicht länger mit dem etablierten QLED-Schriftzug beworben werden.
TCL-TVs: Gericht stoppt "irreführende QLED-Vermarktung"
Der Begriff QLED suggeriert den Käufern demzufolge das Vorhandensein einer spezifischen Display-Technologie auf Basis von Quantum Dots. Laut dem Münchner Urteil erfüllten die beanstandeten Fernseher von TCL diese technischen Voraussetzungen nicht in der Form, die Verbraucher erwarten dürfen.
- Das Gericht sah es entsprechend als erwiesen an, dass Kunden durch das QLED-Label eine falsche Vorstellung von der verbauten Hardware bekommen haben. Die Richter untersagten TCL daraufhin die weitere Nutzung des Begriffs für die jeweiligen TV-Modelle.
- Bei diesen Geräten handelt es sich um die Serien C655, C508, QM8B, QLED870 und C69B, die nicht mehr unter dem QLED-Label beworben werden dürfen. Zudem müsse TCL laut dem Urteil eine öffentliche Klarstellung abgeben.
Das Urteil wurde bereits am 23. Februar 2026 gefällt, kam allerdings jetzt erst an die Öffentlichkeit und ist zudem noch nicht rechtskräftig; es ist damit zu rechnen, dass TCL Berufung einlegen und sich der Rechtsstreit somit noch einige Zeit ziehen wird. Die Anwaltskanzlei Pinsent Masons hofft dagegen auf eine Signalwirkung für den internationalen TV-Markt, denn auch in den USA und Südkorea "liegt im Wesentlichen derselbe Sachverhalt zugrunde".
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BTT: Ein Philips 77OLED809. Sehr zufrieden damit.
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