Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle (8) [Quelle: siehe Bildergalerie]
Neben der gesetzlichen Gewährleistung auf Sachmängel, die verpflichtend für Händler ist, können Hersteller und Händler zusätzlich noch eine erweiterte Haltbarkeitsgarantie auf ihre Produkte geben. So hatte bisher auch Western Digital mindestens für drei Jahre, für ausgewählte Modelle auch fünf Jahre die Haltbarkeit seiner Festplatten garantiert. Nach einem Bericht von The Register scheint Western Digital die Modell-Reihen Caviar Blue, Caviar Green und Scorpio Blue in ihrer Garantiedauer zu reduzieren. Aus den aktuell gültigen drei Jahren sollen zukünftig nur noch zwei Jahre Garantie gewährt werden. Dies entspricht der Dauer der gewöhnlichen gesetzlichen Gewährleistung. Denkbar ist außerdem, innerhalb derselben Modell-Reihe kurzfristig unterschiedlich lange Garantielaufzeiten gelten sollen. Alle ab dem 02. Januar 2012 ausgelieferten Festplatten sollen die verkürzte Garantiedauer aufweisen.
Unangetastet bleiben die Modelle der Baureihen Caviar Black und Scorpio Black. Auf diese Festplatten gibt Western Digital auch nach wie vor fünf Jahre Garantie. Ebenso nicht betroffen sollen externe Festplatten sein. In der genannten E-Mail als Quelle soll WD jedoch Aussagen gemacht haben, dass gegen einen "speziellen Preis" eine Verlängerung der Garantielaufzeit möglich sein soll.
Hintergrund GarantieAnders als bei den Regelungen zur gesetzlichen Gewährleistung (§§433 ff. BGB) können Garantiegeber (Garanten) weitestgehend frei über Art und Umfang ihrer Garantie bestimmen. Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Erweiterung zur gesetzlichen Gewährleistung vom Hersteller oder/und vom Händler. Sie dient insbesondere dazu, die Absatzchancen zu verbessern. Wichtig ist, dass eine Garantieerklärung nicht die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung beschränken oder ersetzen können. Wie umfangreich eine Garantie ist, ergibt sich aus den individuellen Bestimmungen des Garanten (Verkäufer oder Hersteller). Es gelten immer die Garantiebestimmungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuell waren und Bestandteil des Kaufvertrags wurden. Eine nachträgliche Änderung zu Ungunsten des Käufers ist nicht möglich. In der Regel stellen Garantien sogenannte Haltbarkeitsgarantien im Sinne des §443 BGB dar. Bei einer Haltbarkeitsgarantie übernimmt der Garant (Hersteller oder Händler) die Gewähr dafür, dass die Sache für einen bestimmten Zeitraum die Beschaffenheit erhält, d.h. kein Defekt auftritt. Voraussetzungen für diese Gewähr finden sich regelmäßig in einer Garantieerklärung, deren Inhalt auch maßgeblich für das Bestehen einer Garantie ist.
Quelle: The RegisterReklame: Verpassen Sie keinesfalls den stets aktuellen PCGH-Schnäppchenführer mit
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PC-Selbstbauer
18.12.2011 10:19
interessante sache, kann unter umständen daran liegen, dass sie andere (schlechtere) zulieferer bekommen haben oder refurbished platten als neu verkaufen...
schade finde ich nur dass pcgh es nicht ganz schafft, gewährleistung und garantie zu trennen.
Denn die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Ware bei Kaufabwicklung, sprich der Hersteller/Händler, idr der Händler, leistet Gewähr, dass das Produkt bei Kaufabwicklung keine versteckten Mängel aufweist.
Sollte es jetzt innerhalb der ersten 6 Monate zu einem Defekt führen, dann muss der Händler beweisen, dass das Produkt bei Übergabe fehlerfrei war. Da dies nur durch ein Gutachten geht, wird der Händler, zu mindest bei HDDs auf das Gutachten verzichten und die defekte HDD austauschen/abwickeln.
Nach diesen 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft und der Kunde muss mit einem Gutachten beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Was bei Festplattenpreisen auch wieder fragwürdig ist...
Das bedeutet aber NICHT, dass die Garantie mindestens 2 Jahre sein muss, da sie sowieso nur eine freiwillige Leistung ist.
Sollte also zb auf die Hardware nur 1 Jahr Garantie bestehen, dann kann man sich bei defekten zwischen dem 1. und 2. Jahr auf die Gewährleistung berufen, muss dann aber einen Beweis dafür, dass der Mangel von Anfang an Bestanden hat, erbringen.
Beispiele:
Grafikkarte mit fehlerhaftem Lötmaterial innerhalb von 2 Jahren defekt... Fall für die Gewährleistung.
Desktop HDD die 24/7 läuft und nach 7 Monaten einen Lagerschaden hat... Fall für die Garantie.
Desktop HDD mit fehlerhafter Firmware... Fall für die Gewährleistung
Generell sollte mit dem Wort Garantie nicht so sorglos umgegangen werden, da sehr oft Umstände zu Defekten führen, die eine Garantie ausschließen:
VGA defekt, Kühler stark verstaubt -> Garantieverlust
Jede Art von Verschleiß ist idR auch nicht gedeckt
Mainboard defekt weil Abstandshalter vergessen -> Garantieverlust
Displaybruch ist IMMER mechanischer Natur und daher nicht gedeckt
sehr oft gibt der Hersteller gewisse Anwendungsgebiete vor (Temp,Feuchte etc) alles außerhalb dieser Zwecke -> Garantieverlust
also macht eurem RMA Mitarbeiter eures Vertrauens das leben leichter und informiert euch vorher über die Garantiebestimmungen, am besten schon vor dem Kauf, bevor ihr den armen Menshcen dann verständnislos anschreit
Software-Overclocker
18.12.2011 09:01
Meine Veloci Raptors haben ihre 5 Jahre noch, hinzu kommt das ich eh auf SSDs umschwenken will. Ich hoffe allerdings dass die Qualität die selbe bleibt da ich hier Western Digital Festplatten von Anno dazumal hier herum liegen habe und die laufen heute noch wie eine eins. Dementsprechend habe ich nie eine WD HDD zurück tragen müssen
PC-Selbstbauer
17.12.2011 11:36
Allerdings hast du nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, das heißt, dass dir die 2 Jahre Gewährleistung in den meisten Fällen nichts bringt und du auf die Kulanz der Hersteller/Verkäufer angewiesen bist.