Datenschützer untersagen Pornopranger: Vorerst keine Namens-Veröffentlichung von Raubkopierern

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News Benjamin Gründken

Eigentlich wollte die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) zum heutigen Tage eine Prangerliste mit Namen von Personen veröffentlichen, die pornografische Filme illegal verbreitet oder heruntergeladen haben sollen. Nach massivem Protest untersagten Datenschützer das Vorhaben.

Auf Anordnung des Bayrischen Landesamtes für Datenschutz wurde der Regensburger Anwaltskanzler Urmann + Collegen (U+C) untersagt, den für heute geplanten "Pornopranger" einzurichten. Jener Pranger sollte Namen zahlreicher Nutzer beinhalten, die pornografische Filme illegal weiterverbreitet oder heruntergeladen haben sollen. Genauer gesagt eine "Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit." Was in Nichtjuristen-Deutsch vermutlich heißt: Alle Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Kanzlei erhalten, aber nicht bezahlen. Verständlicherweise reagierten nicht nur Betroffene empört auf das Vorhaben des Anwaltbüros.

Kurz vor dem Stichtag konnten das Landesgericht Essen und das Amtsgericht Regensburg einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung zweier Namen erwirken. In beiden Fällen hatte sich eine betroffene Person gegen den Pranger zur Wehr gesetzt. Nachdem das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht davon Wind bekam und die Veröffentlichung der Liste komplett untersagte, ist klar, dass es vorerst zu keiner Veröffentlichung kommt. Die Nennung der Namen von Privatpersonen sei in diesem Zusammenhang datenschutzrechtlich unzulässig. Die Rechtsanwälte von U+C kündigten prompt juristische Schritte gegen das Verbot der Behörde an. U+C Rechtsanwälte werde sich diesem Druck nicht beugen und keine derartige Beschneidung von Grundrechten hinnehmen, heißt es in einer Stellungnahme auf der Internetpräsenz der Kanzlei. "Wir werden daher den rechtsstaatlichen Weg einhalten und gegen diese Anordnung mit einer Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht antworten. Bis zum Abschluß des Verfahrens werden wir keine Gegnerliste veröffentlichen."

Quelle: wbs-law, urmann

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    • Kommentare (3)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von OneTwo Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Datenschützer untersagen Pornopranger: Vorerst keine Namens-Veröffentlichung von Raubkopierern

        Zitat
        U+C Rechtsanwälte werde sich diesem Druck nicht beugen und keine derartige Beschneidung von Grundrechten hinnehmen
        Seit wann gibt es in Deutschland ein Grundrecht darauf, die Namen von Verdächtigen einfach so in aller Öffentlichkeit anzuprangern?! Sind die völlig neben der Spur oder was? Grade die als Anwälte sollten ja wohl wissen, dass es sowas schon seit ewigen Zeiten nicht mehr gibt, wir leben ja schließlich nicht mehr im Mittelalter, wo man einfach so ein Pamphlet auf dem Marktplatz anbringen konnte um unliebsame Mitbürger zu denunzieren. Grade bei Personen, die lediglich verdächtigt werden etwas getan zu haben geht sowas mal gar nicht, selbst bei Gericht gilt nicht umsonst der Leitspruch "in dubio pro reo" - im Zweifelsfall für den Angeklagten. Wer da als Rechtsanwalt die Namen von "Verdächtigen" öffentlich anprangern will nur weil er meint, so schneller an (deren) Geld zu kommen, der hat allem Anschein nach nicht nur seinen Beruf verfehlt, sondern wohl noch nie was von Persönlichkeitsrechten bzw. deren Schutz gehört. Denen sollte man direkt die Zulassung als Anwalt entziehen, dieser Abmahnwahnsinn ist mittlerweile ohnehin zu einem Schmarotzertum ohnegleichen geworden...
      • Von OneTwo Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Datenschützer untersagen Pornopranger: Vorerst keine Namens-Veröffentlichung von Raubkopierern

        Zitat
        U+C Rechtsanwälte werde sich diesem Druck nicht beugen und keine derartige Beschneidung von Grundrechten hinnehmen
        Seit wann gibt es in Deutschland ein Grundrecht darauf, die Namen von Verdächtigen einfach so in aller Öffentlichkeit anzuprangern?! Sind die völlig neben der Spur oder was? Grade die als Anwälte sollten ja wohl wissen, dass es sowas schon seit ewigen Zeiten nicht mehr gibt, wir leben ja schließlich nicht mehr im Mittelalter, wo man einfach so ein Pamphlet auf dem Marktplatz anbringen konnte um unliebsame Mitbürger zu denunzieren. Grade bei Personen, die lediglich verdächtigt werden etwas getan zu haben geht sowas mal gar nicht, selbst bei Gericht gilt nicht umsonst der Leitspruch "in dubio pro reo" - im Zweifelsfall für den Angeklagten. Wer da als Rechtsanwalt die Namen von "Verdächtigen" öffentlich anprangern will nur weil er meint, so schneller an (deren) Geld zu kommen, der hat allem Anschein nach nicht nur seinen Beruf verfehlt, sondern wohl noch nie was von Persönlichkeitsrechten bzw. deren Schutz gehört. Denen sollte man direkt die Zulassung als Anwalt entziehen, dieser Abmahnwahnsinn ist mittlerweile ohnehin zu einem Schmarotzertum ohnegleichen geworden...
      • Von TommiX1980 Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Datenschützer untersagen Pornopranger: Vorerst keine Namens-Veröffentlichung von Raubkopierern

        Und dann auch noch vor Gericht gehen damit man die Namen noch Veröffentlichen darf. Am Besten geben die Richter denen auch noch recht.

        Was hat es eigentlich mit dem "C"ollegen auf sich? Warum schreiben die nicht Kollegen?
      • Von Axel_Foly Software-Overclocker(in)
        AW: Datenschützer untersagen Pornopranger: Vorerst keine Namens-Veröffentlichung von Raubkopierern

        Wäre auch wahnsinn wenn man einfach namen von verdächtigen veröffentlichen darf ... wenn die da einfach namen von leuten veröffentlichen die nicht zahlen, dann zahlen viele die nichts gemacht haben und durch eine ip verwechslung oder sonst wie ins visir der penner geraten sind, obwohl sie nichts getan haben nur das der name dort weg ist ... die sehen da blos ein gutes geschäft darin.
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