Kürzlich berichteten wir darüber, dass ein Leser unseres Schwester-Magazins PC Action Anzeige gegen Günther Beckstein eingereicht hat, in der er den bayerischen Innenminister wegen Beleidigung, übler Nachrede und Volksverhetzung anzeigte. Inzwischen liegt die Antwort der Staatsanwaltschaft München vor.
Die Oberstaatsanwaltschaft München eröffnet laut dem uns vorliegenden Brief kein Verfahren. Begründung: Es muss Politikern bleiben, Denkanstöße zu geben, solange diese nicht die Grenzen des Grundgesetzes überschreiten. Da dies in dieser Sache nicht der Fall ist, scheidet sowohl ein Beleidigungsdelikt noch eine Straftat wegen Volksverhetzung aus.
Den kompletten Brief finden Sie als Scan in unserer Galerie.