Kino.to - Werbekunden unter Verdacht [Quelle: siehe Bildergalerie]
Wie jetzt bekannt wurde, hat die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen ein mögliches Straf-Höchstmaß formuliert. Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen, Wolfgang Klein, hat dem Focus gesagt, dass für Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung und Geldwäsche "eine empfindliche Freiheitstrafe" drohe. Er rechnet aber nicht mit mehr als 15 Jahren.
Kino.to war nicht nur eine beliebte Seite, auf der man über Links auf viele verschiedene Filme und Serien Zugriff hatte, sondern Kino.to war auch eine Geldmaschine. In der Hochzeit der Webseite sollen monatlich zwischen 400.000 und 4 Millionen Besucher auf die Webseite gekommen sein, eine lukrative Plattform für Werbekunden. Laut Golem will die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gegen die ehemaligen Werbepartner vorgehen, nach Informationen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) soll Kino.to im letzten Jahr rund 14,6 Millionen Euro durch Werbung verdient haben.
Dem ehemaligen Betreiber der Kino.to-Webseite droht nun eine Anklage wegen Urheberrechtsverletzung, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Laut der Staatsanwaltschaft sind bis zu 15 Jahre Haft möglich.
Quelle:
Kino.to (Wiki),
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PC-Selbstbauer
10.07.2011 12:00
[FONT=Arial Narrow]@bratak1991 tia sowas net sich heutzutage deutsches Rechtssystem, mal ganz davon abgesehen das sowas nichts aber absolut reingarnichts mit Gerechtigkeit zu tun hat. Sowas ist in meinen Augen nur traurig und dein Beispiel hat sehr gut dazu gepasst.
MFG Dragon
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Kokü-Junkie
09.07.2011 10:23
ich selbst bevorzuge Originale! Es ist doch in Ordnung für eine gute Leistung den Künstlern, Produzenten etwas zurückzugeben - zu sagen, hi das habt ihr gut gemacht.
15 Jahre finde ich zu heftig. Ein Mörder kriegt in Deutschland ja manchmal weniger. Und Mord ist schlimmer.
Die Leute die da gesaugt haben werden benötigt, damit kino.to überhaupt funktioniert. Es ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Wo das Saugen (eher) als Kavaliersdelikt gilt. Solch eine drastische Strafe ist zu hoch. 7 Jahre reichen (vielleicht).
Die 15 Jahre sind wohl eher als Aufaddierung der enzelnen möglichen Straftaten zu sehen, und außerdem war die Seite ja auch eine Zeit X offen was da auch mit einfließt.
Sysprofile-User
09.07.2011 10:09
Es ging mir darum, dass schon wieder geschrieben wurde, dass es nur Wirtschaftliche Interessen geht...
JA verdammt, es geht um wirtschaftliche Interessen! Es ist ein nur durch kino.to ein wirtschaftlicher Schaden in extremer Höhe entstanden. Es ist vollkommen irrelevant, ob die Filmindustrie trotzdem noch Unsummen verdient hat.
Es geht einfach darum, dass Eigentum unerlaubt vervielfältigt wurde PUNKTUM. Das gehört bestraft.
Die Strafe resultiert, wie auch im Text steht, einfach daraus, dass über eine Sammlung verschiedener Straftaten verhandelt wird.
Wenns nach mir gehen würde, würde ich die Betreiber die vollen 15 Jahre wegsperren. Egal ob irgendein anderer Strafttäter das moralisch schwerwiegendere Verbrechen begangen hat und vorher raus kommt.
Ich will als Ingenieur auch noch einen Auftrag abarbeiten, die Ergebnisse präsentieren und kein Geld sehen. Da zieh ich auch vor Gericht und press raus was es zu holen gibt. So funktioniert die Wirtschaft nunmal. Geld für Leistung; wer sich Leistung erschleicht gehört bestraft.
Ganz meine Meinung rUdeBoy, was anderes hab ich auch nicht geschrieben.