Gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts

Kino.to: Ein weiterer Beschuldigter nach Geständnis aus der Untersuchungshaft entlassen

Während die Juristen im In- und Ausland noch um eine Auslegung der Urheberrechtsgesetze streiten, gehen die Ermittlungen im Fall kino.to weiter. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gab bekannt, dass ein weiterer Beschuldigter nach umfangreichen Ausführungen zu seiner Tätigkeit aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Er sei einer der "Freischalter" bei kino.to gewesen. (Clemens Gäfgen, 02.07.2011)
 
Kino.to: Ein weiterer Beschuldigter nach Geständnis aus der Untersuchungshaft entlassen
 
Kino.to: Ein weiterer Beschuldigter nach Geständnis aus der Untersuchungshaft entlassen [Quelle: siehe Bildergalerie]
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat einen weiteren Beschuldigten im Fall kino.to aus der Untersuchungshaft entlassen. Er habe umfangreiche Aussagen zu seiner Tätigkeit und den Aufgaben anderer beschuldigter Personen gemacht. Der Beschuldigte sei einer der "Freischalter" des Streaming-Portals gewesen. Im Grunde eine vorgeschaltete Qualitätsprüfung möglicher Film-Kandidaten für eine Verlinkung auf kino.to. Folgt man den Nutzerberichten in Foren, könnte er auch für die Auswahl von qualitativ hochwertigen Film-Dateien verantwortlich gewesen sein, die insbesondere für Premium-Nutzer bereit gehalten wurden. Diese kennzeichneten sich insbesondere durch gute Bild- und Soundqualität sowie nicht sofort erkennbares Abfilmen (Kinobesucher, die vor der Leinwand laufen) aus.

Seine Aussagen werden vermutlich im Rahmen einer sorgfältigen Beweisführung ausschlaggebend sein. Immerhin müssen strafbare Handlungen, wie die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken, sowie die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachgewiesen werden. Kino.to habe Einnahmen insbesondere aus Werbung und dem Anbieten von Premium-Inhalten erzielt. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn die betreffende Person planmäßig, nachhaltig am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit, die regelmäßig entgeltlich entlohnt wird und eine Umsatzfunktion hat. Es spricht viel für ein Betreiben eines Gewerbes, immerhin wurden 2,5 Millionen Euro sichergestellt.

Die jetzt bekannt gewordene vorherige Qualitätskontrolle von fremd hochgeladenen Filmen und Serien lässt zudem sehr starke Rückschlüsse auf den Vorsatz aller Beteiligten schließen. Das Herausfiltern von minderwertigen und eindeutigen rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücken lässt jedenfalls auf ein Wissen und Wollen der strafbaren unerlaubten Verwertung schließen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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Aktuelle Kommentare
Kötermän
Freizeitschrauber
02.07.2011 15:59
AW: Kino.to: Ein weiterer Beschuldigter nach Geständnis aus der Untersuchungshaft entlassen

Und ich sage dass einige so eine Verantwortung nicht tragen müssen.
Ihm wurde klar dass er eben keiner dieser Typen ist.
Trotzdem hätte er es nicht getan wenn er nichts zu befürchten gehabt hätte oder so größenwahnsinnig wie viele dieser Leute wäre.

Ich zeige nur auf dass es blödsinnig ist so etwas zu sagen, wenn es genug Leute gibt die in der selben Situation keine Angst haben müssten, und es genug Leute gibt die denken dass ihnen nichts passiert, obwohl ihnen was passieren wird.
Klar sollte ein vernünftiger Mensch so denken, aber wenn unsere Gesellschaft vernünftig wäre, dann wäre er erst gar nicht in so einer Situation (und damit meine ich nicht dass ich das nicht als Straftat ansehe).

jelais99
Komplett-PC-Aufrüster
02.07.2011 15:42
AW: Kino.to: Ein weiterer Beschuldigter nach Geständnis aus der Untersuchungshaft entlassen

Darum geht es mir ja auch nicht wie sich wer verhält oder nicht. Es geht nur darum, dass ich dann auch die Konsequenzen tragen muss, wenn mir in einem solchen Fall etwas nachgewiesen wird und ich nicht geständig war. Ich denke schon, dass es zu einer Anklage kommen wird. Dieser Beschuldigte hat sich dazu entschlossen, nun doch besser ein Geständnis abzulegen. Das hätte er mit Sicherheit nicht getan, wenn er nicht gewusst hätte, dass man ihm etwas nachweisen kann.

Kötermän
Freizeitschrauber
02.07.2011 15:30
AW: Kino.to: Ein weiterer Beschuldigter nach Geständnis aus der Untersuchungshaft entlassen

Wie ich schon gesagt habe: Die "Vorbilder" machen es ja auch nicht. Kommen trotzdem meistens mit heiler Haut davon bzw. werden gar nicht erst angeklagt.

 
 
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