Solarpaket I verabschiedet: Lohnt sich nun der Kauf eines Balkonkraftwerks?

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Ende April wurde das Solarpaket I offiziell verabschiedet und verspricht viele Neuerungen. Doch was ändert sich für die immer beliebter werdenden Balkonkraftwerke und noch interessanter: Lohnt sich nun der Kauf?

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Solarpaket I verabschiedet: Lohnt sich nun der Kauf eines Balkonkraftwerks?
Quelle: Erzeugt mit Dall-E 3

Im August 2023 brachte die Bundesregierung das Solarpaket I, das Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, auf den Weg. Zum Jahreswechsel, so das Versprechen der Regierung, sollte das Solarpaket I in Kraft treten und wesentlich zum Abbau bürokratischer Hürden beim Photovoltaikausbau beitragen. Ein Streit um den sogenannten Resilienzbonus, der von einigen deutschen Photovoltaikanbietern gefordert wurde, und ein Ringen der Ampelkoalition um Einigung sorgten jedoch für eine erhebliche Verzögerung. Schlussendlich haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Solarpaket I am 26. April verabschiedet. Doch was ändert sich jetzt eigentlich für Betreiber der immer beliebter werdenden Balkonkraftwerke und noch wichtiger: Lohnt sich nun eine Neuanschaffung?

Mehr Leistung, mehr Strom, mehr Geld?

Mit dem Solarpaket I wird die zugelassene Leistung von Balkonkraftwerken zur Freude aller Betreiber von 600 auf 800 Watt erhöht. Viele der auf dem Markt verfügbaren Balkonkraftwerke bieten bereits eine maximale Einspeiseleistung von 800 Watt, doch musste die Leistung auf 600 Watt beschränkt werden. Mit der neuen Gesetzesregelung können Balkonkraftwerke eine höhere Leistung erbringen, was ihre Effizienz und die Menge an selbst erzeugtem Strom steigern kann. Gerade, wer im Homeoffice arbeitet oder tagsüber bei Sonnenstunden zu Hause ist, kann den vom Balkonkraftwerk erzeugten Strom nutzen und so seine Stromrechnung nun noch effektiver senken.

Für weniger Bürokratie: Wegfall der Doppelanmeldung

Vor dem Solarpaket I war es für Betreiber von Balkonkraftwerken noch Pflicht, ihre Anlage sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister anzumelden. Anstatt eines teilweise komplexen Meldeverfahrens beim Netzbetreiber reicht es nun, das Balkonkraftwerk einmalig im Marktstammdatenregister zu melden. Dies muss innerhalb der Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme geschehen, um sicherzustellen, dass die Anlage nicht nur ordnungsgemäß registriert ist, sondern auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Für weniger Bürokratie sorgt ebenfalls die Erlaubnis, bestehende Stromzähler zu nutzen. Vor Verabschiedung des Solarpakets I mussten Betreiber oftmals ihre alten, nicht digitalen Stromzähler austauschen lassen, da diese rückwärts drehen, wenn überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird. Moderne digitale oder intelligente Zähler, auch Smart-Meter genannt, können den eingespeisten und den bezogenen Strom separat erfassen und verhindern das Rückwärtsdrehen. Der Zählertausch war für Betreiber jedoch oft mit zusätzlichen Kosten und administrativem Aufwand verbunden. Übergangsweise werden jetzt mit Verabschiedung des Solarpakets nicht digitale Stromzähler weiterhin erlaubt sein. So können Verbraucher Balkonkraftwerke jetzt schneller und vor allem kostengünstiger ohne Zählertausch in Betrieb nehmen.

Das Kraftwerk ohne Balkon

Namensgebend fand man Balkonkraftwerke logischerweise auf Balkonen vor, doch dies könnte sich mit den im Solarpaket I festgelegten erweiterten Nutzungsmöglichkeiten ändern. So wird es Betreibern ermöglicht, Balkonkraftwerke auch auf anderen versiegelten und landwirtschaftlichen Flächen zu installieren. Die erweiterten Einsatzmöglichkeiten sollen es erlauben, zuvor ungenutzte Flächen effizient zur Stromerzeugung zu nutzen. Die neue Regelung ermöglicht die Installation von Balkonkraftwerken auch auf Flachdächern oder an Fassaden.

Welches Balkonkraftwerk ist das Richtige?

Das Solarpaket I bringt viele positive Aspekte mit sich, die die Anschaffung eines Balkonkraftwerks noch attraktiver machen. Doch ein Blick auf den Markt an zur Verfügung stehenden Produkten ist beinahe erdrückend. Mit oder ohne Speicher? Wie viel Leistung muss das Gerät erbringen? Wie viele Solarmodule dürfen es sein? Stern.de hat gleich 16 Balkonkraftwerke miteinander verglichen und empfiehlt für Mai 2024 das Solakon 890W Balkonkraftwerk 800W mit upgradebarem Wechselrichter. Auch im Energiemagazin stand das Balkonkraftwerk auf dem Prüfstand und konnte laut Testbericht überzeugen. Positiv hervorgehoben wurde hierbei auch die Kompatibilität mit aktuellen Speichersystemen anderer Marken wie der Anker Solix Solarbank, aber auch dem Zendure Solarflow. Das Solaranlagen-Komplettset von Solakon ist Amazons aktueller Bestseller und für 529 Euro erhältlich, mit einer Kabellänge von 5 Metern. Auf Marktplätzen wie Otto.de wird das Balkonkraftwerk derzeit nicht geführt, während Media Markt derzeit ebenfalls 529 Euro für das Balkonkraftwerk verlangt.

Solakon 890W Balkonkraftwerk 800W - Solaranlage Komplettset
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Insgesamt kann gesagt werden, dass das am 26. April verabschiedete Solarpaket I der Regierung, inklusive der Förderung von Balkonkraftwerken, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, um erneuerbare Energien für eine nachhaltige Zukunft zu fördern.

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Quellen: bundesregierung.de, ZDFmediathek, energie-experten.de, Priwatt.de, stern.de, energiemagazin.com

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