AMDs HD2400 in den Fußstapfen der FX5200
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Geforce FX5200: Zu langsam für die meisten DX9-Effekte! (Bild: PCGH)
Es wäre nicht unvernünftig von Spieleentwicklern, die Radeon HD2400 angesichts ihrer Leistungswerte als gute DX9-Karte zu betrachten und sie nicht in ihren DX10-Überlegungen berücksichtigen. Das sagte laut eines Berichts von Beyond3D.com AMDs Richard Huddy auf der Develop-Konferenz in Brighton.
Damit würde die HD2400 (und natürlich auch die nur unwesentlich schneller Geforce 8400/8500) das Erbe der FX5200 antreten. Diese war von vielen Entwicklern auch von vornherein als DX8-Karte behandelt worden, weil die DX9-Performance einfach zu schwach gewesen sei. Source-Entwickler Valve ließ sogar die komplette Geforce-FX-Reihe zunächst im DX8-Pfad arbeiten.
Huddy, AMDs Chef der Developer Relations, spielte mit seiner Aussage auf die Schwierigkeit an, unter D3D10 Karten direkt unterscheiden zu können. Als eines der besseren Features von D3D10 gilt nämlich, dass jede Karte die minimale Spezifikation erfüllen muss und die einzelnen Checkpunkte nicht mehr über sogenannte Caps-Bits, Meldungen, welche einzelnen Fähigkeiten der Chip unterstützt und welche nicht, festgelegt werden können.
Damit entfällt eigentlich die Notwendigkeit einer expliziten Kartenabfrage weil Entwickler die Karten nicht mehr nach ihren Fähigkeiten unterscheiden müssen. Das birgt wiederum die Gefahr, dass alle DX10-Karten auch automatisch im DX10-Pfad arbeiten, was angesichts der Leistungswerte selbst von wesentlich teureren und stärkeren Karten wie der HD2900 oder Geforce 8800 in bisher verfügbaren DX10-Spielen, vielleicht keine so gute Idee ist.
Somit blieben HD2400 und GF8400/8500 das, was die FX5200 war: Ein Vehikel um die neue Technologie zu verbreiten und die sogenannte "Installed User Base" - also die Marktdurchdringung zu erhöhen. Diese wird von vielen Publishern völlig unabhängig vom Leistungslevel als Indikator verwandt, um zu entscheiden, ob Investitionen in einen weiteren Renderpfad gerechtfertigt sind. Am Ende also doch noch eine Existenzberechtigung der "kleinen Karten".
