Fractal Design Meshify C: Fünf Gehäuse mit Seitenteil aus Glas zu gewinnen - Auflösung
Das Fractal Design Meshify C ist ein ATX-Gehäuse, dessen Seitenteil aus getöntem Glas besteht und dadurch zum Präsentieren der Hardware gut geeignet ist. Heute haben Sie die Möglichkeit, eines von fünf Exemplaren zu gewinnen. Dafür müssen Sie lediglich die Gewinnspielfrage korrekt beantworten und etwas Glück haben.
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Auflösung
Die richtige Antwort auf die Gewinnspielfrage "Welchen Boost-Takt erreichte die im Fractal Design Meshify C verbaute Grafikkarte im Test von PC Games Hardware?" lautet: Die Grafikkarte erreichte einen Boost-Takt von 1.835 MHz. Wir gratulieren folgenden Gewinnern: Florian Janssen, Sebastian Sprado, Sebastian Haver, Carlos Gräfe, Lars Müller
Fractal Design Meshify C:
Das Gehäuse bietet nicht nur ein Seitenteil aus Glas, sondern auch eine luftdurchlässige Front aus optisch auffälligem Wabengitter, hinter dem sich bis zu drei Lüfter im 120-mm-Format oder zwei Stück im 140-mm-Format installieren lassen. Auch ein entsprechend großer Radiator findet hier Platz. Der ebenfalls luchtdurchlässig gestaltete Deckel wird von einem Staubfänger mit magnetischer Befestigung abgedeckt und ermöglicht die Installation von (Radiatoren mit) maximal zwei 140-mm-Lüftern. An der Rückseite und der Unterseite können je ein 120-mm-Ventilator installiert werden, vormontiert sind je ein Exemplar an der Vorder- und Rückseite. Das Fractal Design Meshify C bietet neben drei Einbaumöglichkeiten für 2,5-Zoll-Laufwerke zwei Befestigungsplätze für Datenspeicher im 3,5- oder 2,5-Zoll-Format. In das Gehäuse passen bis zu 175 mm lange Netzteile, bis zu 172 mm hohe Prozessorkühler und Grafikkarten mit einer Länge von 315 mm. Mehr Informationen erhalten Sie im PCGH-Test des Meshify C oder auf der Produkt-Website.
Das Gewinnspiel
Teilnehmen können Sie, indem Sie folgende Gewinnspielfrage richtig beantworten: "Welchen Boost-Takt erreichte die im Fractal Design Meshify C verbaute Grafikkarte im Test von PC Games Hardware?" Schicken Sie Ihre Antwort als E-Mail mit dem Betreff "Gewinnspiel Meshify C" an gewinnspiel@pcgh.de. Die fünf Gewinner werden aus aus allen Einsendungen mit der richtigen Antwort ausgelost. Die Teilnahme ist bis zum 27. August 23:59 Uhr möglich.
Bildergalerie
Teilnahmebedingungen
1. Gegenstand
1.1 Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel der COMPUTEC MEDIA GMBH, Redaktion PC Games Hardware, Dr.-Mack-Straße 83, 90762 Fürth (nachfolgend bezeichnet als "Veranstalter") durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.
1.2 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels
2.1 Das Gewinnspiel beginnt am 15.08.2017 und endet am 27.08.2017.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind Personen die ihren Wohnsitz in Deutschland haben sowie älter als 18 Jahre sind. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern (Sponsoren), die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.
2.3 Unter den Teilnehmern wird je ein Fractal Design Meshify C für fünf Teilnehmer verlost.
2.4 Der Teilnahmebeitrag besteht, wenn Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Gewinnspiel Meshify C" an gewinnspiel@pcgh.de schicken.
2.5 Die Gewinner werden durch das Losverfahren unter allen Einsendungen mit der korrekten Antwort auf die Gewinnspielfrage ermittelt.
3. Abwicklung
3.1 Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, sein Tausch oder seine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Der Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.
3.2 Die Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse über die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten. Die vom Gewinner bereitgestellte Adresse wird benötigt, um den Versand der Preise durchführen zu können.
3.3 Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergebe, gehen zulasten der Teilnehmer.
4. Gewährleistungsausschluss
4.1 Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
4.2 Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.
5. Haftung
5.1 Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
5.2 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadenssache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
5.3 Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.5 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönlichen Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
6. Datenschutzhinweise
6.1 Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur so weit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen.
6.2 Folgende Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels: E-Mail-Adresse
Im Falle des Gewinns erfragt der Veranstalter vom Gewinner die Versandadresse und die E-Mail-Adresse, welche zum Zwecke des Versands an Markensturm (PR-Agentur, die mit Fractal Design zusammenarbeitet) übermittelt wird.
6.3 Die vom Veranstalter im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten der Teilnehmer werden unverzüglich nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels dauerhaft gelöscht.
6.4 Auf schriftliche oder in Textform (E-Mail) mitgeteilte Anforderungen hin können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen.


Ich habs, man gratuliert einfach zu ihrem Glück. 
EDIT:
Gratulation zum Gewinn, viel Spaß damit.
Gratulation zum Einfall !
Ich habe später nach meinem Post auch noch länger drüber nachgedacht! Verrückt!
EDIT:
Gratulation zum Gewinn, viel Spaß damit.
Seltsam, während ich das eben geschrieben habe dachte ich das Selbe. Aber was für einen Ausdruck gibt es dafür sonst ?
"Viel Spass damit" ? Schön und gut, aber das ist nicht das was ich ausdrücken wollen würde.Kommt dem aber schon ziemlich nahe.
"Ich freue mich für euch" ? - Naja, die Freude wäre grösser wenn ich selbst gewonnen hätte ... (ist nunmal so
"Ich hoffe, dass ihr mit dem Gewinn was anfangen könnt, dass ihr ihn sinnvoll verwendet und wenn nicht gönne ich es euch nicht" ? - Passt nicht, wäre ausserdem Wortverschwendung
Nee .... ich finde da ist "Glückwunsch" allein schon vom Sound her viel angenehmer, und entspricht auch deutlich mehr dem Gefühl das ich dabei empfinde wenn ich es ausdrücke.
Ist manchmal schon schwierig etwas in Worte zu fassen. Und vor allem auch so, dass man es nicht nur selbst versteht, sondern dass man auch verstanden wird.
Warum beglückwünscht man eigentlich Gewinner? Sie haben doch schon Glück gehabt und gewonnen. Versteh ich nicht....
Glückwunsch an die diesmal glücklichen Gewinner !