Die wichtigsten Facebook-Entwicklung der letzten Jahre. [Quelle: siehe Bildergalerie]
Hinter den Social-Network-Kulissen sammelt Facebook die anfallenden Nutzerinformationen, um mit ihnen Profit zu erwirtschaften. An sich ein "faires" Geschäft: Nutzer bekommen die Plattform kostenlos und Facebook bekommt dafür deren Daten. Doch laut dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, ist die Praxis von Facebook vermutlich nicht ganz konform zum deutschen Datenschutz. Vor allem die Erhebung von Daten rund um die Mechanik des "Gefällt mir"-Knopfs regt zur Kritik an. Neben der Art und Weise, wie Daten erhoben werden, ist auch die Tatsache, dass Daten deutscher Anwender auf Servern in den USA gespeichert werden, für den ULD-Sprecher eine diskussionswürdige Praxis. Sollten die Forderungen des ULD erfüllt werden, müsste Facebook kurzfristig seinen Dienst für die betroffenen Bundesländer einstellen, da die Erhebung und die Verteilung der Daten ein Grundpfeiler des Facebook-Aufbaus sind.
Nun erhält Facebook unerwartet Schützenhilfe aus den Reihen der IHK Schleswig-Holstein - diese verklagt nämlich jetzt die ULD. Vordergründig stellt sich die IHK so vor die rund 175.000 Unternehmen in Schleswig-Holstein, die durch die Verwendung des "Gefällt mir"-Knopfes quasi eine Mitverantwortung für die Datenschutz-Probleme tragen und sich so angreifbar machen. Die IHK bestreitet zumindest die Datenschutz-Problematik nicht gänzlich, allerdings steht an erster Stelle der Unternehmensschutz. Laut der IHK reicht es völlig aus, nur einen Rechtsstreit aufgrund der Datenschutz-Kritik zu führen. Die Vorzeichen für einen Erfolg des ULD stehen aber schlecht, denn der wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags stuft die Chancen auf eine Rechtsprechung zugunsten des ULD als "gering" ein. Unter anderem bemüht man für diese Einschätzung die Tendenzen der derzeitigen Rechtsprechung in diesem Bereich.
In der Galerie finden Sie zusätzlich einige der beliebtesten Facebook-Spiele.Quelle:
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Komplett-PC-Aufrüster
24.01.2012 20:39
Bitte? Was torpediert die IHK denn? Thilo Weichert hatte bereits angeregt, dass jemand eine negative Feststellungsklage erhebt. Das ist jetzt geschehen. Nun kann das Verfahren bis hoch vor's Bundesverfassungsgericht gehen, das dann (vor-)letztinstanzlich darüber zu bestimmen hat, ob die Like-Buttons abgeschafft oder durch die 2-Klick-Lösung ersetzt werden müssen. Ist höchste Zeit. Angesichts der Datenschutzverstöße von Facebook (unter anderem, dass vm Benutzer gelöschte Daten nicht wirklich gelöscht werden) wird es Zeit, dass dem ein Riegel vorgeschoben wird. Weitere Infos hier: Facebooks Schutzbehauptung | heise Security