"Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern"

Verwertungsgesellschaften fordern künftig von Herstellern bis zu 36 Euro Abgabe je Smartphone

Für die Abgeltung von legalen Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken wollen die Verwertungsgesellschaften zukünftig bis zu 36 Euro an Gebühren von Herstellern und Importeuren verlangen. (Clemens Gäfgen, 30.10.2011)
 
Verwertungsgesellschaften fordern künftig von Herstellern bis zu 36 Euro Gebühren je Smartphone
 
Verwertungsgesellschaften fordern künftig von Herstellern bis zu 36 Euro Gebühren je Smartphone [Quelle: siehe Bildergalerie]
Bereits bekannt bei anderen Datenträgermedien (CD/DVD)-Rohlinge und Geräten (CD/DVD-Brenner), die in der Lage sind Kopien von digital vorliegenden Werken herstellen zu können, sind die Abgaben an Verwertungsgesellschaften, die die Rechte von Urhebern gewahrt sehen wollen und diese wenn notwendig auch durchsetzen. Der IT-Branchenverband Bitkom erklärte am 28.Oktober 2011, dass die Abgaben für Handy- und Smartphone-Geräte steigen sollen. Verantwortlich für die Erhöhung ist die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ).

Die Höhe der Abgabe bemisst ich anhand der Leistungsfähigkeit und Speicherkapazität des Geräts. Daher seien die veranschlagten Gebührensätze auch höher, als beispielsweise bei MP3-Player (5 Euro). Künftig sollen für einfache Handy-Geräte 12 Euro, für Smartphones zwischen 16 und 36 Euro an Gebühren fällig werden. Volker Smid, Landeschef von Hewlett-Packard kommentierte die Erhöhung wie folgt: "Es wird außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind." und weiter "Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern". Bisher wurden für Geräte mit Touchscreen-Oberfläche 11 Euro verlangt (MP3-Player 4 Euro).

Ein Sprecher der GEMA erklärte gegenüber den Kollegen von Golem.de: "Die Abgaben legen die Hersteller auf die Käufer um. Das ist aber deren Entscheidung. Wir richten die Forderungen an die Gerätehersteller und -importeure. Die sind für uns zahlungspflichtig, nicht die Endkunden"

Quelle: GEMA

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Aktuelle Kommentare
Iceananas
BIOS-Overclocker
31.10.2011 01:19
AW: Verwertungsgesellschaften fordern künftig von Herstellern bis zu 36 Euro Abgabe je Smartphone

Quote: (Zitat von cuthbert)


EDIT: Hm, warum kommt das eigentlich erst jetzt überall in den Medien? Laut GEMA Seite, sind diese Bestimmungen doch schon seit dem 1.1.2011 gültig:
https://www.gema.de/musik...


Vielleicht weil die seite von denen nicht mehr 24/7 unter ddos steht?

cuthbert
Software-Overclocker
31.10.2011 01:02
AW: Verwertungsgesellschaften fordern künftig von Herstellern bis zu 36 Euro Abgabe je Smartphone

Oh mann lächerlicher kann es wohl kaum noch werden. Dass sie immer noch Sachen finden, wo sie noch mehr Geld als eh schon raus quetschen können.

Die Krönung der Lächerlichkeit ist folgendes:
Die Höhe der Abgabe bemisst ich anhand der Leistungsfähigkeit und Speicherkapazität des Geräts. Daher seien die veranschlagten Gebührensätze auch höher, als beispielsweise bei MP3-Player (5 Euro).
Ist klar, mehr Speicher haben sie ja schon mal nicht, also muss so ein Smartphone ja leistungsfähiger sein. Das mag stimmen, aber bezogen auf Musik? WTF? Auf nem Smartphone kann man die Musik ja in ganz anderen Dimensionen erleben, oder wie?
Oder rippt etwa jemand seine CDs mit dem Handy, für die man ja auch schon ne Abgabe bezahlt hat? Kann man schneller vorspulen als auf nem Player? Liegt es an den Lautsprechen vom Telefon? Die Aussage ergibt einfach absolut Null Sinn.

Ein PC ist ungefähr 10-20 mal leistungsfähiger als ein Handy und kann auch locker die 50fache Menge an Speicher haben. Wenn man das so hoch rechnet, sollte ein PC-Verkauf ja schon so mit 900€ Gema Abgabe verbunden sein. Wenn man mit nem Smartphone schon viel leistungsfähiger Musik hören kann, dann muss es auf nem PC ja erst richtig abgehen.

Ich hoffe, die kriegen mal richtig einen ausgewischt.

EDIT: Hm, warum kommt das eigentlich erst jetzt überall in den Medien? Laut GEMA Seite, sind diese Bestimmungen doch schon seit dem 1.1.2011 gültig:
https://www.gema.de/musik...

EDIT2: Zählt zum Speicher des Handys eigentlich auch eine beigelegte SD-Karte oder nur der interne Speicher? Wenn ich das richtig gelesen habe, kostet eine SD-Karte oder ein USB-Stick nur 10ct GEMA-Gebühr pro Stück! D.h. die Hersteller könnten die Geräte 20€ günstiger anbieten, wenn sie statt internem Speicher eben eine große SD-Karte beilegen.

Dwayne1988
Komplett-PC-Aufrüster
30.10.2011 18:09
AW: Verwertungsgesellschaften fordern künftig von Herstellern bis zu 36 Euro Abgabe je Smartphone

Sagtmal die kassieren doch sowieso schon Kohle für die verbaute Sd karten in Handys wieso dann noch mehr geld verlangen?
Demnächst wollen die sicher noch Arbeitspeicher besteuern weil flash videos etc ja temporär im arbeitspeicher landen ^^

 
 
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