Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet

Facebook gibt nach: Friend-Finder-Verfahren muss überarbeitet werden - Update

Das Social-Network Facebook muss das Friend-Finder-Verfahren überarbeiten. Deutsche Datenschützer haben kritisiert, dass derzeit Personen eine E-Mail-Einladung zur Mitgliedschaft bei Facebook erhalten, ohne jemals zuvor mit dem Social-Network in Kontakt gewesen zu sein. (Florian Eitel, 24.01.2011)
 
Facebook: Friend-Finder-Verfahren muss überarbeitet werden
 
Facebook: Friend-Finder-Verfahren muss überarbeitet werden [Quelle: siehe Bildergalerie]

Update vom 24.1.2011: Facebook-Kommentar
Von Facebook gibt es bisher keinen ausführlichen Kommentar zur erzielten Einigung. Folgende unverbindliche Verlautbarung macht allerdings die Runde : "Wir freuen uns, dass wir zu einer Lösung mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten über die Bedenken bezüglich des 'Friend Finder' gekommen sind und freuen uns darauf, die konstruktive Diskussion und den Dialog fortzusetzen."

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Originalartikel vom 22.1.2011: Friend-Finder-Verfahren muss überarbeitet werden
Auf Druck von deutschen Datenschützern hat Facebook zugesagt, die sogenannte Friend-Finder-Funktion zu überarbeiten. Derzeit können Personen eine Einladung zur Mitgliedschaft bei Facebook per E-Mail erhalten, ohne jemals zuvor Facebook genutzt zu haben. Teilweise sind in den Einladungs-E-Mails sogar Fotos von Personen, die der E-Mail-Empfänger tatsächlich kennt.

Der Grund für diese E-Mail ist die sogenannte Friend-Finder-Funktion: Wenn Facebook-Mitglieder in den Konteneinstellungen den Zugriff auf ihr Adressbuch erlauben, kann das Social-Network die darin enthaltenen E-Mails zur Mitgliederakquise nutzen. Viele Empfänger der E-Mails sollen dadurch beunruhigt gewesen sein. Die Behörde des Hamburger Datenschutzbeauftragten hat daher ein Bußgeldverfahren gegen das US-Unternehmen gestartet.

Facebook soll nun zukünftig jedem Mitglied eine "transparente Kontrolle über die von ihm importierten Adressen" ermöglichen. Es soll ermöglicht werden, dass der Facebook-User auswählen kann, wer zu Facebook eingeladen werden darf. Zusätzlich soll es eine Infomeldung geben, bevor man dem Social-Network das eigene Adressbuch anvertraut oder durch Facebook eine Einladung verschickt wird.

Weiterhin möchten die Datenschützer, dass die per E-Mail angeschriebenen Nicht-Facebook-Mitglieder genau erfahren, warum sie diese Einladung erhalten. Ähnlich wie bei E-Mail-Newslettern soll die Möglichkeit bestehen, zukünftige Einladungen komplett zu sperren.

Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter der Stadt Hamburg: "Vielen ist überhaupt nicht klar, woher Facebook wissen kann, dass sie diese Mitglieder im echten Leben kennen. Facebook muss einblenden, dass der Nutzer nur Kontakte einladen soll, die er persönlich kennt und die seiner Meinung nach eine Einladung wollen. Wir hätten es besser gefunden, wenn ohne Zustimmung der Betroffenen überhaupt keine Adressen gespeichert werden."

Derzeit ist noch unklar, ob die Änderungen nur durch Facebook Deutschland übernommen werden oder auch in anderen Ländern das Friend-Finder-Verfahren überarbeitet wird.

Quelle: Spiegel

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Aktuelle Kommentare
Dontinarus
Kabelverknoter
24.01.2011 16:11
AW: Facebook: Friend-Finder-Verfahren muss überarbeitet werden

Ich sehe da nach wie vor keinen Unterschied.

Natürlich ist in den Beispielen das, was die anderen begehen keine Datenschutzverletzung. Aber das haben Beispiele/Vergleiche allg. nun einmal an sich, dass sie nicht 100% das Selbe sind.

DaStash
PCGH-Community-Veteran
24.01.2011 14:26
AW: Facebook: Friend-Finder-Verfahren muss überarbeitet werden

Der Friendfinder an sich ist nicht illegal. Es wird nur moniert das die User nicht genug über die Funktion informiert werden, was aber m. M. n. nicht stimmt, schließlich steht eindeutig vor Nutzung dar, was genau der Friendfinder macht.
Von daher passen deine Vergleiche zu illegalen den Beispielen nicht.

MfG

Dontinarus
Kabelverknoter
24.01.2011 14:17
AW: Facebook: Friend-Finder-Verfahren muss überarbeitet werden

Quote: (Zitat von DaStash)
Facebook ist eine Plattform welche bestimmte Funktionen zur Verfügung stellt, wie diese jedoch genutzt werden liegt ausschließlich am user selber.


Aber letztendlich ist Facebook doch durch das anbieten von Funktionen, welche quasi nur illegal genutzt werden können, schuld dran.
Wenn ich beispielsweise Sprengstoff in der Öffentlichkeit auslegen würde, mit einem Schild "wer will, kann sich welchen mitnehmen", dann würde ich dafür, soweit ich weiß, vermutlich auch verhaftet werden. Dies wäre vermutlich auch der Fall, wenn nichts passieren würde (keine Tote, ...).
Wäre dir ein anderes, computernäheres Beispiel lieber? Angenommen ich würde ein Programm erschaffen, welches nicht unter "Dual-Used-Tool" (oder ähnlich) fallen würde und nur für eine Computerstraftat verwendet werden könnte. Dieses würde ich dann veröffentlichen. Ich selber würde mit dem Programm keine Tat begehen. Dennoch wäre ich sehr wahrscheinlich trotzdem dran.

Und wenn jetzt Facebook eine Funktion anbietet, die quasi nur dazu dient, dass es durch mich an fremde Daten heran kommt, über die ich selber (i.d.R.) nicht bestimmen darf, dann sehe ich da keinen wirklichen Unterschied.

 
 
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