Dem iPad und iPhone von Apple droht ein Verkaufsverbot in Deutschland. [Quelle: siehe Bildergalerie]
Update: Es bleibt weiterhin fraglich, ob Motorola ein Verkaufsverbot erwirken wird. Zum einen gebe es die Chance, dass sich die beiden Streithähne nun über Lizenzzahlungen einigen. Zum anderen könnte Apple das Urteil anfechten und in die nächst höhere Instanz ziehen - es gibt bereits entsprechende Berichte. Da ein mögliches Verbot "nur" künftige Produkte betrifft, ist das Weihnachtsgeschäft für Apple in Deutschland wohl nicht gefährdet.
Übrigens sind folgende Produkte vom Urteil "betroffen": iPhone, iPhone 3G, iPhone 3GS, iPhone 4, iPad 3G und iPad 2 3G. Das iPhone 4S wird zwar nicht explizit aufgeführt, dürfte aber nur aufgrund des zu frühen Verhandlungsbeginns (April 2011) fehlen.
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Das Landgericht Mannheim hat in einem Urteil entschieden, dass Apple mit seinen mobilfunktauglichen Geräten wie beispielsweise dem iPhone oder dem iPad (mit UMTS-Modul) ein bestehendes
Motorola-Patent verletzt. In der Praxis dürfen auf Basis des Urteils
Apple die betroffenen Geräte nicht mehr in Deutschland verkaufen. Apple hat umgehend rechtliche Schritte gegen das Urteil angekündigt, darüber hinaus sieht man das Weihnachtsgeschäft nicht gefährdet - ob Apple sich dabei auf die iPod-Serie bezieht, geht aus der Ankündigung nicht hervor.
Apple bestreitet die Patentverletzung grundsätzlich nicht und hat Motorola im Vorfeld ein entsprechendes Angebot zur Nutzung der betroffenen Patente gemacht - dieses wurde von Motorola aber abgelehnt. Motorola begründet diesen Schritt mit einer Forderung von Apple, dass keine rückwirkenden Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden dürfen. Laut dem zuständigen Gericht folgt man in diesem Punkt den Motorola-Forderungen. Daraus resultiert, dass die nicht erteilte Zustimmung von Motorola keine Schikane, sondern eine Wahrung geltenden Rechts ist.
Wenn Motorola das Urteil vollstrecken lassen will, muss allerdings eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro geleistet werden. Diese Summe soll mögliche Forderungen von Apple abfangen, falls der iPhone-Hersteller in der nächsten Instanz gewinnen sollte. Der Apple-Forderung nach einer Sicherheitsleistung von 2 Milliarden Euro folgte das Gericht ebenfalls nicht.
In der Galerie: Die wohl größten Apple-Tops und -Flops bis heute: iPhone, Pippin, MacBook und Co.Quelle:
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Volt-Modder
14.12.2011 14:23
Wie so ein einzelner Touchscreen nicht funktioniert, habe ich zwei Jahre lang beim Samsung QBOWL erfahren. Kein Wunder, dass sich die Teile vor dem iPhone nicht sonderlich gut verkauft haben.
BIOS-Overclocker
14.12.2011 14:15
Geht das schon wieder los? Mein Handy bestand schon aus ein einzelnes Touchscreen bevor das iPhone rauskam. Apple hat da einfach früh [STRIKE]geklaut[/STRIKE] mitgezogen
Volt-Modder
14.12.2011 13:37
Und ohne Apple gäbe es den heutigen Smartphone und Tablet Markt nicht, also gleicht sich das wieder aus.