BGH-Urteil: Links zu rechtswidrigen Inhalten fallen unter Meinungsfreiheit [Quelle: siehe Bildergalerie]
Update: Das Urteil sollte nach Medienberichterstattung nicht dahingehend ausgelegt werden, dass Links zu Webseiten, die das Urheberrecht verletzten, generell erlaubt sind. Es gibt auch andere Einzelurteile, bei denen das Setzen von Links zu Webseiten, die urheberrechtswidrige Inhalte wie Musik zum Download anbieten, dazu führten, dass die Linksetzer zu Schadensersatz verdonnert wurden.
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Webseitenbetreiber bekommen Rückendeckung von Bundesgerichtshof: Links zu in Deutschland rechtswidrigen Inhalten im Internet fallen unter die Meinungsfreiheit, so der BGH. Der Heise Verlag wurde von der Musikindustrie zu Gericht zitiert, da er in einem Artikel einen Link auf eine Software zum Kopieren von Musik gesetzt hatte. Der BGH entschied, dass dieser Link zulässig ist (Az. I ZR 191/08).
Im Kern ging es um die Software AnyDVD, die Kopierschutzmechanismen aushebelt. Diese wurde von Heise in einem Artikel verlinkt, was mehreren Labels missfiel. Sie sehen den Verlag als Mittäter zur Urheberrechtsverletzung. Diese Auffassung teilt der BGH jedoch nicht. Der Artikel und die gesetzten Links sind von der Presse- und Meinungsfreiheit geschützt. Auch wenn die Berichterstattung im Rahmen rechtswidriger Vorhaben stattfindet, so ist laut Richterspruch ein Informationsinteresse vorhanden.
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PC-Selbstbauer
21.04.2011 23:02
Ja. Aber es gab leider schom immer und überall, bei jeder Regierungsform und generell in jedem Bereich "die Gleichen" und "die Gleicheren".
Software-Overclocker
21.04.2011 12:36
Die Trennung von Presse- und Meinungsfreiheit ist ein Witz. Die Pressefreiheit ist ein Sonderfall der Meinungsfreiheit und ergibt sich aus Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - die Presse als Solche taucht in den Menschenrechten aber gar nicht auf. Da Jeder ein Menschenrecht auf Meinungsfreiheit hat - und auch das Recht, diese zu äußern - gilt dieses halt auch für die Presse.
Hieraus ein Recht abzuleiten, dass die Presse einen höheren Grad an Meinungsfreiheit genießt als jeder von uns, ist absurd.
Moderator
21.04.2011 12:35
Was ist denn eine journalistische Tätigkeit, und wo fängt diese an, und wo hört diese auf? Hier im Forum ist wohl mehr davon zu finden, als man auf den ersten Blick meinen könnte.
Meiner Meinung nach fallen darunter nämlich 99% aller User-News, sicherlich 90%+ aller Tagebücher und Anleitungen, 100% aller Reviews/Kurztests.
Diese Frage lässt sich nicht allgemeinverbindlich klären. Jedenfalls Ansatzweise ist im Urteil ab Rand-Nr. 21 diese Frage beleuchtet worden. Insbesondere dieser Absatz ist dabei zu berücksichtigen:
Man könnte demnach Rückschlüsse ziehen dahingehend, dass in einem Forum von Usern eingestellte Links auf rechtswidrige Inhalte (ohne jeden weiteren Informationsgehalt und Zusammenhang) in jedem Fall zu beanstanden sind und eine Teilnehmerhaftung hervorrufen (wie auch für den Betreiber des Forums soweit er Kenntnis hat und nicht unverzüglich dagegen handelt).
User-News sind da schon schwieriger zu betrachten. Ich gehe aber mal davon aus, soweit der Threadersteller ausdrücklich und unmissverständlich klar macht, dass die verwiesenen Inhalte rechtswidrig sind und er auch sonst erkennen lässt, dass keine Intentionen für angedachte rechtswidrige Handlungen seinerseits bestehen, dass die Links selbst nicht zu beanstanden sind. Dabei muss aber immer die Frage offen bleiben, ob der Forenbetreiber dennoch Willens ist für fremde Inhalte gerade zu stehen. Im Zweifel würde ich das verneinen. Im vorliegenden Urteil ging es ja ausschließlich um eigene Inhalte (Nachrichten) von heise.