Berliner Regierung startet Initiative gegen WLAN-Störerhaftung
Über den Bundesrat könnte demnächst Bewegung in das deutsche Telemedien- und Urheberrecht kommen. Die Große Koalition aus SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus plant Betreiber von öffentlichen Hot-Spots von der Störerhaftung weitestgehend freizustellen.
Über die Störerhaftung kann ein Dritter ohne selbst Täter oder Teilnehmer einer rechtswidrigen Tat zu sein dennoch in Anspruch genommen werden. Ursprünglich aus dem Sachenrecht (§1004 BGB) bekannt, hat diese Art der Haftung zunehmend im Rahmen von Internet-Sachverhalten an Bedeutung gewonnen. Besonders betroffen sind Personen, über deren Internetzugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Diese sehen sich nun zunehmend Abmahnungen gegenüber, da der wahre Täter oftmals nicht ermittelt werden kann. Der einzige Bezugspunkt ist die gespeicherte IP-Adresse des Anschluss-Inhabers.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass dann dieser als erstes ein anwaltliches Schreiben erhält. Aufgrund der hohen Abmahngebühren und der Kopplung mit hohen Geldstrafen bei wiederholter unerlaubter Handlung, schrecken vermehrt kleinere Betreiber von öffentlichen Einrichtungen davon ab einen eigenen Hot-Spot anzubieten. Es existieren zwar Haftungsfreistellungen (§10 TMG) für Störer, doch werden diese von niederen gerichtlichen Instanzen zu restriktiv ausgelegt. Gleichfall reicht das bloße Bestreiten für die rechtswidrige Handlung nicht verantwortlich zu sein, nicht aus. Eine Gegenbeweisführung ist selten erfolgreich.
Die Berliner SPD und CDU stoßen nun gemeinsam eine Gesetzesinitiative über den Bundesrat an, um diesen Umstand zum Vorteil der Betreiber von Hot-Spots zu verändern. Das mit dem Abmahnrisiko einhergehende finanzielle Risiko soll minimiert werden. Ziel soll sein "Nachbarschaftsinitiativen, lokale Funkdatennetze oder Kommunen einen freien WLAN-Zugang anbieten können, ohne einem Haftungsrisiko ausgesetzt zu sein". Gesetzliche Klarstellungen im Telemedien- und Urheberrechtsgesetz sollen zumutbare und üblicherweise einhaltbare Kriterien für WLAN-Anbieter vorgeben. Darüber hinaus sei geplant ein landesweites gebührenfreies WLAN anbieten zu wollen. An zentralen Orten und innerhalb des S-Bahn-Ringes sollen entsprechende Systeme etabliert werden. Die Notwendigkeit einer Ausschreibung für die Erteilung von Aufträgen werde gerade geprüft.
Quelle: Sven Kohlmeier

Das mag dir nicht gefallen, aber ich hoffe du siehst ein, dass diese Leute ein paar gute Argumente für ihr Anliegen haben.
Weil man über einen Internetzugang ja auch so böse Verbrechen begehen kann...
In Österreich gibt es die "Störerhaftung" in der Form jedenfalls nicht und das ist meiner Meinung nach auch gut so, hier ist es auch, was ich für sehr wichtig halte, möglich anonym per Bargeld Prepaid-Simkarten zu kaufen.
Bei wiederholten Missbrauch (unbewusst oder nicht
Tjo. Und einige Leute sind der Meinung, dass er gewisse andere Grundprinzipien (Rechtsstaatlichkeit, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Privateigentum, Recht auf Privatsphäre,...) ein klitze kleines bißchen wichtiger sind, als ein anonymer Internetzugang.
Das mag dir nicht gefallen, aber ich hoffe du siehst ein, dass diese Leute ein paar gute Argumente für ihr Anliegen haben.
Wieso nicht?
Wenn man keinen Täter finden kann... dann eben nicht... ist ja oft genug der Fall
Ein freier und anonymer (!) Internetzugang sollte meiner Meinung nach ein Grundrecht sein.
Niemand Schuld geht echt nicht...
Dann soll der Zugangsinhaber weiterhin haften, nur müsste man die Abzocke abschaffen!
Vllt. bei einem wirklich kleinen Streitwert (fremder hat illegal ein wenig Musik geladen) keine Strafe, aber die Ermahnung zur Kontrolle und Eigenverantwortung über den Anschluss + eine Art Leitfaden "Wie surfe ich sicher(kabellos)" in die Hand!? (
Bei wiederholten Missbrauch (unbewusst oder nicht