Lastschriftbetrug mit Smartphone-App: Polizei ermittelt [Quelle: siehe Bildergalerie]
Der 62-jährige Niederländer Petrus Egidius Knabben und eine 65-jährige Komplizin sollen von Lingen aus Lastschriftbetrügereien durchgeführt haben. Mittels eines Kontos bei einem örtlichen Kreditinstitut und einer fingierten Adresse sowie der "Petrus Egidius Knabben Mobile App" hat man Kunden um 19,95 Euro geneppt. Das geht zumindest aus den Kontobewegungen hervor, wie die Polizei mitteilt. Dieses wurde mit einem Bestand von 1,7 Millionen Euro beschlagnahmt, um Ansprüche der geschädigten bedienen zu können. Rücklastschriften werden nach Angaben der Staatsanwaltschaft gestattet.
Die Geschädigten verfügen nach ersten Ermittlungen teils nicht einmal über ein entsprechendes Smartphone. Geschädigte können sich unter der Telefonnummer (0591) 87-400 informieren, die ein Bandansage abspielt. Zudem sollen Geschädigte bei der örtlichen Polizei eine Betrugsanzeige erstatten. Währenddessen wird die Staatsanwaltschaft Osnabrück weiter ermitteln. Die Polizei in Lingen rechnet mit mehreren tausend Geschädigten im gesamten Bundesgebiet.
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Komplett-PC-Käufer
23.02.2012 11:19
Genau so ist es, seit November 2009 (siehe unten) gibt es eine neue EU-Richtlinie, laut der bei Überweisungen der Auftraggeber die Verantwortung trägt, dass er an die richtigen Kontodaten überweist, es wird nicht überprüft, ob das Empfängerkonto auch auf den Namen lautet, der bei der Überweisung angegeben ist.
Genauso muss die Bank auch bei Lastschriften nicht zwingend den Kontowortlaut überprüfen, Wenn die angegebene Kontonummer (bzw. IBAN) bei der angegebenen Bankleitzahl (bzw. BIC) vorhanden ist und das Konto ausreichend gedeckt ist ohne Kontosperre, wird der Betrag üblicherweise auch abgebucht.
Bezüglich Einspruchsfristen:
Durch die Zahlungsdiensterichtlinie wurden im November 2009 die AGB angepasst und die Regelungen zur Lastschrift in eigene „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“ ausgelagert. Danach gilt im nationalen Lastschriftverfahren eine Frist von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses (Nr. 2.4 der Sonderbedingungen), der entweder am Ende eines Monats oder eines Quartals versandt wird. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen (§ 676b Abs. 2 BGB). Nach Ablauf der Frist von 13 Monaten bestehen nach einer Belastung auf dem Konto grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr. Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt im europäischen Lastschriftverfahren SEPA 8 Wochen nach Kontobelastung.
(Bei uns in Österreich gelten die 8 Wochen nach Kontobelastung übrigens auch für Inlands-Lastschriften, nicht nur für SEPA-Lastschriften.)
Freizeitschrauber
23.02.2012 09:40
Jaja, schon dreist, aber auch blöd, warum nicht gleich über Umwege in die Schweiz oder nach Buxtehude
Hätts denen alten Säcken gegönnt, sich nen netten Lebensabend auf Irgendwo in der Südsee... Wenn sich das Geld eben nicht auszahlen lässt, dann eben ausgeben, für ne Yacht und genügend Vorräten, ein paar Angeln und Waffen, und dann dürfen die mal Jäger und Sammler spielen, wenns nicht gut läuft können sie es ja mal als Piraten ausprobieren
Komplett-PC-Käufer
22.02.2012 20:57
Sonst kann man ja mal eben 1 cent Beträge nach dem Glückspielprinzip überweisen und wenn die Überweisung
nicht zurückkommt deren Konto dann per Lastschrift belasten.
wurde auch schon gemacht. ist nichts neues für die welt.
mfg