EA-Origin: Amazon und Media-Markt reagieren auf Battlefield 3-Rückgaben [Quelle: siehe Bildergalerie]
Update: Auf
Theorigin ist nachzulesen, dass offenbar auch Saturnmärkte mittlerweile Battlefield 3 zurücknehmen aufgrund der mehrfach geschilderten Origin-Problematik. Angeblich würden die Saturnmärkte versuchen, das Geld wieder vom Publisher EA "zurückzuholen". Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es bisher nicht.
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Die Rückgabe von Software war in der Vergangenheit stets schwierig, wenn diese entsiegelt oder bereits installiert wurde. Was sich schon fast als Verkehrssitte etabliert hatte, hat seinen Ursprung aus dem Fernabsatzrecht, das erlischt, wenn die Softwareverpackung entsiegelt wurde. Auch wenn viele Einzel-Händler wie Media-Markt und Saturn diese Regelung auf freiwilliger Basis übernommen haben, so ist der aktuelle Fall EA-Origin und Battlefield 3 ein anderer. Dieser betrifft Rechtsmängel auf Grund fehlerhafter Datenschutzeinwilligungen im Rahmen einer Lizenzgeber-EULA.
Im PCGHX-Forum zeige erste Threads, dass eine Rückgabe nicht ohne erhöhten Argumentationsaufwand möglich ist. Für den Laien, der kaum zwischen den Begriffen Sachmangel und Rechtsmangel unterscheiden kann, eine nahezu aussichtlose Lage (einen möglicherweise
hilfreichen Kommentar von uns finden Sie hier)
Auf theorigin.de ist ein Chat-Log von einem Amazon-Support-Mitarbeiter aufgetaucht. Amazon scheint die Problematik nach wie vor prüfen. Der Support-Mitarbeiter bittet um Verständnis noch keine weiteren Aussagen dazu machen zu können. Es werde jedoch eine "offizielle Info, entweder per Mail oder auf der Webseite geben".
Unterdessen ist
im Computerbase-Forum ein Foto aufgetaucht, das in einem Media-Markt aufgenommen sein könnte (man beachte den Hintergrund und den unteren Teil des Bildes). Es wird darauf hingewiesen, dass nur originalverpackte Ware zurückgenommen werden könne. Diese Aussage ist kritisch zu sehen. Einerseits könnte eine solche Information genügen um zukünftige Käufer zumindest die Rückgabe-Möglichkeit zu nehmen, da sie durch diese Information Kenntnis des Rechtsmangels erlangen bzw. bei unterlassener Kontrolle der EULA grob fahrlässig den Rechtsmangel nicht kennen (§442 BGB). Andererseits haben Käufer, die beispielsweise am ersten Verkaufstag das Spiel erworben haben, nach wie vor die Möglichkeit das Spiel zurückgegeben, da diese Information zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schlichtweg noch nicht vorhanden war.
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PC-Selbstbauer
03.11.2011 18:16
Hm ich überlege gerade ob es nicht Sinn macht, Personenbezogene Daten (von Origin, Steam, Facebook) kollektiv einzufordern....
d.h. das man mal ein paar tausend Leute davon überzeugt auf die Aushändigung dieser Daten zu bestehen und so
in deren Geschäftsmodell hineinpfuscht... ist ja ein nicht unerheblicher Aufwand das ganze auf Anfrage zu sammeln und bereitzustellen...
So, wer ist dabei
"If they got my data, let them make a copy for myself!"
Cya Yakup
Sysprofile-User
03.11.2011 12:25
Nein, ich mecker nicht nur wegen Orgin, das ganze Game ist nicht wirklich geil, wo sind die geilen maps aus bad Company 2 ? Wir haben bei BF3 nicht eine Schnee map, die maps sind für 64 spieler viel zu klein!
Einfach nur FAIL
Zock ich halt weiter Geras of War 3, gibt es leider nur auf Xbox, aber das macht wenigstens richtig spaß !
so,
war gerade bei Media Markt und habe mein geöffnetes, installiertes und auch gespieltes Battlefield 3 zurückgegeben!
Ich habe zwar mein Geld nicht zurück bekommen, konnte mir aber eine andere Software aussuchen. (hab mich für Batman Arkham City ,Media Markt Exclusiv Edition, für die Xbox 360 entschieden)
Werde jetzt Orgin und Battlefield3 von meinem Rechner deinstallieren
EA kann mich einfach mal...mir das Spiel auf welches ich so gewartet habe so zu vermiesen!
PC-Selbstbauer
03.11.2011 08:01
Sofern der Verkäufer die EULA *im exakten Wortlaut* nicht auf dem Kassenzettel von *Dir* unterschreiben lässt, ist das nach meinem Verständnis genau gar nichts wert. Es ist schon realitätsfremd, davon auszugehen, diese EULA könnte in einem Gespräch in einem Shop beim Verkauf auch nur näherungsweise angemessen erläutert werden, aber selbst wenn dem so wäre, bedarf es eben Deiner Unterschrift darunter, nicht seiner.