Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Links zu rechtswidrigen Inhalten fallen unter Meinungsfreiheit - Update

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass Links zu in Deutschland rechtswidrigen Inhalten von der Meinungsfreiheit geschützt sind. Das Verfahren hatte die Musikindustrie gegen den Heise Verlag aus Hannover angestrengt. Allerdings gibt es auch Einzelurteile, die anders lauten. (Andreas Link, 20.04.2011)
 
BGH-Urteil: Links zu rechtswidrigen Inhalten fallen unter Meinungsfreiheit
 
BGH-Urteil: Links zu rechtswidrigen Inhalten fallen unter Meinungsfreiheit [Quelle: siehe Bildergalerie]
Update: Das Urteil sollte nach Medienberichterstattung nicht dahingehend ausgelegt werden, dass Links zu Webseiten, die das Urheberrecht verletzten, generell erlaubt sind. Es gibt auch andere Einzelurteile, bei denen das Setzen von Links zu Webseiten, die urheberrechtswidrige Inhalte wie Musik zum Download anbieten, dazu führten, dass die Linksetzer zu Schadensersatz verdonnert wurden.

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Webseitenbetreiber bekommen Rückendeckung von Bundesgerichtshof: Links zu in Deutschland rechtswidrigen Inhalten im Internet fallen unter die Meinungsfreiheit, so der BGH. Der Heise Verlag wurde von der Musikindustrie zu Gericht zitiert, da er in einem Artikel einen Link auf eine Software zum Kopieren von Musik gesetzt hatte. Der BGH entschied, dass dieser Link zulässig ist (Az. I ZR 191/08).

Im Kern ging es um die Software AnyDVD, die Kopierschutzmechanismen aushebelt. Diese wurde von Heise in einem Artikel verlinkt, was mehreren Labels missfiel. Sie sehen den Verlag als Mittäter zur Urheberrechtsverletzung. Diese Auffassung teilt der BGH jedoch nicht. Der Artikel und die gesetzten Links sind von der Presse- und Meinungsfreiheit geschützt. Auch wenn die Berichterstattung im Rahmen rechtswidriger Vorhaben stattfindet, so ist laut Richterspruch ein Informationsinteresse vorhanden.

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Aktuelle Kommentare
tt7crocodiles
PC-Selbstbauer
21.04.2011 23:02
AW: BGH-Urteil: Links zu rechtswidrigen Inhalten fallen unter Meinungsfreiheit

Ja. Aber es gab leider schom immer und überall, bei jeder Regierungsform und generell in jedem Bereich "die Gleichen" und "die Gleicheren".

rabe08
Software-Overclocker
21.04.2011 12:36
AW: BGH-Urteil: Links zu rechtswidrigen Inhalten fallen unter Meinungsfreiheit

Die Trennung von Presse- und Meinungsfreiheit ist ein Witz. Die Pressefreiheit ist ein Sonderfall der Meinungsfreiheit und ergibt sich aus Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - die Presse als Solche taucht in den Menschenrechten aber gar nicht auf. Da Jeder ein Menschenrecht auf Meinungsfreiheit hat - und auch das Recht, diese zu äußern - gilt dieses halt auch für die Presse.

Hieraus ein Recht abzuleiten, dass die Presse einen höheren Grad an Meinungsfreiheit genießt als jeder von uns, ist absurd.

Pokerclock
Moderator
21.04.2011 12:35
AW: BGH-Urteil: Links zu rechtswidrigen Inhalten fallen unter Meinungsfreiheit

Quote: (Zitat von Skysnake)
Was ist denn ein "einfacher Forenuser"?
Was ist denn eine journalistische Tätigkeit, und wo fängt diese an, und wo hört diese auf? Hier im Forum ist wohl mehr davon zu finden, als man auf den ersten Blick meinen könnte.
Meiner Meinung nach fallen darunter nämlich 99% aller User-News, sicherlich 90%+ aller Tagebücher und Anleitungen, 100% aller Reviews/Kurztests.


Diese Frage lässt sich nicht allgemeinverbindlich klären. Jedenfalls Ansatzweise ist im Urteil ab Rand-Nr. 21 diese Frage beleuchtet worden. Insbesondere dieser Absatz ist dabei zu berücksichtigen:

Die in dem Beitrag vom 19. Januar 2005 verwendeten Links sollen, wie für den Leser schon aus dem Beitrag selbst ersichtlich ist, weitere Informa-tionen über das Unternehmen SlySoft, über UnCDs, die in dem Beitrag genann-ten Kopierschutzprogramme ARccOS und Settec Alpha-DVD sowie über die Regelung des § 95a UrhG zugänglich machen. Sie dienen im Zusammenhang des gesamten Beitrags damit entweder als Beleg für einzelne ausdrückliche Angaben oder sollen diese durch zusätzliche Informationen ergänzen. Dasselbe gilt für die Links in den Beiträgen vom 28. Januar und 9. Februar 2005. So wird beispielsweise in dem Beitrag vom 9. Februar 2005 mit dem Link auf die Ver-einbarung zwischen der DDB und dem Bundesverband der phonographischen Wirtschaft sowie dem Börsenverein des deutschen Buchhandels nicht nur be-legt, dass eine solche Vereinbarung tatsächlich geschlossen worden ist, son-dern es wird ergänzend deren genauer Inhalt zugänglich gemacht. Dieselbe Funktion haben in diesem Beitrag die Links auf den von den Klägerinnen bean-standeten Beitrag vom 19. Januar 2005 und auf deren dagegen gerichtete Ab-mahnung.
Demnach ist immer der Zusammenhang, in dem die Links gesetzt wurden zu beleuchten und eine Abwägung vorzunehmen in wie weit der zusätzliche Informationscharakter ausgearbeitet ist.

Man könnte demnach Rückschlüsse ziehen dahingehend, dass in einem Forum von Usern eingestellte Links auf rechtswidrige Inhalte (ohne jeden weiteren Informationsgehalt und Zusammenhang) in jedem Fall zu beanstanden sind und eine Teilnehmerhaftung hervorrufen (wie auch für den Betreiber des Forums soweit er Kenntnis hat und nicht unverzüglich dagegen handelt).

User-News sind da schon schwieriger zu betrachten. Ich gehe aber mal davon aus, soweit der Threadersteller ausdrücklich und unmissverständlich klar macht, dass die verwiesenen Inhalte rechtswidrig sind und er auch sonst erkennen lässt, dass keine Intentionen für angedachte rechtswidrige Handlungen seinerseits bestehen, dass die Links selbst nicht zu beanstanden sind. Dabei muss aber immer die Frage offen bleiben, ob der Forenbetreiber dennoch Willens ist für fremde Inhalte gerade zu stehen. Im Zweifel würde ich das verneinen. Im vorliegenden Urteil ging es ja ausschließlich um eigene Inhalte (Nachrichten) von heise.

 
 
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