Amtsgericht Wuppertal: "Schwarz-Surfen" ist nicht strafbar [Quelle: siehe Bildergalerie]
Das Amtsgericht Wuppertal entscheidet zugunsten eines Angeklagten, welcher des Tatbestands beschuldigt war, über ein fremdes, ungeschütztes WLAN-Netz im Internet gesurft zu haben. Der Beschuldigte griff über den eigenen Laptop auf das World Wide Web zu. Die Nutzung geschah dabei ohne Erlaubnis und ohne einen Betrag für die Verbindung zu zahlen. Letztlich wurde die Klage jedoch aufgehoben.
Die Begründung, welche von der Kanzlei Ferner veröffentlicht wurde, lautet: Weder der Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten, noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten wird durch das "Schwarz-Surfen" erfüllt. Zudem müsse man davon ausgehen, dass eine nicht verschleierte SSID bei einem offenen WLAN auch als eine Art Einladung/Werbung diene.
In einem älteren Urteil von 2007 wurde ein Notebook-Nutzer noch für schuldig befunden, weil in seinem Fall ein Verstoß gegen das Abhörverbot vorgelegen habe. Damals wurde der Beschuldigte jedoch vom Besitzer des WLAN angezeigt. Unter gleichen Voraussetzungen beim Tatbestand revidierte das Amtsgericht nun aber das eigene Urteil von damals.
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Software-Overclocker
22.10.2010 12:03
Eine Entscheidung in die richtige Richtung.
Ich finde, man sollte ein vernünftiges Ident Verfahren für WLAN Geräte entwickeln. Dann könnte einfach jeder mit einer Flatrate sein WLAN offen lassen und die Leute werden nicht mehr nach DSL Anschluss sondern Ident Nummer des Geräts verklagt.
Dann könnte man sich in Großstädten auch den ganzen UMTS Kram sparen weil man einfach überall ein WLAN hat in das man rein kann.
Bei einer Flaterate ist es mir herzlich egal, ob da mal einer mitsurft oder nicht. Noch schnell den Internetzugang für meine Rechner priorisiert, gibts auch keine Bandbreitenprobleme für mich.
Mit ein bisschen Bündelung könnte ich mir hier dann sogar einen schnelleren Internetzugang zusammenbasteln als DSL 2k. Zwar Variabel, aber solang meine Nachbarn nicht viel Laden hab ich mehr Speed. Und für meine Nachbarn auch von Vorteil.
PC-Selbstbauer
14.08.2010 22:18
durch die Google-StreetView Autos dann auch in Ordnung geht ?
Nein, würd ich nicht sagen. Sicher, die Leute, die ihr WLAN-Netz nicht verschlüsseln, sind eigentlich selbst schuld, wenn man Daten abfangen kann. Man weiß ja nie, was für Leute sich vor dem eigenen Haus herumtreiben, insbesondere wenn man an einer größeren Straße wohnt, wo viel los ist.
Aber dennoch bleibt es imo ein Straftatbestand, wenn man Daten ohne Einwilligung des Eigentümers aus dessem WLAN-Netz abfängt und dann auch noch speichert.
F@H Team Member
14.08.2010 19:12
Heisst das soviel wie dass die WLAN-Datenspeicherung von ungesicherten Netzwerken
durch die Google-StreetView Autos dann auch in Ordnung geht ?