Internet

Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Seit dem die Streaming-Webseite kino.to offline ist, stellen sich viele der Nutzer des Portals die Frage, ob sie strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten haben. Eine Antwort darauf ist schwer, dürfte aber lauten: Grundsätzlich ja, wahrscheinlich nein. (Andreas Link, 17.06.2011)
 
Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer? (2)
 
Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer? (2) [Quelle: siehe Bildergalerie]
Die Staatsanwaltschaft Dresden ließ die Streamingwebseite kino.to von der Kriminalpolizei auf Antrag der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung) vom Netz nehmen. Die vielen Millionen Nutzer des Angebots wurde in den meisten Fällen wohl überrascht, als sie anstelle des gewohnten Bildes einen Hinweis der Kriminalpolizei vorfanden. Dieser besagt: "Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."

Wer den Hinweis genau liest, erkennt auch das Hauptaugenmerk der Ermittlungen. Zunächst will man sich mit den Betreibern beschäftigen und die Personen belangen, die das Filmmaterial kopiert und bereitgestellt (also hochgeladen) haben. Außerdem stellt sich bei Nutzern das Grundproblem, dass die Verwendung von Streams rechtlich nicht klar festgelegt ist. Zwar kündigte die GVU auch die Verfolgung von Nutzern an, doch zum einen müssen hierfür Beweise sichergestellt werden und zu anderen bedarf es einer umfangreichen Klageerhebung. Zu ersterem stellt sich die Frage, inwieweit Beweismaterial von den Servern von kino.to sicherzustellen ist. Die Betreiber gaben stets an keine IP-Adressen zu speichern. Mit diesen müsste ein Kläger über ein Gericht zum ISP gehen und die Kundendaten erfragen (Nutzer mit festen IP-Adressen stehen hier schlechter da). Nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung dürfte hier die nächste Hürde sein, da in der Regel längstens sieben Tage gespeichert wird. Außerdem müsste über Serverlogs festgestellt werden, wer welchen Stream gesehen hat. Ob es diese Logs gibt, weiß man nicht mit Sicherheit und deren Auswertung dürfte auch mühsam sein. Anschließend würde das übliche Verfahren greifen, wie man es von Abmahnanwälten kennt.

Bei einer strafrechtlichen Klage wäre der Streitwert jedoch nicht annähernd so hoch, wie man es von Bittorent-Klagen kennt, da die Datei nicht vom Stream-Nutzer im Web verteilt wurde. Ob es zu all dem kommt ist fraglich, kann aber natürlich nicht ausgeschlossen werden. Sicher ist man nicht – den meisten sollte auch schon beim ersten Besuch einer solchen Webseite klar sein, dass man mit den Fingern in der Keksdose erwischt werden kann.

Grundsätzlich war die GVU in den vergangen Jahren eher hinter den großen Fischen her. Um die kleinen Fische kümmern sich in der Regel Abmahnanwälte im Auftrag des Rechteinhabers. Besonders die bereits erwähnte Grauzone Webstream macht es nicht leichter. Während Rechteinhaber und -schützer den Stream als unerlaubte Kopie sehen, stehen Experten dieser Auffassung kritisch gegenüber. In Paragraph 44a des Urheberrechtsgesetzes gibt es ein Sonderverfielfältigungsrecht, um das Abspielen von Videos über diverse Techniken zu ermöglichen – jedoch nur im Einverständnis mit dem Rechteinhaber. Das hätte bei kino.to nicht vorgelegen. Wie es um die Rechtmäßigkeit vom Streams bestellt ist, wäre juristisch zu klären und gegebenenfalls im Gesetz zu verankern.

(Ansicht vergrößern für Quellenangaben)
     
 
 
Alle Infos zum Firefox, dem Internetbrowser von Mozilla, finden Sie auf der Themenwebseite. Auch zum Internet Explorer, dem Internetbrowser von Microsoft, finden Sie alles auf der Themenwebseite. Wenn Sie sich für Chrome, den Internetbrowser von Google interessieren, sollten Sie die passende Specialseiten anrufen. News, Tests, Downloads und Wissen zu Themen wie Internet-Browser, Suchmaschinen und soziale Netzwerke finden Sie auf der Internet-Übersichtsseite von PC Games Hardware Online.
 
 
 
 
 
 
Aktuelle Kommentare
pcfreak26
PC-Selbstbauer
19.06.2011 00:01
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Quote: (Zitat von Borkenkaefer)
Interessante Postings von kino.to
Gut das es davon auch eine Stellungnahme zu dem Thema gibt.


Denke Ich auch, diese Thema ist seitens des Staates immer noch eine fragwürdige Aktion, meiner Meinung nach. Ich werde mich aber nicht im Detail dazu äussern, da Ich wegen diesem "Thema" bereits eine Abmahnung erhalten habe.

Borkenkaefer
Software-Overclocker
18.06.2011 11:54
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

Interessante Postings von kino.to
Gut das es davon auch eine Stellungnahme zu dem Thema gibt.

Bull56
Freizeitschrauber
18.06.2011 01:29
AW: Kino.to offline: Strafrechtliche Konsequenzen für Streaming-Nutzer?

das die daten beim provider nur 7 tage gespeichert werden dürfen ist grundsätzlich unkorrekt.

in ausnahmefällen dürfen diese auch länger gespeichert werden, hier sei zum beispiel die deutsche telekom angesprochen welche diese ausnahmen benutzt.

weiterhin:

Lieber Nutzerinnen und Nutzer,
Wie ihr wahrscheinlich mitbekommen habt wurden welche von uns gebustet . Es kam auch bei mir zu einer HD und ich bin gerade in einem Internet Café Eure visits bzw eure IP wurde NICHT gespeichert alles was verbreitet wird oder wurde ist gelogen . Es wurden zwar Server beschlagnahmt , diese waren aber mit Truecrypt verschlüsselt , Ich war nicht in Untersuchungshaft bzw noch nicht es wurden auch meine HDD’s und Computer mitgenommen und mit extra anzeigen weil sie andere dinge gefunden haben. Diese Überwachungsaktionen wurden nicht im Rahmen des Gesetzes unternommen unter anderem wurden Telefone abgehört , Leute beschattet nur wegen der “Vermutung”
Ich denke ich habe noch mal Glück gehabt da mein Rechner auch gecryptet war. Die gerüchte sind war das Kino.to Kontakt zu Speedtest , dies sollte nur klar gestellt werden aber Speedtest hat nichts verbrochen . Gelder sind vorhanden , Kino.to kommt bald wieder aber wahrscheinlich unter neuer Leitung . Zur Info, der Hoster hat uns nicht sitzengelassen sondern einer der Team Mitglieder hat sich verplappert und wurde erpresst . Nein wir haben nie etwas mit Kinderpornographie am Hut gehabt . Und nein killu ist nicht der Boss oder hat damit etwas zu tun .
Zudem wird unser Rechtsbeistand gegen klagen wegen ungesetzlicher Beschattung auf Grund von Vermutungen ohne Beweisen . Ich wiederhole es besteht keine Gefahr für euch.
Kino.to kommt bald wieder
Und noch ein Text ist aufgetaucht:
So nun kann ich auch mal klartext reden zu dem Vorfall…. Die Betreiber wussten seit letzter Woche Freitag es nur noch eine Frage der Zeit ist bis es zu unzähligen Hausbesuchen kommt. (Ich war dort upper und habe meine Streams zur verfügung gestellt).
Deswegen wurde von allen was der Betreiber (Namen möchte ich nicht nennen) voll kopiert und auf einen dritt Man übermittelt der Die Seite, falls es zu einem bust kommt, wieder aufbauen soll. Diese komplettes Backup mit der kompletten DB und allen Logs exisitiert noch! Die kommenden Tage wird es eine Spiegel Seite geben und die ganzen Hoster werden unter anderen Namen und vorkehrungen wieder aufgebaut.
Ein Projekt steht kurz vor der Eröffnung mehr dazu die Tage.Zu der festnahme: Die Polizei nimmt an das sie alle Hintermänner haben… falsch gedacht. das Team bestand oder besteht noch aus 26 Mitgliedern, 2 davon aus Polen. Das heißt hälfte der Betreiber sind noch auf freien Fuß.Diese Betreiber haben ständigen Kontakt zueinander und tauchen erstmal in andere Staaten unter, betreiben aber noch unzählige Sharing Seiten.
Hinter Kino.to steckt einiges mehr also “nur” eine Stream Seite das solltet ihr bedenken. “7 stelliger Bereich” ist dabei noch untertrieben. Da wir ein NP Board sind plauder ich noch ein bisschen Weiter…Wer regelmäßig Kinofilem lädt kennt mit sicherheit “Pleaders”. Das ist eine Filme Rls Groupt und ratet mal wer dahinter steckt.. Genau! es sind 34 Leute in unterschiedlichen Staaten. und all diese 34 Menschen haben für kino.to gearbeitet…kino.to ist noch lange nicht Geschichte. Auf deren Server werden immer noch Filme ohne ende verteilt hochgeladen und genuked… da ich verlässliche Kontakmänner zu deren Irc habe.Alle die was anderes behaupten sind schlicht und ergreifend lügner….


es wäre nett wenn so etwas hier nicht geposted wird...

wie ich diesen ganzen beamten abmahnungs und gvu haufen verachte...

 
 
707 User online
Anmelden & mitmachen
Benutzername:
Kennwort:
Angemeldet bleiben
Jetzt mitdiskutieren!
Jetzt bestellbar!
Alles zu Crysis 3
Die besten Deals
Komplett-PCs von PCGH
Komplett-PCs von PCGH
So unterstützen Sie PCGH
Folgen Sie PCGH
Aktuelle Heft-Ausgabe
Welche Diagonale hat euer nächstes LCD?
bis 19 Zoll (1.366 x 768) (1.02%)
22 Zoll (1.680 x 1.050) (5.74%)
22 Zoll (1.920 x 1.080) (5.94%)
23 Zoll (1.920 x 1.080) (4.10%)
24 Zoll (1.920 x 1.080) (22.95%)
24 Zoll (1.920 x 1.200) (13.11%)
26 Zoll (1.920 x 1.080) (2.46%)
27 Zoll (1.920 x 1.080) (10.86%)
27 Zoll (2.560 x 1.440) (19.88%)
30 Zoll (2.560 x 1.600) (5.94%)
Andere Diagonale/Auflösung (siehe Kommentar) (3.48%)
Sonstiges (siehe Kommentar) (4.51%)
488 Teilnehmer
PCGH-Webshops