Sicher bezahlen

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Sicher mit Kreditkarte
Lastschriftrückgabe: Bei einigen Banken können Sie die Lastschrift auch über das Online-Interface zurückgeben. Lastschriftrückgabe: Bei einigen Banken können Sie die Lastschrift auch über das Online-Interface zurückgeben. Auch mit Kreditkarten wird betrogen. Visa schätzt, dass 11 Cent von 100 Euro Umsatz in die Taschen von Betrügern wandern. Betrugsfälle über das Internet sind dabei eher selten. Die Kreditkartenunternehmen haben trotzdem reagiert und bieten seit April 2002 einen Passwortschutz für den Online-Bezahlvorgang an. Als Kunde müssen Sie sich dafür bei Ihrer Bank registrieren lassen und erhalten dann ein Passwort zugesandt. Leider unterstützten bisher nur wenige deutsche Banken, Sparkassen und Händler das Verfahren. Mastercard hat deshalb parallel dazu ein Gütezeichen für Online-Shops eingerichtet, das besonders hohe Anforderungen an Verschlüsselung und Datenschutz stellt.

Erste Hilfe: Was man im Notfall tun kann
Sicher bezahlen Für Sie als Kunde werden Bezahlvorgänge dann unangenehm, wenn das Zahlungsverfahren stockt oder aber eine unberechtigte Forderung vom Konto abgebucht wird. Doch keine Panik! Wenden Sie sich bei unberechtigten Forderungen zuerst einmal an den Anbieter des Online-Zahlungssystems und stellen Sie die
Situation sachlich dar. Oft klärt sich das Problem von selbst. Im Test gab es beispielsweise mit click&buy keine Probleme: Schon wenige Tage nach der Beschwerde hatte Firstgate das Entgelt für einen Artikel gutgeschrieben, der aufgrund von Serverproblemen nicht erreichbar war.

Falls das Angebot nicht die versprochene Qualität hat (statt einem elfseitigen Test nur magere zehn Zeilen), sollten Sie die Website möglichst abspeichern und ausdrucken, um nicht in Beweisnot zu geraten. Wird später Ihre Kreditkarte oder das Girokonto belastet, können Sie die Forderung bei Ihrer Hausbank zurückgeben. Geben Sie dabei auch den Grund der Rückgabe ausführlich an. Die Rückgabe selbst ist für Sie kostenlos. Doch Vorsicht: Falls die Forderung doch berechtigt war, wird der Händler Ihnen die Rückgabegebühr in Rechnung stellen, die er an die Bank zahlen musste. Lastschriften können innerhalb von sechs Wochen zurückgegeben werden, wenn eine Einzugsermächtigung (Unterschrift oder PIN-Eingabe) vorlag. Unberechtigte Lastschriften von Unbekannten können auch nach Ende dieser Frist rückgängig gemacht werden.

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