HD 7000: XFX stellt seine "Double Lifetime"- Garantie für neue Radeon-Grafikkarten ein [News des Tages]
Klammheimlich hat sich der Grafikkartenhersteller XFX mit dem HD 7970-Release von seiner "Double Lifetime"-Garantie verabschiedet. Kühlertausch und das Übertragen der Garantie beim Weiterverkaufkauf ist wohl nicht mehr möglich.
Mit der Vorstellung seiner Radeon HD 7970 hat der Grafikkartenhersteller XFX mehr oder weniger lautlos seine "Double Lifetime"-Garantie eingestampft. Mit ihr war es möglich, die Garantie der Grafikkarte beim Weiterverkauf an den ersten Nachfolger zu übertragen, darüber hinaus bestand die Möglichkeit, den Kühler zu entfernen, ohne dass dadurch die Garantie flöten gegangen wäre. Hardware Canucks wunderte sich daher über Berichte, nach denen bei der HD 7970 von XFX "Warranty Void If Removed"-Aufkleber auf den Kühlerschrauben prangen sollten. Daraufhin fragte die Seite bei XFX nach und erfuhr, dass die Double Liftetime Warranty für die Weitergabe der Garantie nicht mehr zukunftsfähig gewesen sei. Ein Kühlertausch ist hingegen weiterhin als Teil der Garantie erlaubt - das allerdings nur in Nordamerika.
Ganz in den Abgrund der zahllosen Hersteller mit Standardgarantie ist das XFX damit aber noch nicht abgerutscht. Karten der HD 7900-Serie gibt es mit einer einfachen lebenslangen Garantie, so diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf registriert werden. Verfügbar ist das bei allen Modellen der Double Dissipation-Reihe (Double D) und allen Karten, deren Produktnummer mit einem R aufhört. Alle anderen Pixelbeschleuniger wechseln mit einer Zweijahresgarantie den Besitzer.
Quelle: hardwarecanucks

In Deutschland ist es erlaubt bzw. es ist rechtlich so, dass Garantieansprüche bei Weiterverkauf mit auf den Käufer übertragen werden. Rechtlich reicht dazu eine schriftliche Abtrittserklärung des Erstkäufers aus. Glaube kaum, dass sich da die Hersteller so leicht rausreden können. (Mal davon abgesehen dass sie dann höchstwahrscheinlich die Garantie aus irgendwelchen anderen Gründen verweigern... dürfen sie ja schließlich)
Selber Schuld, das ist ja mal schon kein Kaufargument für XFX!! dann sollen sie halt wie jeder anderer Hersteller den Einheitsbrei verkaufen u Garantieren
In Deutschland ist es erlaubt bzw. es ist rechtlich so, dass Garantieansprüche bei Weiterverkauf mit auf den Käufer übertragen werden.
Unabhängig von den Garantiebedinungen ist und bleibt es aber Betrug, wenn ein Gebrauchtkäufer bei Vorlage des Bons behauptet, er wäre der Erstkäufer.
Klar, weil die Ami´s die besseren Techniker sind
Das halte ich für ein Gerücht . In jedem Sektor gibt es bessere in Europa oder im Asiatischen Raum !!
Wie sich die Hersteller bei weiterverkaufenden Ladenkäufern gegen Garantiebetrug absichern, musst du die aber selbst fragen.
Meine Vermutung: Gar nicht.
Was heisst hier Garantiebetrug?
In Deutschland ist es erlaubt bzw. es ist rechtlich so, dass Garantieansprüche bei Weiterverkauf mit auf den Käufer übertragen werden. Rechtlich reicht dazu eine schriftliche Abtrittserklärung des Erstkäufers aus. Glaube kaum, dass sich da die Hersteller so leicht rausreden können. (Mal davon abgesehen dass sie dann höchstwahrscheinlich die Garantie aus irgendwelchen anderen Gründen verweigern... dürfen sie ja schließlich)