WLAN-Allergiker unterliegt Nachbarn vor Gericht
Der als "WLAN-Allergiker" bekannt gewordene US-Amerikaner Arthur Firstenberg hat die Klage gegen seine Nachbarn verloren. Firstenberg hatte deren WLAN für seinen angeschlagenen Gesundheitszustand verantwortlich gemacht. Dem Gericht konnte der Kläger jedoch keine fundierten Beweise präsentieren.
Nach drei Jahren ist das Gerichtsverfahren um den angeblichen WLAN-Allergiker Arthur Firstenberg vorbei. Der US-Amerikaner hatte das WLAN eines Nachbarn für seinen schlechten Gesundheitszustand verantwortlich gemacht, woraufhin er er eine Unterlassungserklärung zur Abschaltung des Funknetztes und aller Handys in seiner Nachbarschafft einforderte. Ebenso verlangte er eine Million US-Dollar Schadenersatz für angeblich erlittene gesundheitliche Schäden. Da Firstenberg dem Gericht keine Beweise für seine Thesen vorlegen konnte, wies es die Klage in letzter Instanz ab.
Auslöser für die im Januar 2010 eingereichte Klage war ein WLAN, das ein neuer Nachbar in Betrieb genommen hatte. Dieses würde durch seine elektromagnetischen Wellen den Kläger, der angeblich an einer Elektrosensibilität leide, schaden. Zu den Symptomen jener Elektrosensibilität gehören Kopfschmerzen, Übelkeit, Verdauungs- und Schlafstörungen sowie Körperschmerzen. Derartige Symptome habe Firstenberg immer gespürt, sobald er nach Hause kam - selbst wenn dies nur für ein paar Minuten gewesen sei. Über Tage hinweg habe er sich gesundheitlich angeschlagen gefühlt, wodurch er zeitweise sogar in seinem Auto gelebt haben soll. Die Möglichkeit, in einem Hotel zu übernachten, sei keine Option gewesen. Schließlich stellen diese heutzutage alle ein WLAN-Netz bereit.
Der Aufforderung der Verteidigung, einen Doppel-Blind-Test durchzuführen, der den negativen Einfluss der Funkstrahlung belegen sollte, verweigerte sich der Kläger unter Berufung auf seinen angeschlagenen Zustand. Auch einen Beweis für die zumindest theoretischen Auswirkungen von WLAN auf die Gesundheit konnte Firstenberg nicht erbringen. Zwar existieren zahlreiche Untersuchengen zum Thema, eine gesundheitliche Belastung konnte wissenschaftlich allerdings nicht belegt werden. Mediziner stufen die Elektrosensibilität daher als eine Form der Hypochondrie ein. Die beklagten Nachbarn zeigten sich indes zerknirscht. "Es hat drei Jahre gedauert, um zu erreichen, was durch den gesundem Menschenverstand ganz leicht hätte erreicht werden können." Die Nachbarn sind in der Zwischenzeit umgezogen.
Quelle: santafenewmexican
Reklame: Verpassen Sie nicht den stets aktuellen PCGH-Schnäppchenführer mit Tiefpreis-Tipps für DVD, Blu-ray und Spiele.

Achtung Mod Inbound!
Ich würde jetzt sagen das unterlassene Hilfeleistung vorliegt. Eventuell sogar Totschlag, (grob) fahrlässige Tötung...
Die Wirkung dieser Mittel steht nämlich nicht fest. Medikamente wie Aspirin wirken, ob du nun willst oder nicht. Zuckerkugeln erhöhen höchstens den Insulinspiegel.
Allein bei mir im Theater stehen rund 50 Accesspoints und strahlen durchs ganze Haus und in den Hof. Die Firma gegenüber und nebenan strahlt zurück.
Und um euer Homäopathiethema aufzugreifen muss man ganz klar sagen, dass diese Leute mit ihrem Leben spielen und man es vor allem im Familienleben (Erziehung usw.) strenger betrachten sollte.
Am Ende kann man halt Schaden erleiden, weil man die Zuckerpillen anstelle der Wirkstoffe von Mutti bekommen hat, weil der Herr Fliege diese empfohlen hat als er sein Fliegewasser angepriesen hat.
Den Fall der unterlassenen Hilfeleistung kann man in solchen Fällen sicherlich schwer nachweisen.