Inno 3D warnt angeblich vor Mining-Einsatz bei GTX1060 6GB Ichill x3 V2

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Inno 3D warnt angeblich vor Mining-Einsatz bei GTX1060 6GB Ichill x3 V2 (1)
Quelle: Reddit

Geht es nach einem Bild, das bei Reddit die Runde macht, warnt der Grafikkartenhersteller Inno 3D davor, Grafikkarten zum Mining zu benutzen. Ein entsprechender Aufkleber sei auf einer Geforce GTX1060 6GB Ichill x3 V2 gesichtet worden.

Mining ist derzeit eins der bestimmenden Themen in der Hardware-Community. Schon alleine deswegen, weil es die Liefersituation von Grafikkarten nicht gerade zum Besseren verändert. Auf Reddit ist nun ein Bild aufgetaucht, das einen recht interessanten Aufkleber zeigt. Dieser gehört angeblich zu einer Geforce GTX1060 6GB Ichill x3 V2 aus dem Hause Inno 3D und warnt davor, den Pixelbeschleuniger fürs Mining zu verwenden - Garantieverlust inklusive.

"Attention", heißt es dort mit Ausrufzeichen. "This product is not designed for Crypto Mining. We reserve the right to void the warrenty if there is any damage associated with his application." Ob der Aufkleber echt ist, bleibt offen. Es blieben aber auch so einige Fragen unbeantwortet. Beispielsweise die, wie der Hersteller nachweisen will, dass der Defekt durch Crypto Mining verursacht wurde. Hierzulande wäre vor allem fraglich, ob man rechtlich damit durchkäme, die Garantie- beziehungsweise Gewährleistungsbestimmungen auf diese Weise auszuhebeln.

Unklar bleibt auch, welche Gedanke dahinterstecken könnte. Denkbar wäre, dass es im Zuge des Miningbooms zuletzt vermehrt Garantiefälle gab, die davon künden, dass die Grafikkarte und ihre Komponenten schneller gealtert sind, als sie eigentlich sollten, weil sie permanent ausgelastet wurden. Fürs Gaming gedachte Karten hingegen werden das pro Tag im Schnitt vermutlich nur wenige Stunden.

Mining ist seit einigen Monaten immer wieder dafür verantwortlich, dass vor allem Radeon-Grafikkarten nur schlecht oder zu ungewohnt hohen Preisen erhältlich sind. Der Händler Mindfactory hatte deswegen zwischenzeitlich sogar fast alle Radeons und Geforces aus dem Programm genommen. An der Liefersituation der jüngst veröffentlichten Radeon RX Vega sei der Mining-Boom jedoch nicht verantwortlich.

Quelle: Reddit

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    • Kommentare (109)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von TheFanaticTesters BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von sterreich
        Natürlich gibt es Freibeträge. Das ändert aber eben nichts daran, dass grundsätzlich eine Steuerpflicht besteht. Die Frage ist halt, wie viele die Freibeträge einhalten wenn einem von einigen Minern vorgerechnet wird, dass in spätestens 2 Monaten die GPU wieder drin ist. Da sind es in 12 vermutlich mehr als die 800€.
        Das mit dem "steuerfrei nach einem Jahr" gilt übrigens nicht mehr, zumindest nicht in Österreich. Hier wird eben die Quellensteuer KESt angewandt wenn nach 2011 gekauft wurde. Heißt bei jedem Handel werden die 27,5% automatisch abgeführt. Hat bei einigen nicht gerade Begeisterungsstürme ausgelöst. Man kann sich also denken wie korrekt hier versteuert wurde

        Das mit den "produzierten" Krypto-Coins ist in der Tat schwierig. Am ehesten noch mit einem Aktien-Split vergleichbar. Oder mit einer Neuemission und die aufgewendeten Kosten gelten als "Kaufpreis". Das ist definitv eine Frage die im Zweifelsfall juristisch geklärt werden müsste. Dafür ist mein rechtlicher Hintergrund zu schwach ausgeprägt.
        Sehr schön und normal diskutiert dass nene ich mal toll!

        also ich hab nachgelesen ich bin noch weit im Bereich von steuerfrei für bitcoins...na gut muss auch zugeben bin erst seit einigen Monaten dabei und schaus mir jetzt erst mal auch an wie es sich entwickelt ich finde halt die Methode interessant und experimentiere aktuell etwas herum....daher muss sich erst zeigen wie sich das alles verhält immerhin steigt der Stromverbrauch enorm...und so muss sich zeigen ob es rentabel ist oder nicht aber ale mal eine Interessante Erfahrung!

        Danke für das Gespräch es hat tatsächlich interessante Aspekte an den Tag befördert!
      • Von TheFanaticTesters BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von sterreich
        Natürlich gibt es Freibeträge. Das ändert aber eben nichts daran, dass grundsätzlich eine Steuerpflicht besteht. Die Frage ist halt, wie viele die Freibeträge einhalten wenn einem von einigen Minern vorgerechnet wird, dass in spätestens 2 Monaten die GPU wieder drin ist. Da sind es in 12 vermutlich mehr als die 800€.
        Das mit dem "steuerfrei nach einem Jahr" gilt übrigens nicht mehr, zumindest nicht in Österreich. Hier wird eben die Quellensteuer KESt angewandt wenn nach 2011 gekauft wurde. Heißt bei jedem Handel werden die 27,5% automatisch abgeführt. Hat bei einigen nicht gerade Begeisterungsstürme ausgelöst. Man kann sich also denken wie korrekt hier versteuert wurde

        Das mit den "produzierten" Krypto-Coins ist in der Tat schwierig. Am ehesten noch mit einem Aktien-Split vergleichbar. Oder mit einer Neuemission und die aufgewendeten Kosten gelten als "Kaufpreis". Das ist definitv eine Frage die im Zweifelsfall juristisch geklärt werden müsste. Dafür ist mein rechtlicher Hintergrund zu schwach ausgeprägt.
        Sehr schön und normal diskutiert dass nene ich mal toll!

        also ich hab nachgelesen ich bin noch weit im Bereich von steuerfrei für bitcoins...na gut muss auch zugeben bin erst seit einigen Monaten dabei und schaus mir jetzt erst mal auch an wie es sich entwickelt ich finde halt die Methode interessant und experimentiere aktuell etwas herum....daher muss sich erst zeigen wie sich das alles verhält immerhin steigt der Stromverbrauch enorm...und so muss sich zeigen ob es rentabel ist oder nicht aber ale mal eine Interessante Erfahrung!

        Danke für das Gespräch es hat tatsächlich interessante Aspekte an den Tag befördert!
      • Von sterreich BIOS-Overclocker(in)
        Natürlich gibt es Freibeträge. Das ändert aber eben nichts daran, dass grundsätzlich eine Steuerpflicht besteht. Die Frage ist halt, wie viele die Freibeträge einhalten wenn einem von einigen Minern vorgerechnet wird, dass in spätestens 2 Monaten die GPU wieder drin ist. Da sind es in 12 vermutlich mehr als die 800€.
        Das mit dem "steuerfrei nach einem Jahr" gilt übrigens nicht mehr, zumindest nicht in Österreich. Hier wird eben die Quellensteuer KESt angewandt wenn nach 2011 gekauft wurde. Heißt bei jedem Handel werden die 27,5% automatisch abgeführt. Hat bei einigen nicht gerade Begeisterungsstürme ausgelöst. Man kann sich also denken wie korrekt hier versteuert wurde

        Das mit den "produzierten" Krypto-Coins ist in der Tat schwierig. Am ehesten noch mit einem Aktien-Split vergleichbar. Oder mit einer Neuemission und die aufgewendeten Kosten gelten als "Kaufpreis". Das ist definitv eine Frage die im Zweifelsfall juristisch geklärt werden müsste. Dafür ist mein rechtlicher Hintergrund zu schwach ausgeprägt.
      • Von TheFanaticTesters BIOS-Overclocker(in)
        Setz wenigstens den Artikel dazu:
        Bitcoin und Steuer: Besteuerung von Bitcoin, Ether und Co.


        Hast du den Artikel überhaupt gelesen oder nur das erstbeste genommen was deinen Standpunkt vermeintlich "unterstützt"? Das Urteil bezieht sich auf UMSATZSTEUER. Soll bedeuten, Bitcoins sind nicht als Ware sondern wie andere Währungen zu behandeln, also das genaue Gegenteil was du hier glaubst/behauptest. So viel zur "Wahrheit". Hier das Originalzitat aus dem Urteilsspruch:

        Simpleres Beispiel: Wenn du einen Gutschein bei MM kaufst ist da auch keine Steuer drauf, das geschieht erst beim Kauf echter Ware. Im Moment hast du nur ein Zahlungsmittel gegen ein anderes eingetauscht. Man kann damit in gewissen Geschäften einkaufen, wie mit Bitcoin. Nicht jeder nimmt sie, wie Bitcoin.
        US-Dollar sind auch legale Währung. Bezweifle jedoch, dass du damit bei uns in der Gegend gut einkaufen kannst.

        Einen Fehler geb ich gerne zu: Es dürfte wohl nicht die KESt Anwendung finden, stattdessen müsste man es direkt in die Steuererklärung reinnehmen. Aus Wikipedia:

        In Östereich wird das Ganze in §27ff des EStG behandelt. Deutschland und Schweiz keine Ahnung wo, ist mir auch egal. Fakt ist, die Gewinne gehören gesetzlich versteuert, ansonsten ist es Steuerhinterziehung. Ist der "Kavaliersdelikt" Schwarzarbeit auch, nur ist hier der Nachweis nochmal deutlich schwieriger als bei einer Währung mit öffentlicher Blockchain wodurch man theoretisch alle Transaktionen nachvollziehen kann. Wenn's die Finanz innerhalb der nächsten 5 Jahre (=Verjährungsfrist) juckt könnte es für den einen oder anderen Miner durchaus ungemütlich werden. Und ja, mein Mitleid wird sich in Grenzen halten.[/QUOTE

        zugegebener masen habe ich den Folgender Satz: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwar 2015 in der Sache Hedqvist entschieden, dass die Umsätze mit Bitcoins unter die Steuerbefreiung für Devisen nach dem EU-Recht fallen." so verstand das die "Umsätze" also der ganze Umsatz was daraus resultiert eben Steuer frei ist so wie es eben aus dem Satz hervor geht!

        Allerdings ist meine Aussage dennoch nicht völlig falsch denn:

        Es gibt es einen Gewissen frei Betrag den man erwirtschaften kann der liegt bei cr 600 Euro welcher unter nicht besteurlich fällt ist genau so mit Aktien usw...alles was unter diesem Limit ist ist steuerfrei.......(

        Für Kapitaleinkünfte gibt es einen weiteren Freibetrag, der sich nur auf die Abgeltungsteuer bezieht: Ein Sockelbetrag von 801,-€ pro Jahr ist von der Abgeltungssteuer freigestellt. Das heißt, wenn Sie z.B. mit dem Traden im 1. Jahr nur 750,- € Gewinn gemacht haben, dann müssen für diese 750,- € noch keine Abgeltungssteuern entrichtet werden.

        Muss ich meine Borsengewinne versteuern? (Trading Steuer)

        in anderen Ländern sind es sogar biss zu 3500 euro frei Betrag!

        Ja ich hab mich auch informiert bevor ich mininen ging usw...

        Nun kommt aber die Frage aller Fragen vielleicht kannst du sie ja beantworten^^

        das gesetzt sagt:

        Bitcoins als Geldanlage – wann der Gewinn versteuert werden muss
        Steuern bei Bitcoins fallen dann an, wenn Bitcoin-Anleger die Kryptowährung nur wenige Monate halten und dann mit Gewinn verkaufen.

        Beispiel 1: Ein Bitcoin-Anleger kaufte Mitte August 2016 zum Kurs von 520 Euro einen Bitcoin. Anfang Mai 2017 verkauft der Anleger diesen Bitcoin wieder für 1.320 Euro.

        Der hieraus resultierende Kursgewinn in Höhe von 600€ muss in der Einkommenssteuerklärung unter der Anlage SO in voller Höhe (800 €) mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

        Bitcoin und Steuern - so mussen Kursgewinne versteuert werden

        was ist aber mit Personen die nie einen Bitcoin gekauft haben sondern ihn durch Mining sich verdient haben?

        wie greift dort das Gestz oder gilt es dort nicht?

        wenn doch wie rechnet mir ein Richter meinen Gewinn wenn ich doch zb Stromkosten, Hardware Kosten ec .mit einrechnen muss.... dazu kommen Kursschwankungen was wenn ich mehr Strom in den Monaten zahlte weil der Kurs in diesen Monaten fiel....es wird ziemlich Kompliziert wie du merkst^^

        noch dazu gibt es noch einen kleinen hinwies:

        Dies bedeutet: Werden Bitcoins nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr verkauft, sind etwaige Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins grundsätzlich steuerfrei.

        Sprich ist ein Jahr minen um kann ich einen Teil verkaufen...noch dazu 600 Euro ist ja frei daher könnte man einfach nach dem ersten Jahr 600 verkaufen und den Rest das nächste Jahr usw usw....

        zugegebener Massen hast du schon teils recht aber nach einem Jahr ist es wieder easy ^^

        du siehst also so ganz unrecht hatte auch ich nicht....^^
      • Von sterreich BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von TheFanaticTesters
        Nein eben nicht den das ist ein Finanzbereich Dividenden usw denn du verdienst hier eben in einer Währung welche staatlich ist der bitcoin ist keine staatliche Währung und es gibt eben kein Gesetz welches besagt das man bitcoins besteuern muss bitte rede keinen Unsinn!

        "Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwar 2015 in der Sache Hedqvist entschieden, dass die Umsätze mit Bitcoins unter die Steuerbefreiung für Devisen nach dem EU-Recht fallen."

        Bitcoin und andere kryptographische Währungen sind – anders als der Euro – kein gesetzliches Zahlungsmittel. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bitcoins existiert also nicht. Ob ein Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen Bitcoins akzeptieren will, ist vielmehr eine rein privatrechtliche Frage, die der Verkäufer für sich allein beantworten kann und muss.

        also ehrlich wenn schon bleiben wir doch bei der Wahrheit und ziehen uns nichts aus den Finger nur weil wir es vielleicht jemanden nicht gönnen^^
        Setz wenigstens den Artikel dazu:
        Bitcoin und Steuer: Besteuerung von Bitcoin, Ether und Co.


        Hast du den Artikel überhaupt gelesen oder nur das erstbeste genommen was deinen Standpunkt vermeintlich "unterstützt"? Das Urteil bezieht sich auf UMSATZSTEUER. Soll bedeuten, Bitcoins sind nicht als Ware sondern wie andere Währungen zu behandeln, also das genaue Gegenteil was du hier glaubst/behauptest. So viel zur "Wahrheit". Hier das Originalzitat aus dem Urteilsspruch:
        Zitat
        The Court also holds that those transactions are exempt from VAT under the provision concerning transactions relating to “currency, bank notes and coins used as legal tender"
        Simpleres Beispiel: Wenn du einen Gutschein bei MM kaufst ist da auch keine Steuer drauf, das geschieht erst beim Kauf echter Ware. Im Moment hast du nur ein Zahlungsmittel gegen ein anderes eingetauscht. Man kann damit in gewissen Geschäften einkaufen, wie mit Bitcoin. Nicht jeder nimmt sie, wie Bitcoin.
        US-Dollar sind auch legale Währung. Bezweifle jedoch, dass du damit bei uns in der Gegend gut einkaufen kannst.

        Einen Fehler geb ich gerne zu: Es dürfte wohl nicht die KESt Anwendung finden, stattdessen müsste man es direkt in die Steuererklärung reinnehmen. Aus Wikipedia:
        Zitat
        Auch wenn Kapitalerträge nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, wie zum Beispiel Zinsen aus Privatdarlehen, bedeutet das nicht, dass sie steuerfrei bleiben. Der Empfänger muss die Kapitalerträge in seiner Steuererklärung angeben.
        In Östereich wird das Ganze in §27ff des EStG behandelt. Deutschland und Schweiz keine Ahnung wo, ist mir auch egal. Fakt ist, die Gewinne gehören gesetzlich versteuert, ansonsten ist es Steuerhinterziehung. Ist der "Kavaliersdelikt" Schwarzarbeit auch, nur ist hier der Nachweis nochmal deutlich schwieriger als bei einer Währung mit öffentlicher Blockchain wodurch man theoretisch alle Transaktionen nachvollziehen kann. Wenn's die Finanz innerhalb der nächsten 5 Jahre (=Verjährungsfrist) juckt könnte es für den einen oder anderen Miner durchaus ungemütlich werden. Und ja, mein Mitleid wird sich in Grenzen halten.
      • Von TheFanaticTesters BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von sterreich
        Man braucht kein neues Gesetz für Crypto-Währungen. Es gibt bestehende für Finanzgewinne worunter der ganze Schwachsinn fällt. Dividenden, Zinsen, etc. muss alles versteuert werden.
        In AT und DE ist es die KESt mit ca. 25%, in der Schweiz heißt es eben Verrechnungssteuer mit 35%

        Wenn du woanders wohnst hab ich keine Ahnung.

        Sind wir schon in den USA wo man auf einen Kaffeebecher "Vorsicht heiß!" schreiben muss?

        Sollte was dran sein daran, dass die Hersteller/Verkäufer die Gewährleistung ausschließen wird es so ablaufen:
        Rückgabe einer ausgelutschen Karte --> Test --> Verweigerung von Austausch/Rücknahme --> früher oder später wird jemand klagen --> vor Gericht wird entschieden, ob Mining ein regulärer Einsatzzweck ist --> mit 90% Wahrscheinlichkeit geht es für den Hersteller aus

        Wenn du dein Geschirr in die Waschmaschine gibst und die deswegen eingeht wirst du auch Probleme mit der Gewährleistung haben.

        Dann kommt noch der Faktor dazu, dass man ab dem 6. Monat als Käufer den Beweis über den seit Anfang an bestehenden Mangel erbringen muss. So lange werden die meisten Karten aber überleben.
        Nein eben nicht den das ist ein Finanzbereich Dividenden usw denn du verdienst hier eben in einer Währung welche staatlich ist der bitcoin ist keine staatliche Währung und es gibt eben kein Gesetz welches besagt das man bitcoins besteuern muss bitte rede keinen Unsinn!

        "Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwar 2015 in der Sache Hedqvist entschieden, dass die Umsätze mit Bitcoins unter die Steuerbefreiung für Devisen nach dem EU-Recht fallen."

        Bitcoin und andere kryptographische Währungen sind – anders als der Euro – kein gesetzliches Zahlungsmittel. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bitcoins existiert also nicht. Ob ein Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen Bitcoins akzeptieren will, ist vielmehr eine rein privatrechtliche Frage, die der Verkäufer für sich allein beantworten kann und muss.

        also ehrlich wenn schon bleiben wir doch bei der Wahrheit und ziehen uns nichts aus den Finger nur weil wir es vielleicht jemanden nicht gönnen^^
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