Café-Besitzer im Fokus abmahnender Anwälte - zu viele Rechtsverletzungen durch offenes WLAN
Heise berichtet anhand des Café St. Oberholz in Berlin-Mitte über die Problematik von Gastronomie-Betreibern, wenn sie für ihre Gäste ein frei zugängliches WLAN anbieten. Durch die uneinheitliche Rechtsprechung und Abmahnungen werden diese Betreiber für mutmaßliche Rechtsverletzungen ihrer Gäste in Anspruch genommen.
Seit dem BGH-Urteil 2010 (Az. I ZR 121/08) zur Störerhaftung von Betreibern eines ungesicherten WLAN ist das Problembewusstsein bei Privatleuten gestiegen. Wer sein WLAN nicht oder nur unzureichend (zum Beispiel die veraltetet WEP-Verschlüsselung) absichert, muss mit einer Inanspruchnahme rechnen, wenn ein unbekannter Dritter über diesen Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Verneint wurde allerdings eine Schadenersatzpflicht des Anschluss-Inhabers. Abmahnungen und mit Geldstrafen kombinierte Unterlassungserklärungen drohen aber nach wie vor. Abmahngebühren in einem niedrigen vierstelligen Bereich zeigen Wirkung. Eine uneinheitliche Rechtsprechung in den niederen Instanzen führt zu Unsicherheit und Nährboden für unlautere Abmahnungen.
Auch Café-Besitzer sind von dieser Problematik betroffen, gehört es doch mittlerweile mit zum Service seinen Kunden eine Verbindung über WLAN anzubieten. Ansgar Oberholz, Betreiber des Café St. Oberholz sah sich vermehrt Abmahnungen gegenüber gestellt. Seine Gäste hätten angeblich Urheberrechtsverletzungen begangen. Oberholz selbst ist in einer Zwickmühle. Die Datenübertragung selbst darf er aufgrund des Fernmeldegeheimnisses nicht überwachen. Als professioneller Provider den Hot-Spot zu betreiben, ist wegen der Komplexität nicht möglich.
Oberholz beauftragte deswegen ein spezialisiertes Unternehmen, das dann als Betreiber des Hot-Spots fungiert. Deren Branche boomt. Nicht nur große Gastronomie-Ketten, wie McDonald's lagern diesen Service aus. Die unsichere Rechtslage zwingt zunehmend kleine öffentliche Betriebe in die Arme der großen Hot-Spot-Betreiber. Jene werden wiederum nicht von Abmahnanwälten belästigt, meint Geschäftsführer Ulrich Meier (Hotsplots): "Ich nehme an, dass sie schnell die Finger davon lassen, wenn sie sehen, dass der Internetanschluss von uns ist."
Aus Sicht des Bundesjustizministeriums würde eine Absicherung und Kontrolle des WLAN-Verkehrs "keine unzumutbare Belastung" darstellen. Jurist Jens Ferner meint die aktuellen Gesetze seien unpraktikabel und müssten an die Realität angepasst werden.
Quelle: Heise

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@NeRo1987
Ich hab gefällt mir getreckt obwohl ich diesen Button eigentlich hasse
( ich will nicht zu Generation "Gefällt mir" gehören). Da dies aber zur Zeit wie es scheint, die einzige Möglichkeit ist um für eine Meinung zu Voten, hab ich es getan.
Was spricht bitte dagegen, LEGALE, kostenlose - Downloadseiten zu erstellen, für Geld zu Bewerben und für schnellen Download eine Gebühr zu verlangen?
Es ist natürlich für Lobbyisten und deren Sympathisanten mit einem IQ "unter" einem Meter Feldweg( ein Meter Feldweg ist wirklich ganz schön Blöde) leider nicht zu verstehen.
Ich fühle mich nicht als Urheberrechtsverletzer, denn ich hab alles Illegale auf meiner Festplatte schon längst auf CD und DVD gekauft.
Ich bin nicht bereit jedes Mal eine doofe Scheibe einzulegen um etwas zu hören oder zu sehen.
Meine CDs und DVDs (ich habe 12 Moneys gekauft) Fragezeichen? war die erste DVD in Deutsch…. ungefähr ein halbes Jahr die einzige die es überhaupt gab!!! Gleich nach Laserdisc!
Video - Laserdisc - DVD - Blue Ray....LP....CD?
Freunde! Dvix ist keine Qually Verbesserung... also warum soll ich dafür auch noch bezahlen?
Ich fühle mich in keinem Falle Schuldig.
Ich werde weiterhin jeden Kopierschutz ignorieren.
Ich werde mir niemals vorschreiben lassen wie ich mit meinen mehrmals gekauften Medien für mich Privat zu verfahren habe.
Das Unterschreibe ich!
Wenn man den passenden ausgangspunkt hat und man ein Firmenserver nimmt, dann schon.
Du hast 100Mbit/s, leitest dein gesamtes Netzwerk über TOR und VPN um und verlierst nur 2Mbit/s?
Soll ich das glauben?
Hah, diese Abmahnanwälte sind ja auch nur zahlose Tiger die vielleicht nur eine scharfe Kralle hat.
Zieht man die Kralle, sind die auch tot und müßen jetzt wieder arme Rentner abziehen.
Also ich habe vor denen keine Angst, selbst in meinem W-Lan kommt keiner so schnell da ich einen Server dazwischen habe der noch anfragt wer rein darf oder nicht.
Mac filter und dazu noch eine passende Schlüßelsoftware udn keiner kommt rein.
Und selbst wenn, kommt man via TOR und VPN noch woanders raus, die 2MB/sec die ich verliere sind nicht die bohne bei 100Mb/sec.
Und solch ein Anwalt erleidet bei mir bloss einen Lachanfall wenn der versucht mir was zu unterstellen.
Aber mal zurück zu dem mit dem w-lan, ich finde es ******* das die sowas abziehen, müßen halt immer auf die kleinen rauf.
Ich meine auch bei einem Nachrichten sender auf der Seite gelesen zu haben, das die sich auch nur an die "privaten" anbieter ran trauen.
Einer von den "gewerblichen" Anbietern hat gesagt, das die sich da nicht ran trauen weil die sonst sehr ungemütlich werden können.
Und was das mit dem Uhrheberrecht angeht. Es ist ein veraltetet system, vom stand der frühen 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts.
Genauso wie die Menschen die daran noch festhalten. Es sind die Dinosaurier der Neuzeit, längst überholt und einfach nur Retro.
Man kann es mit Computern vergleichen. Die sind eine PDP11 und wir sind ein core i7 Modell. Die laufen noch mit Lochkarten, wir laufen mit SSDs.