Evga führt neue Garantiebedingungen ein - grundsätzlich drei Jahre und übertragbar
Viele Käufer schauen nicht nur auf einen ordentlichen Preis, sondern auch auf das Versprechen des Herstellers, wie lange ein Produkt einwandfrei funktionieren wird. Evga erweitert nun die Rechte der Besitzer seiner Produkte in Form einer weltweit gültigen, übertragbaren und dreijährigen Garantie.
Für alle Evga-Produkte, die am oder nach dem 1. Juli 2011 gekauft wurden, gelten neue Garantiebestimmungen. Die Dauer und Art der Garantie ist nun unabhängig vom Wohnsitzland des Käufers. Gleichfalls gilt die Haltbarkeitsgarantie nun vollkommen bedingungslos vom aktuellen Besitzer des Mainboards oder der Grafikkarte. Es ist daher möglich bei einem Verkauf oder einer Auktion die Garantie, beispielsweise über eine Abtretungsurkunde an den Zweitkäufer zu übertragen. Jedes Produkt wird eine dreijährige Garantiedauer haben.
Bei Bedarf kann diese gegen "einen kleinen Preis" auf fünf oder zehn Jahre erweitert werden. Diese Option steht aber nur dem Erstkäufer zu, muss binnen 30 Tage nach dem Kauf angemeldet werden und ist nicht übertragbar. Eine Registrierung für die dreijährige Standard-Laufzeit nach dem Kauf ist nicht mehr erforderlich, um die Garantie zu aktivieren. Beschädigungen durch die Demontage von Kühlern sind nicht abgedeckt. Modifikationen scheinen möglich zu sein, die Hardware muss aber vor der RMA wieder in ihren Ursprungszustand versetzt werden. Sie finden die neuen Garantiebestimmungen (in Englisch) auf der Webseite von Evga.
Hintergrund Garantie
Anders als bei den Regelungen zur gesetzlichen Gewährleistung (§§433 ff. BGB) können Garantiegeber (Garanten) weitestgehend frei über Art und Umfang ihrer Garantie bestimmen. Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Erweiterung zur gesetzlichen Gewährleistung vom Hersteller oder/und vom Händler. Sie dient insbesondere dazu, die Absatzchancen zu verbessern. Wichtig ist, dass eine Garantieerklärung nicht die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung beschränken oder ersetzen können. Wie umfangreich eine Garantie ist, ergibt sich aus den individuellen Bestimmungen des Garanten (Verkäufer oder Hersteller). Es gelten immer die Garantiebestimmungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuell waren und Bestandteil des Kaufvertrags wurden. Eine nachträgliche Änderung zu Ungunsten des Käufers ist nicht möglich. In der Regel stellen Garantien sogenannte Haltbarkeitsgarantien im Sinne des §443 BGB dar. Bei einer Haltbarkeitsgarantie übernimmt der Garant (Hersteller oder Händler) die Gewähr dafür, dass die Sache für einen bestimmten Zeitraum die Beschaffenheit erhält, d.h. kein Defekt auftritt. Voraussetzungen für diese Gewähr finden sich regelmäßig in einer Garantieerklärung, deren Inhalt auch maßgeblich für das Bestehen einer Garantie ist.

Hab schon immer im Forum gesagt das EVGA einer der Besten Hersteller ist ..wenn nicht der Beste..mit Vorsicht gesagt..Die haben nicht ohne grund die meisten Graka's an den Mann gebracht 2010/11
@topic: Find ich gut, müssten mehr Hersteller so machen