HD 7000: XFX stellt seine "Double Lifetime"- Garantie für neue Radeon-Grafikkarten ein. (1) [Quelle: siehe Bildergalerie]
Mit der Vorstellung seiner Radeon HD 7970 hat der Grafikkartenhersteller XFX mehr oder weniger lautlos seine "Double Lifetime"-Garantie eingestampft. Mit ihr war es möglich, die Garantie der Grafikkarte beim Weiterverkauf an den ersten Nachfolger zu übertragen, darüber hinaus bestand die Möglichkeit, den Kühler zu entfernen, ohne dass dadurch die Garantie flöten gegangen wäre. Hardware Canucks wunderte sich daher über Berichte, nach denen bei der HD 7970 von XFX "Warranty Void If Removed"-Aufkleber auf den Kühlerschrauben prangen sollten. Daraufhin fragte die Seite bei XFX nach und erfuhr, dass die Double Liftetime Warranty für die Weitergabe der Garantie nicht mehr zukunftsfähig gewesen sei. Ein Kühlertausch ist hingegen weiterhin als Teil der Garantie erlaubt - das allerdings nur in Nordamerika.
Ganz in den Abgrund der zahllosen Hersteller mit Standardgarantie ist das XFX damit aber noch nicht abgerutscht. Karten der HD 7900-Serie gibt es mit einer einfachen lebenslangen Garantie, so diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf registriert werden. Verfügbar ist das bei allen Modellen der Double Dissipation-Reihe (Double D) und allen Karten, deren Produktnummer mit einem R aufhört. Alle anderen Pixelbeschleuniger wechseln mit einer Zweijahresgarantie den Besitzer.
Quelle: hardwarecanucks
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Moderator
27.01.2012 23:52
In Deutschland ist es erlaubt bzw. es ist rechtlich so, dass Garantieansprüche bei Weiterverkauf mit auf den Käufer übertragen werden. Rechtlich reicht dazu eine schriftliche Abtrittserklärung des Erstkäufers aus. Glaube kaum, dass sich da die Hersteller so leicht rausreden können. (Mal davon abgesehen dass sie dann höchstwahrscheinlich die Garantie aus irgendwelchen anderen Gründen verweigern... dürfen sie ja schließlich)
Es ist durchaus möglich die Übertragung der Garantierechte zu unterbinden (§399 BGB). Da hilft dann auch keine Abtrittserklärung mehr. Man könnte zwar als Verbraucher versuchen auf AGB-Basis (die meisten Garantieerklärungen sind AGB) zu argumentieren, wenn der Wortlaut nicht eindeutig ist, aber das halte ich für ziemlich aussichtslos.
Sysprofile-User
27.01.2012 22:47
Selber Schuld, das ist ja mal schon kein Kaufargument für XFX!! dann sollen sie halt wie jeder anderer Hersteller den Einheitsbrei verkaufen u Garantieren
Moderator
27.01.2012 17:32
In Deutschland ist es erlaubt bzw. es ist rechtlich so, dass Garantieansprüche bei Weiterverkauf mit auf den Käufer übertragen werden.
Sicher? Meines Wissens nach gibt es in Deutschland keine Vorschriften dafür, was mit einem freiwilligen Versprechen der Herstellers im Falle eines Verkaufs geschieht. Die können ihre Bedingungen festlegen, wie sie wollen.
Unabhängig von den Garantiebedinungen ist und bleibt es aber Betrug, wenn ein Gebrauchtkäufer bei Vorlage des Bons behauptet, er wäre der Erstkäufer.