Werbefinanzierte Links

Landgericht Stuttgart: Domain-Inhaber haftet für Werbeeinblendungen Dritter

In einem Beschluss vom 11. November 2011 hat das Landgericht Stuttgart festgestellt, dass Domain-Inhaber auch für Werbeeinblendungen auf ihrer Webseite von Dritten haften, sobald Kenntnis der Rechtsverletzung vorliegt. (Clemens Gäfgen, 04.12.2011)
 
Landgericht Stuttgart: Domain-Inhaber haftet für Werbeeinblendungen Dritter
 
Landgericht Stuttgart: Domain-Inhaber haftet für Werbeeinblendungen Dritter [Quelle: siehe Bildergalerie]
Ein nach wie vor großer Teil der Webseiten in Deutschland sind werbefinanziert. Die Bandbreite der Werbearten ist groß. Vom blinkenden Banner am Rand bis hin zu Pop-Up-Fenstern ist vieles möglich. Oftmals übernehmen Werbepartner die Einbindung der Werbung. Der Webseitenbetreiber selbst hat nur mittelbar Einfluss auf den Inhalt der Werbung. Ein Beschluss des Landgerichts Stuttgart stellt nun fest, dass ein Webseitenbetreiber auch für Werbeeinblendungen Dritter haften müssen, wenn diese rechtswidrig sind oder mit der Werbeeinblendungen eine Rechtsverletzung einhergeht und der Betreiber Kenntnis davon erlangt habe. Im Leitsatz heißt es dazu:

"Der Inhaber einer Domain ist für die Werbeeinblendungen Dritter, die auf seiner Webseite geschehen, spätestens ab Kenntnis verantwortlich. Er haftet damit auch für "Sponsored Links" und damit einhergehende Rechtsverletzungen."

Im vorliegenden Fall hatte ein Webseitenbetreiber den Domain-Namen so gewählt, dass dieser mit einer bekannten Marke leicht verwechselt werden könne. Auf dieser Domain waren "Sponsored Links" des Domain-Parking-Anbieters Sedo platziert. Das Gericht stellte nun zweierlei Rechtsverstöße fest. Zum einen sei die Verwechslungsgefahr durch den gewählten Domainnamen so groß, das Markenrechte verletzt würden, zum anderen würden durch die werbefinanzierten Links weitere Rechte der Klägerin verletzt.

Die Klägerin hatte den Webseitenbetreiber im Vorfeld wegen Rechtsverstößen abgemahnt. Dieser Umstand führte zur Kenntnis des Webseitenbetreibers. Das Landgericht Stuttgart stellte daraufhin fest, dass er auch für die Werbeeinblendungen haften müsse, da er durch die Abmahnung Kenntnis der Rechtsverletzungen erlangte. "Dies gelte auch für die Fälle, in denen Dritte Werbeeinblendungen vornehmen würden."

Quelle: Online-und-recht.de

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Aktuelle Kommentare
cann0nf0dder
Software-Overclocker
05.12.2011 12:02
AW: Landgericht Stuttgart: Domain-Inhaber haftet für Werbeeinblendungen Dritter

sedo ist sowieso eine unart den internets, mehr solche urteile braucht das land

Triceratops
BIOS-Overclocker
04.12.2011 21:38
AW: Landgericht Stuttgart: Domain-Inhaber haftet für Werbeeinblendungen Dritter

Ein nach wie vor großer Teil der Webseiten in Deutschland sind werbefinanziert.
Das ist prinzipiell auch nichts schlechtes, nur einige Seiten machen es mit der Werbung gut mit dezent wenig und passender Werbung und andere wiederum nicht.
Wo jetzt Werbetechnisch PCGH hin gehört muss jeder für sich selbst selbst entscheiden, ich für meinen teil habe einen Werbeblocker hier aktiviert aus verständlichen gründen.
"Der Inhaber einer Domain ist für die Werbeeinblendungen Dritter, die auf seiner Webseite geschehen, spätestens ab Kenntnis verantwortlich. Er haftet damit auch für "Sponsored Links" und damit einhergehende Rechtsverletzungen."
Komisch das dies er jetzt so ist, hatte mir gedacht das war schon immer so.

ruyven_macaran
Moderator
04.12.2011 19:36
AW: Landgericht Stuttgart: Domain-Inhaber haftet für Werbeeinblendungen Dritter

Quote: (Zitat von BaronSengir)
Nur blöd wenn die Werbebanner durch IP, Historie ,Cookies etc. die Werbung auf ihr "Opfer" zugeschnitten ist und dynamisch. Diese Art der Werbung müsste man dann auch verbieten denn so weiß der Betreiber doch nicht was wer zu sehen bekommt.


Sobald er darüber in Kenntniss gesetzt wird, das etwas rechtlich problematisches angezeigt wird, weiß er das sehr wohl. Das der Werbeanbieter einigen Besuchern legale Inhalte zeigt, gibt ihm ja keinen Freibrief.

 
 
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Radeon HD 4870/4850 X2 (0.20%)
Radeon HD 4850/4830 (1.38%)
Radeon HD 3870/3850 (0.49%)
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Radeon-X-1000-Reihe (0.10%)
Geforce GTX 680 (5.51%)
Geforce GTX 590 (0.39%)
Geforce GTX 580 (8.36%)
Geforce GTX 570/GTX 560 Ti-448 (11.90%)
Geforce GTX 560 Ti (9.05%)
Geforce GTX 550 Ti (0.49%)
Geforce GTX 480 (3.15%)
Geforce GTX 470 (3.93%)
Geforce GTX 460/560 Non-Ti/465 (6.78%)
Geforce GTS 450 (0.49%)
Geforce GTX 285/280/275 (2.75%)
Geforce GTX 260 (alle Versionen) (1.97%)
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Andere Geforce 500/400/200/8000/9000 (0.69%)
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Ich nutze eine Intel-IGP (z. B. HD 3000) (0.20%)
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