Fon zieht vor den Bundesgerichtshof

Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Wer sich komerziell WLAN-Zugänge teilt, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat ein Kölner Landgericht entschieden. Nun muss der Bundesgerichtshof ran. (Andreas Link, 09.07.2009)
 
Komerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
 
Komerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen das Wettbewerbsrecht [Quelle: siehe Bildergalerie]
Eigentlich eine schöne Sache: Als Fonero findet man überall zu WLAN-Netzwerken Zugang, wenn ein Fonero-Freund in der Nähe ist. So schaut das Geschäftsmodell von Fon aus, das nun von einem Kölner Landgericht als Wettbewerbswidrig erklärt wurde. Internetbandbreite dürfe nicht weiterverkauft werden. Letztendlich gleicht das System von Fon Hotspots, die über Mitglieder bereitgestellt werden und von diesen genutzt werden können. Sollte man kein Mitglied sein, wird eine Gebühr erhoben.

Fon darf nun zunächst seine Dienste in Deutschland nicht mehr anbieten, denn das Oberlandesgericht hat die kommerzielle Ausrichtung von Fon und damit die kommerzielle Zweitverwertung von Bandbreite über WLAN-Netze untersagt. Bereits das Landgericht Köln hatte dies bestätigt, Fon zog jedoch eine Instanz weiter. Die Klage eingereicht hat ein ISP, der sein Geschäftsmodell durch Fon gefährdet sieht.

Im Abschluss heißt es, dass Fon weder eine technische noch eine organisatorische Leistung erbringe. Man nutze "eine von der Klägerin unter anderen Voraussetzungen geschaffene Infrastruktur 'schmarotzend' aus, um sich mit einem eigenen kommerziellen Angebot am Markt zu etablieren". Fon hat bereits verlauten lassen, dass man in Revision gehen wird, was den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen wird.
 
 
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Aktuelle Kommentare
Henninges
F@H Team Member
10.07.2009 17:53
AW: Komerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Quote: (Zitat von Jackhammer)
Ich kann doch mit meinem Anschluß machen was ich möchte ( solange es Legal ist) da kann und darf mir auch keiner reinreden. Nur weil einer meint er würde dadurch verluste machen sollte er evtl. sein Geschäftsmodel überdenken.


da wäre ich mir jetzt aber wirklich nicht so sicher ob du das machen darfst. schau mal in deine vertragsunterlagen ob da nicht doch irgendwo eine klausel geschrieben steht, die dir das öffentliche funken erlaubt...

@GR-Thunderstorm : yep mehr ist der "router" nicht...nur so ein kleines teilchen mit der antenne dran...kann man sich aber auch eine grössere dranschrauben und dann nach draussen legen, wenn man den will.
von dem umflashen der dritt-routerfirmware würde ich eher abraten...

Jackhammer
Komplett-PC-Aufrüster
10.07.2009 13:09
AW: Komerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Ich kann doch mit meinem Anschluß machen was ich möchte ( solange es Legal ist) da kann und darf mir auch keiner reinreden. Nur weil einer meint er würde dadurch verluste machen sollte er evtl. sein Geschäftsmodel überdenken.

Black_Beetle
Freizeitschrauber
10.07.2009 11:46
AW: Komerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Für mich auch unerklärlich wie man das verbieten kann. Ist doch ne Prima sache aber nur weil ein anderes Unternehmen paar Millionen weniger einfährt wirds verboten. Tja so läuft die Wirtschaft... armes Deutschland.

 
 
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