iOS 4.3.4: Apple schließt Jailbreak-Lücke [Quelle: siehe Bildergalerie]
Apple's Betriebssystem iOS lässt in den Augen einiger Nutzer zu wenig Freiraum für Einstellungen und Personalisierung. Die oftmals gewählte Lösung stellt der Jailbreak dar, also ein Eingriff in Firmware des Betriebssystems des iPads oder iPhones. Die Folgen sind neben dem Verlust der Garantieansprüche gegenüber Apple auch mögliche urheberrechtliche Verletzungen im Rahmen einer Umarbeitung der Firmware (Computerprogramm im Sinne der §§69a ff. UrhG) des jeweiligen Gerätes. Der aktuelle Jailbreak für die iOS-Version 4.3.3. nutzte eine Software-Lücke, die über eine bestimmte Webseite zum Aufspielen eines Jailbreaks verwendet wurde. Die hierfür geschrieben Skripte verschafften sich über einen PDF-Exploit Zugang zum System, entfernten die Apple-Schutzmaßnahmen und installierten den Cydia-Store.
Apple hat mit dem Erscheinen der neuen iOS-Version 4.3.4 diese Sicherheitslücke geschlossen. Neben der Möglichkeit der Durchführung eines Jailbreaks wurde diese Lücke insbesondere von manipulierten PDF-Dateien genutzt, um Schadcode auf das Gerät installieren zu können. Die Sicherheitslücke betraf die Bibliothek, die zum Betrachten von PDF-Dateien verwendet wird.
Hintergrund: JailbreakDie rechtliche Situation rund um den Jailbreak ist in Deutschland noch ungeklärt. Während in den USA die Durchführung eines Jailbreaks erlaubt ist, sind in Deutschland insbesondere urheberrechtliche Schutzvorschriften betroffen. Schuldrechtlich ist unbestritten, dass Geräte mit dem Aufspielen des Jailbreaks jegliche Garantieansprüche verlieren. Eine Entfernung des Jailbreaks ändert daran nichts und es obliegt der Kulanz von Apple solche Geräte im Rahmen der Garantieabwicklung zu akzeptieren. Die urheberrechtliche Situation ist schwieriger zu betrachten. Regelmäßig werden mit der Durchführung eines Jailbreaks Schutzmaßnahmen verändert oder entfernt.
Eine solche Veränderung bzw. Entfernung stellt eine Umarbeitung im Sinne des §69c Nr.2 UrhG dar und wäre also zustimmungspflichtig von Apple. Das öffentliche Auftreten und Verhalten von Apple gegenüber dem Jailbreak lässt vermuten, dass kein Wille zur Einwilligung vorhanden ist. Das Durchführen eines Jailbreaks wäre also eine unerlaubte Handlung, die zivilrechtliche Folgen haben könnte. In der Regel sind dies Vernichtungsansprüche (§69f UrhG) für die modifizierte Firmware. Aber auch Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche wären denkbar. Webseiten, die eine Durchführung des Jailbreaks anbieten, könnten zudem strafbare Handlungen begehen, soweit eine (gewerbliche) Verwertung der veränderten Firmware erfolgt (§106ff. UrhG).
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BIOS-Overclocker
17.07.2011 17:00
Ist doch jedesmal dasselbe ^^
Bis die News fertig ist dauert es halt etwas, da können die Redakteure nichts für wenn, während des Schreibens sich schon wieder etwas ändert.
Software-Overclocker
17.07.2011 16:58
Wer so belanglose News schreibt der sollte sie auch Updaten : gulli.com - news - view - iPhone & iPad: iOS 4.3.4. bereits geknackt
Ist doch jedesmal dasselbe ^^
Komplett-PC-Aufrüster
17.07.2011 15:12
naja irgendwann wird das auch wieder gehackt
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