Sony PS3 [Quelle: siehe Bildergalerie]
Laut Informationen der Webseite Examiner, der Auszüge der kommenden Nutzungsbedingungen für die
Playstation 3 vorliegen, sollen Besitzer der Playstation 3 mit dem nächsten Pflichtupdate daran gehindert werden, eine Sammelklage gegen
Sony anzustreben - vorbeugend versteht sich. Rund um das Playstation-Network-Desaster, bei dem Hacker dafür gesorgt haben, dass Sony das gesamte Netzwerk für relativ lange Zeit vom Netz nehmen musste, gab es einige Sammelklagen gegen Sony. Diesen will man offensichtlich zukünftig aus dem Weg gehen.
Sony will mit den neuen Nutzungsbedingungen erreichen, dass Verfahren zwischen Spielern und Sony zukünftig nur auf individueller Ebene geregelt werden. Laut der Quelle kann man bei Sony schriftlich gegen die neuen Nutzungsbedingungen Wiederspruch einlegen. Dafür benötigt Sony Angaben zum Namen, zur Adresse, zum PSN-Account und eine Erklärung, dass man nicht an die genannten Bedingungen gebunden werden möchte - der Zocker hat für diesen Wiederspruch eine Frist von 30 Tagen.
Quelle:
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Sony-Konsole PS3/Playstation 3, finden Sie auf der Themenwebseite. Die
Nintendo-Konsole Wii wird ebenfalls auf einer Themenwebseite ausführlich vorgestellt. Auch die
Xbox 360 von Microsoft hat eine eigene Themenwebseite. News, Tests und Wissen zur
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Komplett-PC-Käufer
23.09.2011 08:38
Lol was fürn Schwachsinn. Diese Klausel wird im Klagefall so schnell torpediert das sich die Köpfe der Sony Bosse anfangen zu drehen.
Die sollen das Geld lieber in Sicherheitsupdates stecken.
Ich will Sony nicht verklagen eigentlich könnte es mir egal sein aber komisch find ich das schon.
Bitter wärs natürlich wen Sony sich damit for Schadensersatz ansprüchen drücken will, die Kunden enstehen wen Kreditkarteninformationen entwendet werden.
Software-Overclocker
21.09.2011 20:18
Von daher kann es uns in D ziemlich egal sein.
Da bin ich ja erleichtert.
PCGH-Community-Veteran
21.09.2011 19:14
Davon abgesehen wäre eine solche AGB-Änderung ohnehin unwirksam nach deutschem AGB-Recht (kein Zugang, Zugangsfiktion, fehlende Einwilligung zu kurze Frist etc.).
Von daher kann es uns in D ziemlich egal sein.
Gut zu wissen, danke!
MfG
fac3l3ss