Amazon: Patent für Kopfhörer mit automatisch deaktivierender Geräuschminderung bei Gefahr

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Amazon: Patent für Kopfhörer mit automatisch deaktivierender Geräuschminderung bei Gefahr
Quelle: USPTO.gov

Ein Amazon-Patent aus den USA beschreibt einen Kopfhörer, der bei Gefahr automatisch die Geräuschminderung deaktiviert. Ein mit dieser Technologie ausgestattetes Headset könnte Sirenen, Hupen oder den Namen des Trägers erkennen und durchlassen, damit dieser rechtzeitig auf mögliche Gefahren reagieren kann.

Amazon hat in den USA in interessantes Patent für Noise-Cancelling-Kopfhörer zugesprochen bekommen. Dabei handelt es sich um Kopfhörer, die bei Gefahr automatisch ihre geräuschmindernde Funktion deaktivieren, damit der Nutzer so in Gefahrensituationen ohne Ablenkung auf seine Umwelt reagieren kann. Zwar besitzen andere Noise-Cancelling-Kopfhörer eine Taste, um diese Funktion abzuschalten, doch soll das Amazon-Patent auch einen ahnungslosen Kopfhörer-Träger so vollkommen automatisch vor Gefahren schützen können. Amazons Erfindung erkennt bestimmte einprogrammierte Geräusche und Frequenzen wie beispielsweise Sirenen, Hupen oder auch Keywords wie Namen.

Denkbar wäre auch eine weitere praktische Funktion: Der Nutzer sitzt gerade in ein Spiel vertieft am PC oder vor der Konsole und sobald eine weitere Person mit dem Spieler interagieren will, müsste mit dem Amazon-Patent das Headset nicht mehr abgelegt oder der Ton stumm geschaltet werden. Es wäre nicht nur eine automatische Deaktivierung der Umgebungsunterdrückung denkbar, sondern die weitere Person könnte auch gleich durchgeschaltet werden.

Amazon stellte den Patentantrag Ende Juli 2014. Erst jetzt wurde Amazon das Schutzrecht zugesprochen. Ob der Konzern wirklich ein konkretes Produkt plant, bleibt offen. Denn oftmals beantragen Unternehmen Patente, um für die Zukunft bestimmte Lösungsmöglichkeiten für sich reserviert zu haben, so dass die Konkurrenz andere Umsetzungen entwickeln muss. Viele Patente erreichen so nie einen offiziellen Produktstatus und verbleiben als Patentleichen.

Quelle: USPTO

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