Digitale Bücher

Google Books: Bücher dürfen nicht ungefragt digitalisiert werden - Update

Der zuständige Richter hat jetzt den angestrebten Vergleich von Google im Streit um die Digitalisierung von Büchern abgelehnt. Google darf nicht ungefragt Bücher digitalisieren und für eigene Zwecke verwenden. Allerdings bietet der Richter eine Alternative an. (Lars Craemer, 23.03.2011)
 
Der Amazon Kindle ist einer der bekanntesten E-Book-Reader.
 
Der Amazon Kindle ist einer der bekanntesten E-Book-Reader. [Quelle: siehe Bildergalerie]
Update: Mittlerweile liegt auch eine Reaktion von Google vor. Die Anwältin Hilary Ware zeigte sich enttäuscht. Man würde aber trotz der Entscheidung weiter daran arbeiten, dass mehr Bücher über Google Books auffindbar gemacht werden sollen. Dass Google durch den angestrebten Vergleich einen erheblichen Wettbewerbsvorteil bekommen hätte, wird nicht weiter kommentiert.

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Alle Bücher dieser Welt in digitaler Form auf dem PC oder dem Tablet-Computer, so sieht Google die Zukunft der Bücher - die Rechteinhaber und Verleger sehen dies allerdings ein wenig anders. Die US-Verlagsbranche strebt eine Klage an, durch die Google daran gehindert werden soll, Bücher ungefragt zu digitalisieren und online zu stellen. Um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, strebt Google seinerseits einen Vergleich an. Die aktuelle Fassung dieser Einigung wurde allerdings vom zuständigen Richter abgelehnt.
"While the digitization of books and the creation of a universal digital library would benefit many, Google's current pact would simply go too far. This would give Google a significant advantage over competitors, rewarding it for engaging in wholesale copying of copyrighted works without permission."
Der Google-Vergleich beinhaltet einen 125-Millionen-Dollar-Deal, der Google erlauben soll, ohne Rückfrage und Zustimmung der Rechteinhaber, Bücher zu digitalisieren und weltweit verbreiten zu dürfen. Der zuständige Richter kritisiert insbesondere die "opt out"-Lösung, bei der Rechteinhaber aktiv der Eingliederung in das Google Books-Angebot widersprechen müssen. Der Richter sieht den Vergleich dennoch nicht als gescheitert an, allerdings bevorzugt er eine "opt in"-Variante, bei der die Rechteinhaber aktiv der Verbreitung von Werken zustimmen müssen.

Quelle: WSJ

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Aktuelle Kommentare
BigBubby
PCGH-Community-Veteran
24.03.2011 09:31
AW: Google Books: Bücher und andere Werke dürfen nicht ungefragt digitalisiert werden

Ich finde google books gut.
Gerade wenn man fach bezogene Artikel schreiben muss, lässt sich so sehr schnell grundlegende und weiterführende Literatur finden, wo entweder der interessante Teil direkt gelesen werden kann, oder ich den Titel kenne, um es genauer in einer Bibliothek zu betrachten. Aber deshalb würde ich mit Sicherheit nicht die Bücher im hohen 2 stelligen Euro Betrag kaufen, wenn überhaupt noch möglich. (Finanziell wäre das für mich auch nicht möglich pro Jahr ca. 20-30 Bücher zu kaufen. Das wären über 1000 Euro.)
Der Vorteil dazu ist, dass ich anderen Menschen diese Literatur empfehlen kann, welche diese dann eventuell kaufen würden. Was dem Autor mehr Vorteile bringt, als wenn er nur weiß, dass es in seinem Buch drin steht und noch ein paar wenige Leute. Aber ein Großteil der Menschen, die ein Interesse haben könnten, nichts davon wissen.

Ein weiterer Punkt ist, dass nicht jede Bibliothek so umfangreich ist. Gerade wenn es um ältere Schriften geht. Bereits bei Schriften aus Anfang des 20. Jahrhundert wird es schwer und ich könnte mir es auch nicht leisten immer kurz zu Harward rüber zu fliegen, um 2 Bücher zu lesen. Natürlich könnte man dort hin ziehen, aber deswegen seine "Heimat" aufgeben?

Meiner Meinung nach ist google books eine gute Institution und sollte gefördert werden.

Icejester
Software-Overclocker
24.03.2011 01:14
AW: Google Books: Bücher und andere Werke dürfen nicht ungefragt digitalisiert werden

Quote: (Zitat von rabe08)

Hier habe ich ein vollkommen anderes Verständnis. Wenn der Vogel "Wissen" erst einmal freigelassen wurde - in Druck gegeben und veröffentlicht wurde - gestehe ich einem Urheber kein Recht auf "wiedereinfangen" mehr zu. Die "Beherrschung" des Werkes ist im Laufe der Jahrzehnte zu überbetont worden und nicht mehr tragbar. Mein Lieblingbeispiel: Carmina Burana von K. Orff. Kurz und prägnant gesagt: die liebe Witwe Orff als Rechteverwalteri nervt ohne Ende bei jeder geplanten Aufführung rum. Darum gibt es so wenig Aufführungen von dem Stück. Ein Beispiel aus der nicht kreativen Welt: Wenn Du ein Produkt kaufst - egal was - gilt der Erschöpfungsgrundsatz. Der Verkäufer/Hersteller darf Dir nicht vorschreiben, ob und wie Du dieses Produkt weiterverkaufen darfst - soweit Du Endverbraucher bist. So ein Erschöpfungsgrundsatz muß Eingang ins Urheberrecht finden. Ein Recht auf Vergütung ist davon nicht betroffen.


Entschuldige bitte, aber wenn Du eine normale Handelsware kaufst, kannst Du die ja auch nicht mit einfachsten Mitteln unbegrenzt vermehren. Kaufst Du Dir eine Flasche Spülmittel, kannst Du die sicherlich für ein paar Groschen weiterverkaufen. Aber es hat eben keine Vermehrung der Ware stattgefunden. Die Firma weiß, wieviel Spülmittel sie herstellt und wieviel Gewinn sie mit dem Verkauf erwirtschaften kann. Wenn Du ein Buch weitergibst, aber selbst eine Kopie behältst, was sehr leicht möglich wäre, hast Du damit aber die Ware vermehrt. Der Hersteller kann nicht mehr ermessen, wieviel Gewinn er mit der Produktion an sich machen wird. Das würde allerdings jedes Wirtschaften völlig unmöglich machen. Wenn wir in der Zukunft überhaupt noch Buchverlage haben wollen, werden wir wohl anerkennen müssen, daß Verlage auch Gewinn machen müssen. Sonst verlegt nämlich keiner was. Abgesehen davon muß ja auch der Autor von was leben.

rabe08
Software-Overclocker
23.03.2011 17:39
AW: Google Books: Bücher und andere Werke dürfen nicht ungefragt digitalisiert werden

Quote: (Zitat von TwilightAngel)
Der Rechteinhaber hat zu entscheiden, ob er Googles "Angebot" wahrnehmen will oder nicht und nicht Google. Denn Google ist nunmal in der Regel nicht der Rechteinhaber. Und das hat so zu erfolgen, dass der Rechteinhaber aktiv sagen muss "Ja, ich will das" und nicht das Google ein paar Peanuts zahlt und alles darf. 125 Millionen Dollar für weltweite (!) Rechte an (theoretisch) allen Büchern? Auch an zukünftigen? Das geht gar nicht, weil z. B. auch teure Werke dann unter Wert "von Google gekauft" würden. Ich weiss ja nicht, welche Werke Teil diese "Pakets" sind, aber man nehme mal 1 (!) Bestseller, der schon mehr als diese 125 Millionen eingespielt hat. Das wäre für Google ein echtes Schnäppchen und für die Rechteinhaber einfach nur bitter.


Noch mal: Google macht keine Bücher online zugänglich. Google will in einen gigantischen Index anbieten, basierend auf dem Volltext der Bücher. Wie die Googlewebsuche kann man dann die Bücher durchsuchen. Auf der Ergebnisseite sieht man dann die gefunden Suchbegriffe mit wenigen Zeilen Kontext. Will man das komplette Werk haben, muß man es kaufen, in einer Bibliothek leihen oder einsehen. AUSSCHLIEßLICH in dem Fall, dass das gefunde Werk nicht mehr bestellbar ist, plant Google das Buch als Book-on-Demand anzubieten. Gegenbezahlung und mit richtig gutem Anteil für den Autor. Dieser Anteil beträgt ein Mehrfaches der gängigen Verlagsvergütung für Autoren.

Quote: (Zitat von TwilightAngel)
Jedes Buch hat seinen eigenen Wert, den man nicht pauschal über eine derartige Summe messen kann. Zudem tut ein seriöser Verlag erstmal mehr für den Autoren als Google es jemals tun wird. Ob der Preis der Verlage angemessen ist, den sie (in Form von Anteilen am Verkauf) gegenüber dem Autoren geltend machen, ist wieder eine andere Sache.


Die "seriösen Verlage" kicken seit Jahren alle Autoren, die nicht Massen verkaufen. Bücher, die nicht die Umatzvorgaben erreichen fliegen aus dem Programm. Und sind damit tot. Unauffindbar. Nicht beschaffbar. Wissen verpflichtet - nämlich zur Zugänglichkeitmachung.

Quote: (Zitat von TwilightAngel)
Derzeit wissen die meisten Autoren und Rechteinhaber auch nicht, ob sie ihre Werke überhaupt digital verkaufen (lassen) wollen. Das lohnt sich nunmal nicht für jeden. Und nicht jeder Autor möchte, dass ein Out of Print Werk nochmal gedruckt wird. Da sind nicht immer nur die Verlage schuld.


Hier habe ich ein vollkommen anderes Verständnis. Wenn der Vogel "Wissen" erst einmal freigelassen wurde - in Druck gegeben und veröffentlicht wurde - gestehe ich einem Urheber kein Recht auf "wiedereinfangen" mehr zu. Die "Beherrschung" des Werkes ist im Laufe der Jahrzehnte zu überbetont worden und nicht mehr tragbar. Mein Lieblingbeispiel: Carmina Burana von K. Orff. Kurz und prägnant gesagt: die liebe Witwe Orff als Rechteverwalteri nervt ohne Ende bei jeder geplanten Aufführung rum. Darum gibt es so wenig Aufführungen von dem Stück. Ein Beispiel aus der nicht kreativen Welt: Wenn Du ein Produkt kaufst - egal was - gilt der Erschöpfungsgrundsatz. Der Verkäufer/Hersteller darf Dir nicht vorschreiben, ob und wie Du dieses Produkt weiterverkaufen darfst - soweit Du Endverbraucher bist. So ein Erschöpfungsgrundsatz muß Eingang ins Urheberrecht finden. Ein Recht auf Vergütung ist davon nicht betroffen.

Quote: (Zitat von TwilightAngel)
Das das Urheberrecht dennoch überarbeitet werden muss, steht hierbei ausser Frage.


sic!

 
 
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