iOS 5: Phone 4S, iPad 2 und Co. erhalten Untethered-Jailbreak [Quelle: siehe Bildergalerie]
Bei Jailbreaks, also dem Freischalten von mobilen Geräten, wird zwischen Tethered- und Untethered-Jailbreaks unterschieden. Bei "Tethered"-Jailbreaks wird ein zusätzliches Programm benötigt, welches das Gerät beim booten unterstützt, bei "Untethered"-Jailbreaks kann das Gerät allein booten. Bislang gibt es für das iPhone 4S nur die "Tethered" Variant, laut dem Hacker Pod2g ist jetzt aber die letzte Hürde für ein "Untethered"-Jailbreak genommen worden.
"OK, figured it out, the A5 cache is not a problem anymore. I sorted it out by doing the untether in a single thread and by flushing all the dcache then all the icache in a row at a strategical point of the process. It took me like a hundred of tests to find the key. Hard for the nerves."Laut dem Bericht soll ein letztes Problem der Cache des A5-SoCs gewesen sein. Nach unzähligen Versuchen soll dieses Problem gelöst worden sein. Der Hacker hat den Jailbreak allerdings noch nicht veröffentlicht, vermutlich muss das Tool noch in eine Version für den Einsatz bei nicht ganz so geübten Anwendern gebracht werden.
Hintergrund: JailbreakDie rechtliche Situation rund um den Jailbreak ist in Deutschland noch ungeklärt. Während in den USA die Durchführung eines Jailbreaks erlaubt ist, sind in Deutschland insbesondere urheberrechtliche Schutzvorschriften betroffen. Schuldrechtlich ist unbestritten, dass Geräte mit dem Aufspielen des Jailbreaks jegliche Garantieansprüche verlieren. Eine Entfernung des Jailbreaks ändert daran nichts und es obliegt der Kulanz von Apple solche Geräte im Rahmen der Garantieabwicklung zu akzeptieren. Die urheberrechtliche Situation ist schwieriger zu betrachten. Regelmäßig werden mit der Durchführung eines Jailbreaks Schutzmaßnahmen verändert oder entfernt.
Eine solche Veränderung bzw. Entfernung stellt eine Umarbeitung im Sinne des §69c Nr.2 UrhG dar und wäre also zustimmungspflichtig von Apple. Das öffentliche Auftreten und Verhalten von Apple gegenüber dem Jailbreak lässt vermuten, dass kein Wille zur Einwilligung vorhanden ist. Das Durchführen eines Jailbreaks wäre also eine unerlaubte Handlung, die zivilrechtliche Folgen haben könnte. In der Regel sind dies Vernichtungsansprüche (§69f UrhG) für die modifizierte Firmware. Aber auch Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche wären denkbar. Webseiten, die eine Durchführung des Jailbreaks anbieten, könnten zudem strafbare Handlungen begehen, soweit eine (gewerbliche) Verwertung der veränderten Firmware erfolgt (§106ff. UrhG).
In der Galerie finden Sie zusätzlich die größten Apple-Tops und -Flops bis heute.Quelle:
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Moderator
21.12.2011 23:49
Klick 1
Klick 2
Klick 3
In Deutschland ist die Rechtslage nicht geklärt, es ist eine Grauzone, also NICHT Illegal.
Link 1 und 3 beziehen sich auf US-amerikanische Rechte. Die haben hier in D natürlich keine Gültigkeit. Hatte ich aber schon extra in meinem obigen Beitrag geschrieben, dass solche Verweise eben nicht die Rechtmäßigkeit der Durchführung nachweisen. Ganz im Gegenteil.
Im Link 2 erwähnt die Anwältin ausschließlich den §108b UrhG. Dieser bezieht sich allerdings nur auf die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen (§95a UrhG). Sie bezieht sich nicht auf die zivilrechtliche Seite (§§69c Nr.2, 97, 98 UrhG) und die bloße Vervielfältigungs-Handlung und es wird wieder auf US-Gesetze verwiesen. Im Übrigen ist die Überschrift des Artikels denkbar schlecht gewählt. Es ist mir sowieso schleierhaft, wie die Frau Anwältin auf den §108b UrhG kommt. Die §§95a ff. UrhG undd amit auch der §108b UrhG, der sich auf diese bezieht gelten ohnehin nicht im Falle von Computerprogrammen (§69a V UrhG)
Ich wiederhole es nochmal, damit das auch bei jedem im Kopf ankommt: US-amerikanisches Recht hat keine Gültigkeit in Deutschland.
Im Übrigen hast du vermutlich diesen Teil der Forenregel übersehen:
Steht auch oben im Beitrag von mir.
Ich schlage vor du nimmst die oben stehenden Verweise auf deutsche Gesetze jetzt mal zur Kenntnis. Erster Schritt dafür ist lesen: UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wenn du Fragen hast oder gewisse Formulierungen nicht verstehst, kannst du dich ja gerne bei mir melden.
Kabelverknoter
21.12.2011 21:33
@Pokerclock
Hauptsache den wichtigen Teil meines Postes ignorieren. Ich möchte dazu noch eine Stellungnahme, weil mein Post kein anderen Inhalt als den des Artikels enthielt.
Zum Thema Illegal oder nicht... :
Klick 1
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Klick 3
In Deutschland ist die Rechtslage nicht geklärt, es ist eine Grauzone, also NICHT Illegal.
Ändert nichts an der Tatsache das der Artikel gegen die Forumrichtlinien verstößt.
Schraubenverwechsler
21.12.2011 21:23
@Lars Craemer
Muss hier etwas korrigieren:
Für das iPhone 4S existierte bisher kein einziger Jailbreak. Auch kein untethered Jailbreak.
Ist sozusagen frisch entjungfert worden bzw. hat Premiere gehabt.
Nur für das iPad 2 existiert für iOS 4.3.3 ein Jailbreak, welcher bis dato soweit ich weiss auch nur tethered war.
Mit anderen Worten: Ein Jailbreak unter iOS 5.0 oder 5.0.1 war bisher auf keinem der beiden Geräte möglich.
Naja und nun kommt er bald untethered für alle iDevices daher. Das nenne ich mal tolle Tech-Nachrichten.
Gruß tux_troll